Die nicht therapeutische Beschneidung minderjähriger Jungen

Kolophon

Die nicht therapeutische Beschneidung minderjähriger Jungen ist eine Veröffentlichung, die die Position der Koninklijke Nederlandsche Maatschappij tot bevordering der Geneeskunst (KNMG) darlegt. Sie wurde vom Verbandsvorstand angenommen und tritt ab dem 27. Mai 2010 in Kraft. 

Die KNMG repräsentiert über 53000 Ärzte und Medizinstudenten. Zu den Mitgliederorganisationen der KNMG gehören die Koepel Artsen Maatschappij en Gezondheid (Ein Dachverband für Ärzte und Gesundheit – KAMG), the Landelijke vereniging van Artsen in Dienstverband (Nationale Vereinigung der angestellten Ärzte – LAD), the Landelijke Huisartsen Vereniging (Nationaler Hausärzteverband – LHV), die Niederländische Gesellschaft für Arbeitsmedizin (NVAB), the Nederlandse Verenigingvoor Verzekeringsgeneeskunde (Niederländische Vereinigung für Versicherungsmedizin – NVVG), der Orde van Medisch Specialisten (Der Orden medizischer Spezialisten – OMS) und der Niederländische Verband der Altersmedizinier und Sozial-Geriatristen (Verenso).

www.knmg.nl/jongensbesnijdenis
www.knmg.nl/circumcision

Design buro-Lamp, Amsterdam

Contact details KNMG PO Box 20051, 3502 LB Utrecht, The Netherlands - +31(0)30 282 38 00
www.knmg.nl/english

Die Texte aus dieser Veröffentlichung dürfen reproduziert werden, sofern die Quelle vollständig angegeben wird:
The non-therapeutic circumcision of male minors, KNMG, May 2010
.

Index

Präambel

Der Standpunkt der KNMG bezüglich der nichttherapeutischen Zirkumzision minderjähriger Jungen. 

Die nichttherapeutische Beschneidung minderjähriger Jungen ist eine Praktik, die seit Jahrhunderten von einer Vielzahl unterschiedlicher Kulturen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gründe durchgeführt wurde. Weltweit werden 13 Millionen Jungen jedes Jahr beschnitten. In den Niederlanden liegt der jährliche Wert zwischen zehn- und fünfzehntausend. In der Folge von anderen Ärzteorganisatuinen hat die Königlich Niederländische Ärztebund (KNMG) eine offizielle Standpunkterklärung zu diesem Thema veröffentlicht. Diese Standpunkterklärung wurde nach Konsultationen mit relevanten wissenschaftlichen Fachgesellschaften formuliert, und wird von diesen auch unterstützt. Damit ist gewährleistet, dass diese Standpunkterklärung bei den von diesem Thema betroffenen Berufsvereinigungen breite Zustimmung erhält. 

Der Grund für die Annahme dieser offiziellen Standpunkterklärung ist die zunehmende Bedeutung der Rechte des Kindes. In diesem Zusammenhang ist es gerade für Ärzte relevant, dass Kinder keinen medizinischen Eingriffen unterzogen werden dürfen, die keinen therapeutischen oder präventiven Zweck erfüllen. 

Darüber hinaus bestehen wachsende Bedenken bezüglich der bisweilen ernsthaften Komplikationen, die infolge der Beschneidung von Kindern auftreten können. Ein dritte Grund für diesen Standpunkterklärung liegt in der zunehmend wahrgenommen Diskrepanz zwischen der strengen Haltung der KNWG bezüglich der weiblichen Genitalverstümmlung und dem Fehlen eines Standpunktes bezüglich der nicht-therapeutischen Beschneidung minderjähriger Jungen, die in mancher Hinsicht ein vergleichbarer Eingriff ist. 

Das Ziel dieser Standpunkterklärung ist es zunächst eine öffentliche Diskussion über dieses Thema in Gang zu bringen. Das letztendliche Ziel ist die nicht-therapeutische Beschneidung minderjähriger Jungen so weit wie möglich einzuschränken.

Die KNMG ist sich bewusst, dass diese Praktik mit tiefen religiösen, symbolischen und kulturellen Gefühlen besetzt ist. Deshalb wäre es unrealistisch zu erwarten, dass diese Praktik kurzfristig beseitigt werden könnte, selbst wenn sie gesetzlich verboten wäre. Die KNGM vertritt jedoch die Ansicht, dass es Zeit ist für eine entschiedene Politik der Abschreckung. Solange wie dieser Eingriff noch durchgeführt wird, zielt die KWGM darauf ab, die Anzahl der Komplikationen weitestmöglich zu reduzieren. Die KNWG hebt deshalb hervor, dass es sich bei der Beschneidung um einen chirurgischen Eingriff im Sinne des Gesetzes über die Berufe in der individuellen Gesundheitsversorgung handelt. 

Das bedeutet, dass Beschneidungen nur von qualifizieren Fachpersonal, in diesem Falle Ärzten, durchgeführt werden dürfen. Ärzte, die Beschneidungen durchführen, müssen auch alle betreffenden wissenschaftlichen Richtlinien befolgen. 

Das schließt unter anderen mitein, dass Beschneidungen nur unter lokaler oder allgemeiner Betäubung durchgeführt werden, nach der ausführlichen und präzisen Aufklärung der Eltern. 

Die Tatsache, dass es sich um einen medizinisch nicht-notwendigen Eingriff mit einem reellen Komplikationsrisiko handelt, stellt besonders strenge Anforderungen an diese Aufklärung.

27.  Mai  2010

Prof. Dr. Arie Nieuwenhuijzen Kruseman
Vorsitzender der KNMG

[Zurück zum Index]

KNMG-Standpunkt

Nicht-therapeutische Zirkumzision minderjähriger Jungen.

  • Es gibt keinen überzeugenden Beweis dafür, dass die Zirkumzision zur Krankheitsprävention oder zur Hygiene sinnvoll oder notwendig ist. Auch im Lichte der Komplikationen, die während oder nach der Zirkumzision auftreten können, ist die Zirkumzision, außer aus medizinisch-therapeutischen Gründen, nicht zu rechtfertigen. Sofern es irgendwelche medizinischen Vorteile gibt, wie etwa einem möglicherweise reduzierten Risiko für HIV-Infektionen, ist es vernünftig, die Zirkumzision auf ein Alter zu verschieben, in dem ein solches Risiko relevant ist, und der Junge selbst über den Eingriff entscheiden oder für verfügbare Alternativen optieren kann.
  • Entgegen verbreiteter Vorstellungen birgt die Zirkumzision das Risiko von medizinischen und psychologischen Komplikationen. Die häufigsten Komplikationen umfassen Blutungen, Infektionen, Verengungen der Harnröhrenöffnung, und Panikattacken. Auch teilweise oder vollständige Penisamputationen als Folge von Komplikationen der Zirkumzision wurden dokumentiert, genauso wie psychologische Probleme infolge der Beschneidung. 
  • Die nicht-therapeutische Zirkumzision minderjähriger Jungen verletzt die Regel, dass Minderjährige medizinischen Behandlungen nur dann unterzogen werden dürfen, wenn Krankheiten oder Fehlbildungen vorliegen, oder wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der medizinische Eingriff im besten Interesse des Kindes ist, wie im Falle von Schutzimpfungen.
  • Die nicht-therapeutische Beschneidung minderjähriger Jungen ist eine Verletzung der Rechte des Kindes auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.
  • Die KNMG ruft verweisende Ärzte dazu auf Eltern, die die nicht-therapeutische Zirkumzision minderjähriger Jungen erwägen, mit Nachdruck über das Risiko für Komplikationen und das Fehlen überzeugender medizinischer Vorteile aufzuklären. Die Tatsache, dass es sich um einen medizinisch nicht-notwendigen Eingriff mit einem reellen Komplikationsrisiko handelt, stellt besonders strenge Anforderungen an diese Aufklärung. Der Arzt muss die informierte Einwilligung in der Krankenakte vermerken. 
  • Die KNMG respektiert die tiefen religiösen, symbolischen und kulturellen Gefühle, die die Praktik der nicht-therapeutischen Zirkumzision umgeben. Die KNWG ruft zu einem Dialog zwischen Ärzteorganisationen, und Experten der betroffenen religiösen Gruppen auf, um die nicht-therapeutische Beschneidung zum Thema zu machen und letztlich so weit wie möglich einzuschränken. 
  • Es gibt gute Gründe für ein rechtliches Verbot der nicht-therapeutischen Zirkumzision minderjähriger Jungen, wie es für die weiblichen Genitalverstümmlung besteht. Jedoch fürchtet die KNMG, dass ein rechtliches Verbot dazu führen könnte, dass der Eingriff von nicht medizinisch qualifizierten Personen durchgeführt wird unter Umständen, in denen die Qualität des Eingriffs nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Dies könnte dazu führen, dass viel mehr ernsthafte Komplikationen auftreten, als es gegenwärtig der Fall ist. 

