Die Beschneidung verletzt Patienten- und Menschenrechte:

Niemand hat das Recht einer anderen Person einen Teil seiner Genitalien abzuschneiden, schon gar nicht einem Kind. Da es der Junge ist, der die Konsequenzen tragen muss, verletzt die Beschneidung seine rechtmäßigen Rechte die Behandlung zu verweigern oder alternative Behandlungen zu verlangen. 1995 erklärte das Bioethische Komitee der American Academy of Pediatrics, dass einzig der einsichtsfähige Patient seine Zustimmung nach entsprechender Aufklärung erteilen kann. Daher muss ein Kind vor jenen, die aus seiner Wehrlosigkeit Vorteile ziehen wollen, geschützt werden. Das informierte Einverständnis der Eltern erlaubt nur in Fällen von eindeutiger und sofortiger Notwendigkeit, wie Krankheit, Trauma oder Missbildungen medizinische Eingriffe. Der menschliche Penis erfüllt in seinem normalen, unbeschnittenen Zustand keiner dieser Bedingungen. 

Ärzte müssen sich weigern Beschneidungen auszuführen, Sie müssen auch die Eltern aufklären, die wegen Unwissenheit oder Irreführung, diese Operation für ihre Söhne wünschen. Der Gesundheitsdienstleistende ist verpflichtet, die Interessen des Kindes zu wahren. Es ist unethisch und zwar aufs Äußerste einem Kind eine Amputation aufzuzwingen, für die sich sicherlich niemals selbst entschieden hätte.