Kapitel 11: Medizinethik und die Beschneidung von Kinder

Alle Säuglinge, Kinder und Jugendliche – ungeachtet körperlicher oder geistiger Behinderung – besitzen Würde, einen eigenen Wert und einen Anspruch auf Achtung, Schutz und eine medizinische Behandlung, die ihren besten Interessen dient.26

Die chirurgische Operation der männlichen Beschneidung entfernt und zerstörst permanent einen funktionalen Körperteil, wie in Kapitel 2 beschrieben wurde.(12)

Aus diesem Grund, müssen die medizinethischen Grundsätze bezüglich dieser Operation sorgfältig geprüft werden und Ärzte, die erwägen eine Beschneidung durchzuführen, müssen die richtige ethische Verhaltensweise betrachten und diese strikt einhalten.

Ärzte, besonders in den USA, werden häufig gebeten, medizinisch unnötige, nicht-therapeutische Beschneidungen an minderjährigen Jungen durchzuführen. Da Minderjährige keine Einwilligung erteilen können, müssen spezielle ethische Regeln bei der ärztlichen Behandlung von Kindern eingehalten werden. Man darf nie vergessen, dass das Kind der Patient ist. Der Arzt muss zuallererst das Wohlergehen des Patienten (3) berücksichtigen und die Interessen des kindlichen Patienten an erster Stelle sehen. (45)

Einige ältere Autoritäten, z. B die American Academy of Pediatrics, behaupten ganz einfach, dass die nicht-therapeutische Beschneidung eines Kindes ethisch ist, solange die Eltern der Beschneidung wünschen und ihr einwilligen.(6-9) Wie Fox & Thomson (2005) anmerken: 

Nur begrenzte Aufmerksamkeit wird dem scheinbar offensichtlichen Tatsache gegeben, dass die Beschneidung die Entfernung gesunden Gewebes eines Kindes ist, das nicht fähig ist seine Einwilligung zu erteilen, und keinen nachweisbaren medizinischen Nutzen hat. (10)

Die Ansicht, die von diesen älteren Autoritäten vertreten wird, ist veraltet und unangemessen weil sie weder die Pflichten des Arztes, die Menschenrechte des Kindes, und die die Grenzen der Vollmacht des Stellvertreter Einwilligung berücksichtigt. Darüber hinaus, dieses Aussagen stellen elterliche Vorrecht über die gesetzlich-garantierten Rechte und die besten Interessen des Kindes. Laut Fox und Thomson:

Der Privilegierung der elterlichen Wahl wird besondere Aufmerksamkeit gegeben, und das trotz dokumentierter medizinischer Risiken und dem Fehlen schlüssiger Beweise für einen medizinischen Nutzen.(10)

Dieses Kapitel behandelt die medizinische Ethik der nicht-therapeutischen Beschneidung von Kindern anhand mehrere ethischer Tests.

1. Rechtschaffenheit

Ärzte müssen das Gesetz befolgen, (11) weil sie den allgemeine Gesetzten unterstehen.(12) Wenn eine geplante Beschneidung ungesetzlich in einem bestimmten Ort oder unter den gegebenen Umständen ist, dann ist sie auch unethisch und darf nicht ausgeführt werden. Das rechtliche Situation USA wurde im früheren Kapitel behandelt. 

2. Menschenrechte

Ärzte haben die allgemeine Pflicht die Menschenrechte ihres Patienten zu achten.(510-15) Gemäß des Weltäztebundes: 

„Ethik und Menschenrechte sind nicht länger die zwei „Einsamkeiten", die nicht viel miteinander gemein haben. Mehr und mher erkennen Menschenrechtsorganisationen die ethische Dimension ihrer Arbeit, und Organisation, deren Hauptanliegen die Ethik ist, stellen fest, dass  die Menschenrechte ein grundlegendes Element der Ethik sind. …“(14)

Menschenrechte sind nun ein integraler Bestandteil der Medizinethik. Wie in Kapitel Neun beschrieben, haben Kinder sowohl allgemeine als auch spezielle Menschenrechte, die geschützt werden müssen. Wie bereits erklärt wurde, verletzt die nicht-therapeutische Beschneidung die Menschenrechte des kindlichen Patienten. Sowohl Eltern als auch Ärzte haben die Pflicht die Menschenrechte zu achten.