Diese Standpunkterklärung der KNMG wurde gemeinsam von den folgenden wissenschaftlichen Vereinigungen unterschrieben:

  • Der Niederländische Hausärzteverband  
  • Die Ärztliche Jugendgesundheitsfürsorge der Niederlande
  • Die Niederländische Gesellschaft für Kinderchirurgie
  • Die Niederländische Gesellschaft für Plastische Chirurgie
  • Die Niederländische Gesellschaft für Kinderheilkunde
  • Die Niederländische Urologische Gesellschaft 
  • Die Niederländische Gesellschaft für Chirurgie

[Zurück zum Index] 

Hintergrund für die Standpunkterklärung der KNMG 

Nicht-therapeutische Zirkumzision minderjähriger Jungen

Einführung

Die Zirkumzision minderjähriger Jungen ist eine Praktik, die Jahrhunderte alt ist, Teil vieler Kulturen ist, und aus vielen unterschiedlichen Gründen durchgeführt wird. In den Niederlanden werden jährlich zwischen zehn- und fünfzehntausend Jungen beschnitten.

Bis vor wenigen Jahren war die Einstellung gegenüber der Zirkumzision ziemlich permissiv, und die Zirkumzision wurde unter Berufung auf die religiöse Freiheit und angebliche medizinische Vorteile legitimiert. In den letzten Jahren scheint sich die Einstellung gegenüber der Zirkumzision zu verändern. Dies ist vermutlich auch die Folge der Debatte über die weibliche Genitalverstümmlung (WGV). Angesichts der weltweiten Verdammung dieser Praktik einschließlich in ihrer nicht-verstümmelnden symbolischen Form, kommt regelmäßig die Frage auf, warum die Zirkumzision anders beurteilt werden sollte als die WGV. Dieser Tage werden auch mehr kritische Artikel über die Zirkumzision veröffentlicht.[1] Diese Artikel verweisen auf die Rechte des Kindes, das Fehlen von medizinischen Vorteilen und die Tatsache, dass es sich um einen verstümmelnden Eingriff handelt, der regelmäßig zu Komplikationen führt und medizinische und psychologische Probleme versuchen kann, sowohl im jungem als auch im späteren Alter.

Eine große Anzahl Ärzteorganisationen haben in den letzten Jahren Erklärungen veröffentlicht, denen zufolge die Zirkumzision nicht mit ausreichend großen medizinischen Vorteilen verbunden ist um diesen Eingriff rechtfertigen zu können. Es gibt gegenwärtig nicht eine einzige Ärzteorganisation, die die routinemäßige Zirkumzision aus medizinischen Gründen empfiehlt. In vielen Ländern sind mittlerweile Anti-Beschneidungs-Organisationen aktiv, zu deren Mitgliedern auch Ärzte zählen.[2] Auch innerhalb der jüdischen Gemeinschaft gibt es Widerstand gegen diese Praktik.[3] Außerdem sind Organisationen aktiv, die sich explizit auf die chirurgische oder mechanische Wiederherstellung der Vorhaut fokussieren.[4] Bis jetzt sind noch keine rechtlichen Verbote in Kraft, obwohl Schweden ein Gesetz erlassen hat, demzufolge nicht-therapeutische Zirkumzisionen nur in den ersten beiden Monaten nach der Geburt und nur unter lokaler oder allgemeiner Betäubung durchgeführt werden dürfen.

Die zunehmende Kritik an der routinemäßigen Zirkumzision auch von Seiten von Ärzteorganisationen hat dazu geführt, dass in vielen Ländern die Inzidenz von Zirkumzisionen stark abnimmt, und die Zirkumzision immer weniger als „normal“ akzeptiert wird. Im Vereinten Königreich ist die Rate der Neugeborenenzirkumzisionen von 35% in den 1930ern auf 6.5% in den 1980s und 3,8% im Jahr 2000 gefallen.[5] In den USA ging die Beschneidungsrate von 85% im Jahr 1965 auf 56% im Jahr 2006 zurück.[5] In Kanada fiel Rate der Neugeborenenzirkumzisionen von 47.4% im Jahr 1973 auf 31.9% im Jahr 2007,[6] während sie in Australien von 90% im Jahr 1955 auf 12% im Jahr 2000 abfiel.[7

Das Ziel dieser Notiz 

Das Ziel dieser Notiz ist es einen Hintergrund für den Standpunkt der KNWG bezüglich dieses Themas zu bieten. In dieser Diskussionsnotiz  wird auf die Praxis und den Hintergrund der Zirkumzision eingegangen. Die gegenwärtige Praxis, der historische Hintergrund und die moralischen Debatten werden  beschrieben. Die Positionen diverser Ärzteorganisationen werden ebenfalls besprochen. 

Gründe für die Zirkumzision 

In der Literatur werden vier Gründe für die Zirkumzision von Jungen beschrieben, medizinisch therapeutische, medizinisch präventive, religiöse und kulturelle.[8] In der Praxis ist es schwer diese Gründe auseinanderzuhalten, und Eltern haben häufig mehrere Gründe dafür, weshalb sie ihre Söhne beschneiden lassen. Kulturell und religiöse Gründe werden oft auch mit angeblichen medizinischen Vorteilen verbunden. Im Islam beispielsweise wird die Zirkumzision aus religiösen aber auch aus hygienischen Gründen ausgeführt. Manchmal tritt auch eine Verlagerung auf: die routinemäßige Zirkumzision in den USA wurde früher ausdrücklich wegen medizinischer Gründe durchgeführt, hat ich aber heute zu einer kulturellen Norm gewandelt. In den folgenden Abschnitten werden die unterschiedlichen Gründe beschrieben: 

medizinisch/therapeutisch 

Es gibt eine Reihe an Beschwerden, bei denen die Zirkumzision eine akzeptierte medizinische Therapie ist, insbesondere Phimose (anormale Enge der Vorhaut), Paraphimose, und Balanitis (Entzündung der Glans). In der medizinischen Welt herrscht eine Debatte über die Frage, ob die Zirkumzision nicht zu häufig aus medizinischen Gründen verschrieben werden, während es, beispielsweise zur Behandlung der Phimose, manchmal gute Alternativen gibt, wie eine plastische Operation oder die Anwendung von Steroidsalbe.[9] Die Zirkumzision aus medizinischen Gründen ist im allgemeinen jedoch nicht umstritten, und soll hier auch nicht weitere behandelt werden. 

medizinisch-präventiv 

In der Vergangenheit wurde die Zirkumzision zur Prävention oder zur Behandlung einer großen Anzahl Beschwerden ausgeführt, so etwa Gicht, Syphilis, Epilepsie, Kopfschmerzen, Arthrose, Alkoholismus, Hernien, Asthma, Verdauungsprobleme, Ekzeme und übermäßige Masturbation.[10] Aufgrund der großen Anzahl an medizinischen Vorteilen, die der Zirkumzision zu Unrecht zugeschrieben wurden, wird häufig behauptet, dass die Zirkumzision „ein Eingriff mit dem Bedürfnis nach einer Rechtfertigung“ ist.[11] In den letzten Jahrzehnten wurden Befunde veröffentlicht, denen zufolge die Zirkumzision das Risiko für HIV/AIDS reduzieren könne12, aber diese Studienbefunde werden von anderen Studien entkräftet.[13]

Darüber hinaus werden die Studien über die HIV-Prävention durch Zirkumzision im Afrika südlich der Sahara durchgeführt, wo die Übertragung des Virus hauptsächlich über heterosexuelle Kontakte erfolgt. In der westlichen Welt ist die HIV-Übertragung dagegen viel öfter die Folge homosexueller Kontakte und der Verwendung kontaminierter Nadeln.[14] Dass die Beziehung zwischen HIV-Übertragung und der Zirkumzision  zumindest  unklar ist, geht beispielsweise aus der Tatsache hervor, dass die USA sowohl eine hohe Prävalenz von Geschlechtskrankheiten und HIV-Infektionen als auch einen hohen Prozentanteil routinemäßiger Zirkumzisionen hat.[15] Die Situation in den Niederlanden ist genau umgekehrt: eine niedrige Prävalenz von HIV/Aids zusammen mit einer relativ geringen Anzahl Zirkumzisionen. Daher scheinen auch Verhaltensfaktoren eine viel bedeutender Rolle zu spielen als die Frage, ob man eine Vorhaut hat oder nicht. 

Ferner gibt es Hinweise dafür, dass die Zirkumzision Schutz gegen Beschwerden wie HPV-Infektionen, Harnwegsinfektionen und Peniskrebs bietet. Auch diese Studien sind jedoch umstritten. Darüber hinaus können Harnwegsinfektionen mit moderner Gesundheitsversorgung leicht behandelt werden. Kindern mit angeborenen Fehlbildungen der Harnwege kann im Allgemeinen leicht geholfen werden durch eine Vorhauterweiterungsoperation, wodurch sich die Vorhaut einfacher reinigen lässt. 

Den möglichen medizinischen Vorteilen steht eine große Anzahl an dokumentierten Komplikationen der Zirkumzision gegenüber: Infektionen, Blutungen, Sepsis, Nekrose, Fibrose, Harnwegsinfektunen, Menigitis, Herpes-Infektionen, Meatitis, Meatusstenose, Nekrose und nekrotisierende Komplikationen, die zur vollständigen Amputation des Penis geführt haben.[17] Auch Todesfälle wurden dokumentiert.[18] Die AAFP schätzt die Anzahl an Todesfällen auf 1 aus 500,000 Beschneidungen [19] Das würde bedeuten, dass in den USA jedes Jahr zwei Kinder infolge des Eingriffs sterben. 

Neben diesen direkten medizinischen Komplikationen, wurden auch psychologische Probleme [20] und Komplikationen im Bereich der Sexualität dokumentiert.[21] Auch extreme Schmerzerfahrungen bei Neugeborenen sind dokumentiert, die Verhaltensveränderungen verursachen, die noch Jahre später feststellbar sind.[22, 23] Auch auf die hohen gesellschaftlichen Kosten der Zirkumzision infolge der Komplikationen wird verwiesen.[24]

Selbst wenn geringe medizinische Vorteile mit der Zirkumzision aus medizinisch-präventiven Gründen verbunden wären, ist es fraglich, ob diese möglichen medizinische Vorteile das Risiko für Komplikationen kompensieren würden. Gerade wenn es um Kinder geht, die nicht für sich selbst entscheiden können, solltedie möglichen medizinischen Vorteile groß und das Komplikationsrisiko gering sein, damit der Eingriff gerechtfertigt werden kann. 

Es ist ein allgemein akzeptiertes moralischen Prinzip, dass Kindern medizinischen Behandlungen nur dann unterzogen werden dürfen, wenn Krankheiten oder Fehlbildungen vorliegen, oder wenn überzeugend nachgewiesen werden kann, dass die medizinische Behandlung im Interesse des Kindes ist, wie es beispielsweise bei Schutzimpfungen der Fall ist. Im Falle von präventiv-medizinischen Eingriffen muss ein eindeutiger individueller oder volksgesundheitlicher Vorteil bestehen, der nicht durch andere, weniger invasivere Weise erreicht werden kann. 

Im Fall der Zirkumzision bedeutet das, dass die Zirkumzision als Präventionsmaßnahme gegen Harnwegsinfektionen, oder HIV/Aids gegen andere weniger invasive Präventionsformen (wie etwa Antibiotika, Kondomgebrauch, sexuelle Aufklärung, oder Verhaltensänderungen) abgewogen werden müsste, und eine wissenschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse erstellt werden müsste. Nur wenn die Resultate dieser Kosten-Nutzen-Analyse positiv wären, sollte der Eingriff aus Gründen der öffentlichen Gesundheit allen Eltern kleiner Jungen angeboten werden. 

Darüber hinaus müsste nachgewiesen werden, dass es unbedingt notwendig ist, dass die Zirkumzision im Kindes- oder Säuglingsalter durchgeführt wird, anstatt zu warten bis der Junge ein Alter erreicht, in dem das Risiko relevant ist (wie im Falle von HIV-Infektionen) und er über den Eingriff selbst entscheiden kann. In vielen Fällen ,wie etwa der HPV- oder HIV-Prävention sollte es immer möglich sein, mit der Zirkumzision solange zu warten, bis der Junge ein alter erreicht hast, in dem er sich selbst für den Eingriff entscheiden oder stattdessen Alternativen wie etwa Kondomgebrauch, eine HPV-Schutzimpfung oder Abstinenz vorziehen kann.

Ausländische Ärzteorganisationen

Eine große Anzahl Ärzteorganisationen hat bezüglich den angeblichen medizinischen Vorteilen der Zirkumzision aus medizinisch-präventiven Gründen verglichen mit dem Risiko für Komplikationen Stellung bezogen. 

2003 erklärte die British Medical Association: „Die medizinischen Vorteile, die vormals behauptet wurden, konnten nicht überzeugend nachgewiesen werden. (…) Die British Medical Association ist der Ansicht, dass die Belege hinsichtlich der gesundheitlichen Vorteile infolge der nicht-therapeutischen Zirkumzision unzureichend sind, um alleine eine Rechtfertigung für deren Durchführung zu sein.“ [25]

Die American Academy of Pediatrics erklärte 1999: „Die existerende wissenschaftliche Belege … sind nicht ausreichend, um die routinemäßige Neugeborenenzirkumzision rechtfertigen zu können.“ [26]  Die American Medical Association schloss sich im Dezember 1999, dieser Position und an lehnt die Zirkumzision aus medizinisch-präventiven Gründen mittlerweile ab. Die AAP erklärt weiter: „elterliche Vorlieben allein sind keine ausreichende Rechtfertigung zur Durchführung eines chirurgischen Eingriffs an einem Kind.“[27]

Andere Ärzteorganisationen in Australien und Kanada gaben ähnliche Positionen eingenommen.[28] Die Royal Australasian College of Physicians erklärt beispielsweise: „Die Untersuchung der Literatur bezüglich den Risiken und Vorzeilen zeigt, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass bei der Zirkumzision als eine Routinemaßnahme bei Neugeborenen die Vorteile die Schäden überwiegen.“[29]