Die Organisation der Vereinten Nationen Für Erziehung, Kultur und Wissenschaft (UNESCO), da sie sich sehr wohl bewusst ist, dass viele medizinische Praktiken unethisch sind, weil sie nicht mit den internationalen Menschenrechtsgesetzten vereinbar sind, erarbeitete und veröffentlichte die Universelle Erklärung über Bioethik und Menschenrechte" (2005) um Organisation und Institutionen zur Einhaltung der Menschenrechte anzuhalten. Die Erklärung besagt unter anderen:

Artikel 8 - Achtung der Schutzbedürftigkeit des Menschen und der persönlichen Integrität

Bei der Anwendung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse, der medizinischen Praxis und diesbezüglicher Technologien soll die Schutzbedürftigkeit des Menschen berücksichtigt werden. Einzelne und Gruppen, die besonders schutzbedürftig sind, sollen geschützt, und die persönliche Integrität solcher Einzelpersonen soll geachtet werden.(15)

Kinder gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen. Diese Vorschrift würde es erfordern die Achtung  genitalen Unversehrtheit zu achten, und ein Verbot nicht-therapeutische Entfernung gesunden funktionalem menschlichen Gewebe, wie etwa der Vorhaut, von den Genitalorganen erfordern.

3. Die Hauptprinzipien der Medizinethik

Die vier Hauptprinzipien der Medizinethik sind, Hilfeleistung, Wohltätig, Gerechtigkeit und Anatomie des Patienten. (1617)

Wohltätigkeit. Das bedeutet „Gutes zu tun“. Wir haben bereits gezeigt, dass nicht nachgewiesen werden kann, dass die angeblichen prophylaktischen Vorteile wirklich existieren. Folglich gibt es keine nachgewiesene Wohltätigkeit an der nicht-therapeutischen Beschneidung männlicher Kinder, folglich verletzt die nicht-therapeutische Beschneidung das Prinzip der Wohltätigkeit.

Nicht-Schaden. Das bedeutet „niemandem zu schaden.“ Wir haben bereits gezeigt, dass männliche Bescheidung schädigend ist, folglich verletzt die nicht-therapeutische Beschneidung den Grundsatz des Nicht- Schadens.

Gerechtigkeit. Das bedeutet „die Patienten gerecht zu behandeln.“ Wir haben bereits gezeigt, dass die nicht therapeutische Beschneidung den Patienten sinnlos verletzt, und ein gesetzliches Recht auf körperliche Unversehrtheit und Menschenrechte verletzt. Das ist keine faire Behandlung, folglich verletzt die nicht-therapeutische Beschneidung den Grundprinzip der Gerechtigkeit

Autonomie. Das bedeutet, dem Patienten seine Behandlung selbst entscheiden zu lassen. Zustimmung zur Beschneidung von Kindern muss zwangsläufig von Stellvertretern gegeben werden. In diesem Falle bestimmt der Patient selbst nicht über seine Behandlung, folglich verletzt die nicht-therapeutische Beschneidung das Grundprinzip der Autonomie. 

Einige Ethiker fügen ein fünftes Grundprinzip hinzu:

Verhältnismäßgkeitt.(1718) Das bedeutet, einen Vorteil zu haben der gegenüber den Risiken und Verlusten angemessen ist. Die nebulösen und mythenhaften Vorteile der männlichen Beschneidung sind völlig unangemessen gegenüber den bekannten Risiken, Nachteilen und dem permanenten Schaden, die mit der Beschneidung verbunden sind. Die nichttherapeutische Beschneidung von Jungen verletzt das Grundprinzip der Verhältnismäßigkeit.(17)

Die Nicht-therapeutische Beschneidung von Kindern verletzt alle fünf Grundprinzipen der Medizinethik.

4. Erbringung von nutzloser oder uneffektiver Behandlung

Die nicht-therapeutische Beschneidung wird an gesunden Personen durchgeführt. Unter diesen Umständen hat die Behandlung keine Wirkung, sodass die Behandlung sowohl ineffektiv als auch nutzlos ist. Ärzte haben keine Pflicht, nutzlose oder ineffektive Behandlungen zu erbringen.(19-20

5. Missbrauch medizinischer Ressourcen 

Ärzte haben die Pflicht medizinische Ressourcen zu bewahren und sie gewissenhaft einzusetzen.(1722-24) Die Bereitstellung nicht-therapeutischer Beschneidungen verschwendet medizinische Ressourcen, wie etwadie Zeit des Arztes, Krankenhausplatz, Gelder von Krankenversicherungen, und medizinisches Personal. Medizinische unnötige, nicht-therapeutische Beschneidungen bereitzustellen, verschlingt Ressourcen, die für die medizinisch notwendige Behandlung anderer Patienten gebraucht würde. 

6. Stellvertreter-Einwilligung

Die Notwendigkeit der Einwilligung durch Stellvertreter ist mit vielen ethischen Problemen verbunden. Einwilligungsfähige Erwachsene haben eine vollständige Vollmacht, einer Behandlung einzuwilligen, aber Stellvertreter haben eingeschränkte Vollmachten. Die American Academy of Pediatrics erklärt, dass der Stellvertreter darauf beschränkt ist, eine „informierte Erlaubnis zur Diagnose und Behandlung von Kindern“ zu erteilen. (25) Die Nicht-therapeutische Kinderbeschneidung ist weder eine Diagnose noch eine Behandlung fällt daher außerhalb der elterliche Vollmacht zur Einwilligung. 