Die Australasian Association of Paediatric Surgeons erklärt in ihrer Standpunkterklärung: „Die Australasian Association of Paediatric Surgeons unterstützt die routinemäßige Zirkumzision männlicher Neugeborenen, Kleinkinder der Kinder in Australien nicht. Die routinemäßige Entfernung der Vorhaut wird auf Grundlage der aktuell verfügbaren Belege als unangemessen und unnötig angesehen.“

Die Canadian Paediatric Society erklärt: „Die Gesamtheit der Belege über die Vorteile und Gefahren der Zirkumzision ist so ausgeglichen, dass sie die Empfehlung zur Zirkumzision als Routinemaßnahme für Neugeborene nicht rechtfertigt.“[30]

Die American Academy of Family Physicians ist der Ansicht, dass die medizinischen Vorteile der Zirkumzision „widersprüchlich und uneindeutig“ sind. Die Entscheidung sollte daher den Eltern überlassen werden: „Die American Academy of Family Physicians empfiehlt deshalb, dass Ärzte die potentiellen Schäden und Vorteile mit allen Eltern oder rechtlichen Vormündern besprechen, die diesen Eingriff für ihren neugeborenen Sohn in Erwägung.“ [31]

In Schweden wurde 2001 ein Gesetz eingeführt, nachdem ein Kind infolge einer inkorrekten Dosis des Schmerzmittels Ketogan starb. Eine erste Version des Gesetzes implizierte ein vollständiges Verbot von Zirkumzisionen aus nicht-therapeutischen Gründen bis zum Alter von 18 Jahren. Unter dem Druck jüdischer Organisationen, und aufgrund der Befürchtung, die Praxis würde in den Untergrund getrieben, wurde das Gesetz später aufgeweicht. Das Gesetz erklärt nun, dass die nicht-therapeutische Zirkumzision nur in den ersten zwei Monaten nach der Geburt und nur unter lokaler oder allgemeiner Narkose durchgeführt werden darf. Diese Narkose darf nur durch einen Arzt oder eine qualifizierten Krankenpfleger verabreicht werden. Die Zirkumzision selbst darf nur durch einen Arzt oder einen speziell dafür ausgebildeten Mohel durchgeführt werden, die einen Kurs absolviert haben und eine Lizenz vom Gesundheitsministerium besitzen.

Der herrschende Konsens in der medizinischen Welt ist, dass möglicherweise einige medizinische Vorteile mit der Zirkumzision verbunden sein können, aber diese Vorteile, verglichen mit den Alternativen und den Komplikationsrisiko der Zirkumzision, nicht ausreichend groß sind, um eine routinemäßige Zirkumzision aus medizinisch-präventiven Gründen rechtfertigen zu können. Es gibt momentan auch keine einzige Ärzteorganisation, die die routinemäßige Zirkumzision aus medizinisch-präventiven Gründen empfiehlt. 

Aufgrund des Vohergenannten wird in der restlichen Notiz der Begriff nicht-therapeutische Zirkumzision (NTZ) verwendet. Dieser bezieht sich auf Zirkumzisionen von Jungen und Männern, die nicht aus medizinisch-therapeutischen Gründen erfolgen.

[Zurück zum Index]

Religiöse und kulturelle Gründe für die Zirkumzision 

NTZ aus religiösen Gründen wird in den Niederlanden hauptsächlich innerhalb jüdischer oder islamischer Gruppen praktiziert.Die nicht-therapeutische Zirkumzision  wird im Judentum al seine relifiöses Gebot angesehen, das in der Torah festgelegt ist: Die Beschneidung wird als ein Symbol der Verbundenheit zwischen Gott und Abraham angesehen; sie ist von beträchtlichen religiösen und emotionalem Wert, und hat eine wichtige identifizierende Bedeutung.[32] Rabbi Evers erklärt diesbezüglich:

„Es geht nicht so sehr um ein Ritual, das nun einmal ein jüdischer Brauch ist, sondern um die Besieglung einer Aufnahme in einen Jahrhunderte alten, unzerbrechlichen Bund. Viele Juden, die auf religiöse Traditionen nicht allzu viel Wert legen, lassen ihre Söhne beschneiden. Zusammen mit der „jüdischen Heirat“ und der Beerdigung auf einem jüdischen Friedhof, ist die Beschneidung eine Art religiöses Minimum.“ [33]

Im Judentum wird die Beschneidung in der Regel am achten Tag nach der Geburt ausgeführt, gewöhnlich ohne eine Betäubung.[34] Die Beschneidung kann im Krankenhaus von einem Arzt, aber auch durch einen Mohel, einen speziell ausgebildeten jüdischen rituellen Beschneider, der in der Regel kein Arzt ist.

Obwohl die nicht-therapeutische Zirkumzision im Judentum eine zentrale Bedeutung hat und ein wichtiges Element der Identifikation darstellt, ist die Praktik auch in der Jüdischen Gemeinde nicht unumstritten. Auch innerhalb der jüdischen Gemeinde sind in den letzten Jahren Bewegungen entstanden, die sich gegen die Ende der nicht-therapeutischen Zirkumzision einsetzen. Beispiele hierfür sind Jews Against Circumcision und die The Israeli Association Against Genital Mutilation.

Die britisch-jüdische Philosophin Jenny Goodman hat sich bewusst gegen die Bescneidung bei ihrem Sohn entschieden, weil sie den Eingriff als einen Verletzung der Unversehrtheit des Körpers betrachtet. Bei der Geburt ihres Sohnes schrieb sie ein Gedicht, dessen letzte Strofe wie folgt lautet: 

All of us pray for rest
For Sabbath
We shall not rest
Until every child on earth
Is as cherished as you are, my love
And no one, no one shall raise a knife to a child
Ever again 
[35]

Auch in den Niederlanden sind regelmäßig Stimmen gegen die Beschneidung aus jüdischen Kreisen zu hören, obwohl unklar bleibt, wie groß diese Gruppe ist.[36]

Islam

Auch im Islam wird die nicht-therapeutische Zirkumzision als religiöse Pflicht angesehen, obwohl sie nicht wörtlich im Koran erwähnt wird. Sie ist deshalb auch weniger eine religiöses Gebot als eine nachahmungswürdige Handlung, nachdem Vorbild des Prophet Mommameds. Die Beschneidung hat im Islam auch die Bedeutung einer vollwertigen Ausnahme in die religiöse Gemeinschaft. Deshalb ist die Beschneidung häufig mit Feierlichkeiten verbunden. Neben ihrer religiösen Wert, hat die NTZ im Islam auch eine hygienische Bedeutung. Im Islam gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, in welchem Alter die Beschneidung durchgeführt werden soll, aber in der Praxis findet sie gewöhnlich irgendwann zwischen dem siebten und zehnten Lebensjahr statt. Die Beschneidungen werden häufig im Herkunftsland durchgeführt, aber auch in speziellen für diesen Zweck eingerichteten Beschneidungszentren, die es besonders in den großen Städten gibt. 

Auch innerhalb der islamischen Gemeinschaft gibt es Widerstand gegen die Praktik der weiblichen Genitalverstümmlung (WGV) und die NTZ, aber der Fokus richtet sich hauptsächlich auf die WGV.[37]

[Zurück zum Index]

Weibliche Genitalverstümmlung vs NTC

Die Praktik der WGV ist in den Niederlanden seit 1993 per Gesetz verboten, sowohl bei volljährigen als auch minderjährigen Frauen und Mädchen. Die KNMG und die NVOG haben sich in diversen Standpunkterklärungen alle Formen der WFM ausgesprochen, auch die der aller mildesten Form, Genitalverstümmlungen an erwachsenen Frauen, sowie Reinfibulierungen [38] nach der Geburt. Die Form, die der NTC am meisten ähnelt, die Zirkumzision der Klitorisvorhaut, wird praktisch in der gesamten Literatur einhellig abgelehnt.[39, 40] Trotzdem wird die Praktik der WGV regelmäßig durchgeführt, besonders bei Mädchen aus Nordafrika. Dies veranlasste den Internisten Jannes Mulder dazu im Medisch Contact dazu aufzurufen, die mildeste Form der WGV, die '„Sunna light“ zu tolerieren.[41] Dieser von Mulder vorgeschlagende Eingriff besteht aus einem kleinen Einstich in die Klitorisvorhaut, wodurch ein Tropfen Blut freikommt. Kein Gewebe wird entfernt, und das Mädchen erleidet keinen körperluchen Schaden und es gibt keine Auswirkungen auf die sexuelle Funktion. Laut Mulder könne die Praktik der WGV auf diese Weise schließlich in harmlose, symbolische Formen „umgeleitet“ werden.

Sein Vorschlag erntete viele negative Reaktionen, die sich in der Regel auf dem Grundsatz stützen, dass jede Form von WGM, auch eine symbolische, als Kindesmisshandlung betrachtet werden muss. 

„Wenn es um die Unversehrtheit des Körpers eines Mädchens geht, darf kein einziger Kompromiss gemacht werden“, erklärt Pharos, das Wissenzentrum zur Prävention und Problematisierung der weiblichen Beschneidung. Die Niederländische Gemeinschaft der Kommunalen Gesundheitsdienste erklärt: „Ein Mädchen ist in Ordnung, so wie sie ist.“ Trotzdem ist diese „sunna light“ ein weit weniger gravierender Eingriff als die nicht-therapeutische Zirkumzision, bei der ein Teil des erogenem Gewebe des Penis entfernt wird.

In einer Antwort auf die Kritik an seinem Artikel verweist Jannes Mulder auf unterschiedliche Beurteilung von NTZ und WGV: „Kein Hahn kräht nach der jüdischen Beschneidung von Jungen. Diese traditionelle ‚Misshandlung‘ umfasst viel mehr als mein einer Tropfen Blut. Einige betrachten die Zirkumzision von muslimischen Jungen als einen hygienischen Eingriff. Dieses Argument verschleiert ein tieferliegendes Motiv. In keiner einzigen Kultur bekämpft man schmutzige Ohren, indem man sie präventiv abschneidet.“ [42]

Karim und Hage (ehemalige Vorstandsmitglieder der Niederländischen Gesellschaft für Plastische Chirurgie, NVPC) verweisen in ihrem Artikel im Medisch Contact ebenfalls auf das, was sie als die diskriminierende Tatsache ansehen, dass Beschneidungen bei Mädchen kategorisch abgelehnt werden (selbst in ihrer nicht-verstümmelnden Form) aber Beschneidungen bei Jungen erlaubt werden.[43] Jedoch gibt es nach Ansicht der Autoren keinen Grund, warum WGV und NTZ moralisch und juristisch unterschiedlich beurteilt werden sollten.

Die Partij voor de Vrijheid (Partei der Freiheit) in Person von Frau Agema reagierte auf den Artikel von Karim und Hage mit einer Anfrage an die zweite Kammer des niederländischen Parlaments, worin der Staatssekretär dazu aufgerufen wird die Beschneidung von Jungen nicht zu verbieten. „Können wir sicher sein, dass die niederländische Regierung sich diesem Diskriminierungsargument nicht beugen wird und die Jungenbeschneidung weiterhin erlaubt bleibt?“ [44]

Die WGV und die NTZ werden in der Regel als zwei grundverschiedene Praktiken angesehen, die unterschiedlich beurteilt werden müssen. So widmen beispielsweise Ärzteorganisationen häufig den beiden Praktiken zwei verschiedene Erklärungen.  

In der Literatur wird der Rechtfertigung dieser unterschiedlichen Behandlung der beiden Praktiken wenig Aufmerksamkeit gewidmet: anscheinend wird die Unterscheidung für selbstverständlich gehalten.[45] Die WGV wird im allgemeinen als eine ernsthafte Verletzung der Rechte des Kindes erachtet, während die NTZ als etwas angesehen wird, worüber Eltern selbst entscheiden dürfen. In der vorliegenden Literatur werden eine Reihe an Argumenten gemacht, die die unterschiedliche Beurteilung der WGM und NTZ rechtfertigen sollen.  

Sexuelle Funktion 

Eines der am häufigsten angeführten Argumente für eine unterschiedliche Behandlung der beiden Eingriffe lautet, dass die WGM zu einer Verschlechterung der sexuellen Funktion der Frau führe, während die NTZ angeblich keine solche Auswirkung auf den Mann hätte. 

Jedoch gibt es verschiedene Formen von Weiblicher Genitalversümmlung. Es gibt die schwerste Form, die Infibulation, bei der die innere und äußere Labia zusammengenäht werden und die Klitoris entfernt wird. Es gibt aber auch mildere Formen der WGV, bei denen nur die Vorhaut der Klitoris entfernt wird. Aber selbst die Sunna light, wie sie von Mulder und vorher schon von Bartels [46] vorgeschlagen wurde, bei der gar kein Gewebe entfernt wird, wird universell verurteilt. Auch die WHO verurteilt alle Formen der WGV: „Weibliche Genitalverstümmmlung jedweder Art muss als eine schädigende Praktik und als eine Verletzung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen anerkannt werden.“[47] Die WHO schließt hier explizit auch die milden Form der VGM mit ein, bei denen kein Gewebe entfernt wird. Das Argument für doe Verurteilung der VGM ist folglich nicht, dass die VGM die weibliche Sexualität beeinträchtigt, sondern dass sie eine Verletzung der Rechte der Frau darstellt: 

„Die Grundprinzipien um Genitalpraktiken als weibliche Genitalverstümmlung anzusehen, sollten die Menschenrechte sein, einschließlich das Recht auf Gesundheit, das Recht Kinder zu haben und das Recht nicht aufgrund des Geschlechts diskriminiert zu werden.“[48]

Ein anderer Teil dieses Argumentes lautet, dass die NTZ keine Auswirkung auf die männliche Sexualität hat. Die Vorhaut wird als ein Teil des Körpers betrachtet, dass überhaupt keine Funktion für die männliche Sexualität hat. Viele Sexologen widersprechen dieser Idee: Die Vorhaut ist ihrer Ansicht nach eine komplexe erogene Struktur, die eine bedeutende Rolle spielt für "die mechanische Funktion des Penis während sexueller Handlungen, wie etwa dem penetrativen Geschlechtsverkehr und der Masturbation.[49] Auch die vielen Versuche von Männern ihre Vorhaut durch mechanische und chirurgische Mittel ihre Vorhaut wiederherzustellen, widerspricht der Vorstellung, dass die Vorhaut ein nutzloser Teil des Körpers sei.[50]

Die nicht-therapeutische Zirkumzision wird manchmal mit Eingriffen wie Tätowierungen und Piercings verglichen.[51] Juden und Muslime würden die NTZ nicht als eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit sehen, sondern als eine harmlose Perfektionierung des Körpers, vergleichbar mit Tätowierungen und Piercings. Jedoch ist wichtiger rechtlicher Unterschied zwischen der nicht-therapeutischen Zirkumzision bei Kindern und Piercings und Tatoos, dass es verboten ist Kinder unter 16 Jahren zu tätowieren oder zu piercen.[52] Tattoos und Piercings können in anderen Worten nur dann durchgeführt werden, wenn das Kind alt genug ist um selbst danach zu fragen.  

Keine Unterdrückungstheorie

Ein zweites häufig gerauchtes Argument um die VGM von der NTZ abzugrenzen ist, dass die WFV au seiner Theorie der weiblichen Unterdrückung hervorgeht, wovon die WGV ein Ausdruck is. Da bei der NTZ keine derartige Unterdrückstheorie im Spiel ist, würde das die WGV moralisch verwerflicher machen als die NTZ.

Diese Argument kann auf zwei Arten widerlegt werden. Zuerst einmal ist der historische Hintergrund der nicht-therapeutischen Zirkumzision ausgesprochen komplex, und beruht in jedem Fall auf dem Bestreben die männliche Sexualität zu beherrschen. So wurde die NTZ in der Vergangenheit dazu verwendet um übermäßige Onanie zu bekämpfen, und auch um Sklaven zu „markieren“.[53] Der Hintergrund der NTZ ist folglich nicht so eindeutig, wie oft angenommen wird. 

Es gibt einen weiteren Grund, warum das Argument nicht trägt. Die WGV wird nicht aus dem Grund verurteilt, weil sie aus einer Theorie der Unterdrückung von Frauen hervorgeht, sondern weil sie schädlich für die Frauen ist und ihre körperliche Unversehrtheit verletzt. Die WGV würde auch dann verurteilt werden, wenn sie aus ästhetischen Erwägungen heraus oder als ein Mittel zur „Verehrung“ von Frauen durchgeführt würde. Auch wenn Frauen in einem späteren Alter die WGV selbst verlangen würden, würde es Ärzten vermutlich nicht gestattet werden ihre Forderungen zu erfüllen.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein unveräußerliches Menschenrecht, wie das Recht auf Leben und das Recht auf persönliche Freiheit. Dies sind unveräußerliche Rechte, das heißt, dass Einwilligung des Patienten keine ausreichende Rechtfertigung dafür liefert, um den Eingriff durchführen zu dürfen. Neben der Einwilligung muss auch immer noch ein zusätzlicher Grund vorliegen, wie etwa  ein medizinisches Interesse. Hieraus folgt, dass selbst wenn die Frau den Eingriff nicht bedauert, wäre es den Ärzten trotzdem nicht erlaubt, schwerwiegende Verstöße gehen die körperlichen Unversehrtheit zu begehen, so wie beispielsweise WGM. 

verankert in der Kultur

Ein drittes Argument für die Unterscheidung zwischen WGV und NTZ ist, dass die NTZ eine viel ältere Brauch als die WGV ist, und dass die NTZ deshalb in den verstehenden religiösen Gruppen, wie etwa dem Islam oder dem Judentum, viel stärker verankert ist. Dies ist jedoch fraglich: sowohl die NZT als auch die WGV wurden Jahrhunderte lang von vielen verschiedenen Völkern aus vielen verschiedenen Gründen praktiziert. Und auch die WGV hat eine bedeutende rituelle, religiöse und identifizierende Bedeutung für viele Völker. Es kann deshalb nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass NTZ älter ist als die WGV. Aber selbst wenn dem so wäre, ist e simmer noch fraglich, on dieses Argument moralisch relevant ist. Nicht die Geschichte einer Praktik ist von entscheidender Bedeutung, sondern die Frage, ob eine bestimmte Praktik eine Verletzung der Rechte des Kindes ist.

[Zurück zum Index]

Religiöse Freiheits vs. Körperiche Unversehrtheit 

Die nicht-therapeutische Zirkumzision von Minderjährigen wird von vielen Autoren als eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit betrachtet.[54] Aber nachfolgend schlussfolgern sie oft, dass die NTZ unter das Recht auf Religionsfreiheit fällt, und dass Eltern deshalb entscheiden dürften, ob sie diesen Eingriff durchführen lassen wollten oder nicht. 

Das Recht auf Religionsfreiheit bedeutet, dass es Eltern frei steht ihre Kinder in einer Religion oder Philosophie ihrer Wahl zu erziehen. Das Recht auf Religionsrecht gilt jedoch nicht nur für Eltern sondern auch für Kinder. Das Recht auf Religionsfreiheit des Kindes impliziert, dass das Kind in einem späteren Alter die Freiheit haben muss eine Religion oder Philosophie selbst zu wählen, oder die Religion oder Philosophie, in der es erzogen wurde, abzulegen. 

Das Kind wird nicht allein von dem Recht auf Religionsfreiheit geschützt, aber auch von dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dieses Recht, das in Artikel 11 der niederländischen Verfassung und in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgeschrieben ist, ist eines der wichtigsten Grundrechte. Es schützt Menschen gegen ungewollte Eingriffe an ihrem Körper und kann nur aufgehoben werden durch eine Erlaubnis der betroffenen Person oder deren Vertreter, ein angemessenes Interesse (wie beispielsweise bei Schutzimpfungen von Kindern) oder durch eine gesetzliche Pflicht (wie etwa die verpflichtete Abgabe von DNA bei Verdacht auf ein Verbrechen)

Einige religiöse Gruppierungen sehen die nicht-therapeutische Zirkumzision als einen notwendigen Eingriff an, um einen Jungen vollständig in die religiöse Gemeinschaft aufzunehmen. In diesem Sinne könnte behauptet werden, dass es im angenommenen besten Interesse des Kindes ist, einer nicht-therapeutischen Zirkumzision unterzogen zu werden, weil damit wichtige kulturelle und religiöse Vorteile verbunden sind. Ein Kind, dass keiner NTZ unterzogen wird, könnte Schwierigkeiten haben eine eigene Identität zu entwickeln und das Gefühl bekommen, dass es „anders“ sei und „nirgends“ dazuzugehöre. Solche Gefühle können für Ärzte eine Überlegung sein, die NTZ immer noch durchzuführen. Es muss darauf hingewiesen werden, dass in der Literatur keinerlei Belege für diese Annahme zu finden ist. 

Eventuelle Gefühle der Scham, Probleme mit der Entwicklung der eigenen Identität, oder ein Gefühl „nicht dazu zugehören“, die das Kind erfahren könnte, wären weniger auf die fehlende Durchführung der NTZ zurückzuführen, als vielmehr auf die Tatsache, dass andere darauf achten, dass das Kind nicht beschnitten worden ist. In dem Maße, wie die nicht-therapeutische Zirkumzision eine weniger verbreitete Praktik wird, wie es in Australien und Kanada bereits der Fall ist, wird es auch mehr und mehr „normal“ werden, dass Jungen nicht beschnitten sind. 

In der Literatur finden sich keine Belege dafür, dass nicht-beschnittene Jungen Schwierigkeiten haben ihre Identität zu entwickeln. Dies mag daran liegen, dass Eltern die sich dafür entscheiden, ihre Kinder beschneiden zu lassen, dies wahrscheinlich aus voller Überzeugung tun, und ihre Kinder auch on dieser Überzeugung erziehen. 

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf religiöse Freiheit des Kindes implizieren, dass religiös-motivierte, irreversibel Eingriffe am Körper es Kindes vermieden werden müssen. Das Kind hat dadurch immer die Freiheit sich in einem späteren Alter selbst zu entscheiden, ob und in welcher Form es sich gegenüber einer bestimmten Religionsgemeinschaft verhalten möchte. Die Taufe von Kindern beispielweise lässt kein irreversibles Zeichen auf dem Körper zurück und ist deshalb auch keine Einschränkung der Religionsfreiheit des Kindes, wohingegen die irreversible nicht-therapeutische Zirkumzision dies eindeutig ist. 

[Zurück zum Index]

Schlussfolgerung 

  • Es gibt keinen überzeugenden Beweis dafür, dass die Beschneidung  zur Krankheitsprävention oder zur Hygiene sinnvoll oder notwendig ist. Auch im Lichte der Komplikationen, die während oder nach der Zirkumzision auftreten können, ist die Zirkumzision, außer aus medizinisch-therapeutischen Gründen, nicht zu rechtfertigen. Sofern es irgendwelche medizinischen Vorteile gibt, wie etwa einem möglicherweise reduzierten Risiko für HIV-Infektionen, ist es vernünftig, die Zirkumzision auf ein Alter zu verschieben, in dem ein solches Risiko relevant ist, und der Junge selbst über den Eingriff entscheiden oder für verfügbare Alternativen optieren kann.
  • Entgegen verbreiteter Vorstellungen birgt die Zirkumzision das Risiko von medizinischen und psychologischen Komplikationen. Die häufigsten Komplikationen umfassen Blutungen, Infektionen, Verengungen der Harnröhrenöffnung, und Panikattacken. Auch teilweise oder vollständige Penisamputationen als Folge von Komplikationen der Zirkumzision wurden dokumentiert, genauso wie psychologische Probleme infolge der Beschneidung.
  • Die nicht-therapeutische Beschneidung minderjähriger Jungen verletzt die Regel, dass Minderjährige medizinischen Behandlungen nur dann unterzogen werden dürfen, wenn Krankheiten oder Fehlbildungen vorliegen, oder wenn eindeutig nachgewiesen kann, dass der medizinische Eingriff im besten Interesse des Kindes ist, wie im Falle von Schutzimpfungen.
  • Die nicht-therapeutische Beschneidung minderjähriger Jungen ist eine Verletzung der Rechte des Kindes auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.
  • Die KNMG ruft verweisende Ärzte dazu auf Eltern, die die nicht-therapeutische Beschneidung minderjähriger Jungen erwägen, mit Nachdruck über das Risiko für Komplikationen und das Fehlen  überzeugender medizinischer Vorteile aufzuklären. Die Tatsache, dass es sich um einen medizinisch nicht-notwendigen Eingriff mit einem reellen Komplikationsrisiko handelt, stellt besonders strenge Anforderungen an diese Aufklärung. Der Arzt muss die informierte Einwilligung in der Krankenakte vermerken. 
  • Die KNMG respektiert die tiefen religiösen, symbolischen und kulturellen Gefühle, die die Praktik der nicht-therapeutischen Zirkumzision umgeben. Die KNWG ruft zu einem Dialog zwischen Ärzteorganisationen, und Experten der betroffenen religiösen Gruppen auf, um die nicht-therapeutische Beschneidung zum Thema zu machen und letztlich so weit wie möglich einzuschränken. 
  • Es gibt gute Gründe für eine rechtliches Verbot der nicht-therapeutischen Beschneidung minderjähriger Jungen wie es für die weiblichen Genitalverstümmlung besteht. Jedoch fürchtet die KNMG, dass ein rechtliches Verbot dazu führen könnte, dass der Eingriff von nicht medizinisch qualifizierten Personen durchgeführt wird unter Umständen, in denen die Qualität des Eingriffs nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Dies könnte dazu führen, dass viel mehr ernsthafte Komplikationen auftreten, als es gegenwärtig der Fall ist. 

[Zurück zum Index] 

Literatur

  1. Mullen MA. Who speaks for sons? Am J Bioeth 2003;3(2):49–50; Svoboda JS. Circumcision - a Victorian relic lacking ethical, medical, or legal justification. Am J Bioeth 2003;3(2):52–4; Ruissen A, Niet-therapeutische jongensbesnijdenis in Nederland: passende zorg of genitale verminking? TGE 14, 2004; 3: 66
  2. Für eine Übersicht siehe: www.nocirc.org/centers/affiliates.php
  3. U. a. von Jews against circumcision und The Israeli Association Against Genital Mutilation
  4. De Foreskin Restauration Movement, www.circumstitions.com/Restore.html
  5. S E Kenny, S C Donnell. Towards evidence based circumcision of English boys: survey of trends in practice. BMJ 2000;321:792-793 (30 September)
  6. www.courtchallenge.com/refs/yr99p-e.html
  7. www.circinfo.org/case.html
  8. Wim Dekkers, Cor Hoffer, JP Wils. Besnijdenis, lichamelijke integriteit en multiculturalisme. Damon 2006.
  9. Nieuwenhuijs, J.; Y-V plasty of the foreskin as an alternative to circumcision for surgical treatment of phimosis during childhood. Journal of Pediatric Urology (2007) 3, 45e47
  10. Miller GP. Circumcision: cultural-legal analysis. Virginia Journal of Social Policy and the Law 2002;9:497–585.
  11. M Fox and M Thomson; A covenant with the status quo? Male circumcision and the new BMA guidance to doctors. J. Med. Ethics 2005;31;463-469
  12. O’Farrell, R.S.; M. Egger (March 2000). International Journal of STD’s and AIDS 11 (3): 137-142 Circumcision in men and the prevention of HIV infection: a ‘meta-analysis’ revisited; WHO/UNAIDS Technical Consultation on Male Circumcision and HIV Prevention: Research Implications for Policy and Programming Montreux, 6 - 8March 2007
  13. Van Howe, R.S. Circumcision and HIV infection: review of the literature and meta-analysis. International Journal of STD’s and AIDS 10: 8–16; Thomas AG, Bakhireva LN, Brodine SK, Shaffer RA. Prevalence of male circumcision and its association with HIV and sexually transmitted infections in a U.S. navy population. Abstract no. TuPeC4861. Presented at the XV International AIDS Conference, Bangkok, Thailand, July 11-16, 2004. Chao A, Bulterys M, Musanganire F, et al. Risk factors associated with prevalent HIV-1 infection among pregnant women in Rwanda. National University of Rwanda-Johns Hopkins University AIDS Research Team. Int J Epidemiol 1994; 23(2):371-80. Grosskurth H, Mosha F, Todd J, et al. A community trial of the impact of improved sexually transmitted disease treatment on the HIV epidemic in rural Tanzania: Baseline survey results. AIDS 1995;9(8):927-34. Barongo LR, Borgdorff MW, Mosha FF, et al. The epidemiology of HIV-1 infection in urban areas, roadside settlements and rural villages in Mwanza Region, TanzaniaAIDS 1992;6(12):1521-8. Changedia SM, Gilada IS. Role of male circumcision in HIV transmission insignificant in conjugal relationship (abstract no. ThPeC7420). Presented at the Fourteenth International AIDS Conference, Barcelona, Spain, July 7-12, 2002. Connolly CA, Shishana O, Simbayi L, Colvin M. HIV and circumcision in South Africa (Abstract No. MoPeC3491). Presented at the 15th International AIDS Conference, Bangkok, Thailand, July 11-16, 2004. 
  14. Centers for Disease Control and Prevention. CDC HIV/AIDS Science Facts: Male Circumcision and Risk of HIV Infection: Implications for the United States. Atlanta: Centers for Disease Control and Prevention. August 23, 2006
  15. Van Howe RS. Circumcision and infectious diseases revisited. Pediatr Infect Dis J 1998;17:1–6
  16. Aynaud O, Piron D, Bijaoui G, Casanova JM. Developmental factors of urethral human papillomavirus lesions: correlation with circumcisionBJU Int 1999;84(1):57-60. Frisch M, Friis S, Kjaer SK, Melbye M. Falling incidence of penis cancer in an uncircumcised population (Denmark 1943-90) BMJ. 1995 Dec 2;311(7018):1471
  17. Central disciplinary tribunal for healthcare for the Healthcare Decision in case number 2003/061. Gee WF, Ansell JS. Neonatal circumcision: a ten-year overview: with comparison of the Gomco clamp and the Plastibell device. Pediatrics. 1976;58:824-827. Harkavy KL. The circumcision debate. Pediatrics. 1987;79:649-650. Williams N, Kapila L. Complications of circumcision. Br J Surg. 1993;80:1231-1236. Griffiths DM, Atwell JD, Freeman NY. A prospective study of the indications and morbidity of circumcision in children. Eur Urol. 1985;11:184-187. Kaplan GW. Complicationsof circumcision. Urol Clin North Am. 1983;10:543-549. Williams N, Kapila L. Complications of circumcision. Br J Surg 1993;80:1231–6. Gerharz EW, Haarmann C. The first cut is the deepest? Medicolegal aspects of male circumcision. BJU Int 2000;86:332–8. Hodges FM, Svoboda JS, Van Howe RS. Prophylactic interventions on children: balancing human rights with public health. J Med Ethics 2002;28:10–6. Niku SD et al. Neonatal circumcision. Urol Clin North Am 1995;22:57-65. King LR. Neonatal circumcision in the United States in 1982. J Urol 1982;128:1135-6.
  18. Paediatr Child Health Vol 12 No 4 April 2007: Circumcised three-year-old died from anaesthesia Aftonbladet February 9, 2001 
  19. AAFP, Circumcision: Position Paper on Neonatal Circumcision, August 2007
  20. Boyle, G., Male Circumcision: Pain, Trauma and Psychosexual Sequelae, Journal of Health Psychology, Vol. 7, No. 3, 329-343 (2002)
  21. O’Hara K, O’Hara J. The effect of male circumcision on the sexual enjoyment of the female partner. BJU Int 1999; 83; Richardson D, Goldmeier D. Premature ejaculation - does country of origin tell us anything about etiology? J Sex Med 2005; 2: 508–12 (Suppl. 1): 79–84
  22. Amand KJS, Hickey PR: Pain and its effects in the human neonate and fetus. N Engl J Med 1986; 317: 1321-1326
  23. Cynthia R. Howard, MD; Fred M. Howard, MD; and Michael L. Weitzman, MD. Acetaminophen analgesia in neonatal circumcision: the effect on pain., Pediatrics, April 1994 Janice Lander, PhD; Barbara Brady-Freyer, MN; James B. Metcalfe, MD, FRCSC; Shermin Nazerali, MPharm; Sarah Muttit, MD, FRCPC Comparison of Ring Block, Dorsal PenileNerve Block, and Topical Anesthesiafor Neonatal Circumcision, J Med Assoc., Volume 278 No. 24, Pages 2157-2162, December 24/31, 1997. A Randomized Controlled Trial Procedural Pain in Newborn Infants: The Influence of Intensity and Development, Fran Lang Porter, PhD*, Cynthia M. Wolf, PhD*, and J. Philip Miller, AB Pediatrics, Vol. 104 No. 1 July 1999, p. e13
  24. Robert S. Van Howe, MD, MS, FAAP, A Cost-Utility Analysis of Neonatal Circumcision Medical Decision Making, Vol. 24, No. 6, 584-601 (2004)
  25. BMA: The Law and Ethics of Male Circumcision: Guidance for Doctors 
  26. American Academy of Pediatrics, Task Force on Circumcision, Circumcision policy statement
  27. Report 10 of the Council on Scientific Affairs (I-99) Report 10 of the Council on Scientific Affairs (I-99) AMA, 1999
  28. Task Force on Circumcision, American Academy of Pediatrics. Circumcision policy statement. Pediatrics. 1999;103:686-693. Fetus and Newborn Committee, Canadian Paediatric Society. Neonatal circumcision revisited CMAJ. 1996;154:769-780. Australian College of Paediatrics. Position statement: routine circumcision of normal male infants and boys. 1996. The Australian Association of Paediatric Surgeons. Guidelines for Circumcision. Queensland, Australia. April 1996.
  29. Policy Statement On Circumcision. Royal Australasian College of Physicians. September 2004
  30. Neonatal circumcision revisited Fetus and Newborn Committee, Canadian Paediatric Society (CPS) Approved by the CPS Board of Directors in 1996,CMAJ 1996;154(6):769-80 Reference No. FN96-01
  31. AAFP, Circumcision: Position Paper on Neonatal Circumcision
  32. Dekkers et al, p. 74
  33. Evers, L., (1999) Jodendom voor beginners. Een heldere inleiding. p. 40. Quoted in Dekkers et al, p. 76
  34. J.M. Glass., Religious circumcision: A Jewish view, BJU International Volume 83 Issue S1, Pages 17–21; Mor Y, The Israeli Point of View, Dialogues in Pediatric Urology, Volume 30, Number 6 October, 2009, p 5-6
  35. Goodman, J. (1999), A jewish perspective on circumcisionIn Denniston, GC, male and female circumcision. Medical, ethical and legal considerations in pediatric practice. p.179-182
  36. Veen-Vietor, M. van (2000), Het verbondsteken. Een cultuursociologische studie over de besnijdenis in verschillende perioden van het jodendom
  37. George C. Denniston, Male and female circumcision: medical, legal, and ethical considerations. Siehe auch: Male Circumcision: Scriptural Perspective by International Community of Submitters www.masjidtucson.org/publications/books/SP/1996/may/page2.html
  38. Sewing the vagina back up, for example after childbirth
  39. R.S.B. Kool, Vrouwelijke genitale verminking in juridisch perspectief (Comparative lawstudy of the legal options for preventing and combating female genital mutilation Willem Pompe Instituut, Criminal Law Section, Universiteit Utrecht, Background study to the recommendation on fighting female genital mutilation by the Commission for Preventing Female Genital Mutilation, Zoetermeer, 2005
  40. Slack A. Female circumcision: a critical appraisal. Human Rights Quarterly 1988;10:437–86. Brennan K. The influence of cultural relativism on international human rights law: female circumcision as a case study. Law and Inequality 1989;7:367–98. Atoki M. Should female circumcision continue to be banned? Feminist Legal Studies 1995;3:223–35. Bibbings L. Female circumcision: mutilation or modification? In: Bridgeman J,Millns S, eds. Law and body politics. Aldershot: Dartmouth, 1995:151–70.468 Fox, Thomson Wood AN. A cultural rite of passage or a form of torture: female genital mutilation from an international law perspective. Hastings Women’s Law Journal 2001;12:347–86
  41. Mulder, J, Een druppeltje bloed, Medisch Contact, Nr. 21 - 20 May 2008, p. 912
  42. Jannes H. Mulder Medisch Contact Nr. 36 - 03 September 2008 Pages 1476 - 1477
  43. Karim, B, Hage, Jongens wel, meisjes niet. Medisch Contact, 19 September 2008, 63 nr. 38
  44. Questions in response to the report ‘Jongens wel, meisjes niet’ in Medisch Contact (19 September 2008). Submitted 22 September 2008, nr. 2080900570
  45. Freeman M. A child’s right to circumcision. BJU Int 1999;83:74–8
  46. Bartels, E, Rituelen van bloed en medische ethiek, TGE, 1998, 4, 1-8
  47. Eliminating Female genital mutilation: an interagency statement, WHO, 2008
  48. Ibid, p. 28
  49. Taves DR. The intromission function of the foreskin. Med Hypotheses 2002;59:180–2. Cited in: Warren JP. NORM UK and the medical case against circumcision: a British perspective. In: Denniston GC, Milos MF, eds. Sexual mutilations: a human tragedy. New York: Plenum Press, 1997:85–101
  50. Siehe u. a.: The National Organization of Restoring Men und foreskinrestorationchat.info
  51. Wim Dekkers in bundel De Kwestie
  52. www.minvws.nl/nieuwsberichten/vgp/2007/wetgeving-tatoeren.asp
  53. Nicola Zampieri, Emanuela Pianezzola, Cecilia Zampieri, Male circumcision through the ages: the role of traditionActa Padiatrica, 97, NO: 9, PG: 1305-1307 YR: 2008
  54. Bespielsweise: Wim Dekkers, wat doen we met de voorhuid? In De kwestie, praktijkboek ethiek voor de gezondheidszorg. Lemma, 2008, p. 125-130

[Zurück zum Index]