Sowohl Eltern und Ärzte müssen im besten Interesse des Kindes handeln.(1525-30) Ärzte müssen – in Anbetracht der besten Interesse des Kindes – sich vor Augen halten, dass die Eltern die grundlegende Pflicht gegenüber dem Kind haben, seine körperliche Unversehrtheit zu bewahren. Das beste Interesse des Kindes muss den Schutz seines gesetzlichen Rechtes auf körperliche Unversehrtheit beinhalten, außer wenn die Präsens einer eindeutigen und gegenwärtig klinisch feststellbaren Krankheit einen Eingriff auf die körperliche Unversehrtheit notwendig macht. Deshalb sollte angenommen werden, dass der Schutz der körperlichen Unversehrtheit im besten Interesse des Kindes ist, außer in den Fällen, in denen durch eindeutige und überzeugende Beweise das Gegenteil bewiesen wurde. 

Für die Stellvertreter-Einwilligung zur therapeutischen Beschneidung müssen folgende notwendige Bedingungen erfüllt sein:

  1. eine körperliche Beschwerde, gefolgt von
  2. einer Diagnose durch einen Arzt, gefolgt von
  3. einer Empfehlung für eine medizinische Behandlung, gefolgt von
  4. einem eine konservativen Behandlungsversuch,(5) gefolgt von
  5. einer Empfehlung zur Beschneidung, nur nachdem
  6. eine konservative Behandlung fehlschlägt, und wo eine Beschneidung bewiesenermaßen wirksam ist, gefolgt von
  7. einer Bereitstellung aller relevanten Informationsmaterialien (52526283031) gefolgt von
  8. der Erteilung der Einwilligung durch einen rechtlichen Vertreter. (32)

Diese Bedingungen sind nur im Falle einer therapeutischen Beschneidung relevant, aber die ersten Fünf sind im Falle einer nicht-therapeutischen Beschneidung auf elterlichen Wunsch eindeutig nicht vorhanden. Eine Einwilligung die ohne diese Vorbedingungen eingeholt wird würde es keine Gültigkeit haben. Eine Beschneidung ohne gültige Einwilligung auszuführen wäre unethisch.  

7. Patientenausbeutung

Einige Ärzte nutzen vielleicht die Präsens der Vorhaut aus, indem sie eine Beschneidung einfach nur deshalb durchführen um die Gebühr für den Eingriff zu kassieren.Der Boston Globe zitiert Thomas E. Wiswell, M.D. (einen Beschneidungsbefürworter, der die Beschneidung zur Vorbeugung von Harntraktinfektionen propagierte):

„Ich habe einige gute Freunde, die Frauenärzte außerhalb des Militärs sind, die schauen auf die Vorhaut und sehen regelrecht ein 125$ Preisschild darauf.“ erklärt Wiswell. „Jede Einzelne [Vorhaut] ist so viel Geld wert. Verdammt, wenn man 10 Beschneidungen pro Woche ausführt, sind das mehr als 1000$ in einer Woche, und die dauern gar nicht mal so lange.“(33)

Die Ausbeutung der Patienten ist eine Menschenrechtsverletzung und ist ferner unethisch.(3334

8. Pflichten gegenüber des kindlichen Patienten.

Ärzte haben „die rechtliche und ethische Pflicht gegenüber ihren Kinderpatienten eine kompetente medizinische  Behandlung zu erbringen, basierend auf dem, was der Patient benötigt, und nicht was jemand anderes verlangt.“ (25) „Der Arzt ist in erster Linie dem einzelnen Patienten verpflichtet, und nicht der Gesellschaft oder dem Gesundheitssystem.“(26) Ärzte haben die Pflicht im besten Interesse ihre Kinderpatienten zu handeln. (525-30) Genitale Unversehrtheit bietet die größtmögliches Gesundheit und Wohlbefinden. (1736) Folglich haben Ärzte die ethische Pflicht gegenüber ihren Kinderpatienten die genitale Unversehrtheit ihrer Kinderpatienten zu beschützen und zu wahren, indem sie sich weigern Beschneidungen auf elterlichem Wunsch auszuführen.

9. Bewahrung des Rechtes des Kindes auf eine offene Zukunft

Obwohl neugeborene Jungen bei der Geburt nicht einwilligungsfähig sind, werden sie, in der rieseigen Mehrheit der Fälle, später einwilligungsfähig werden. Der Grundsatz der Autonomie erfordert, dass Eltern, denen die Sorge des Kindes anvertraut wurde, dem Kind so viele seiner zukünftigen Option wie nur irgend möglich erhalten. Joel Feinburg schreibt:

…„Wenn die Verletzung des Selbstbestimmungsrechts nicht immer durch einer Kontrolle der gegenwärtigen Interessen des Kindes gesichert werden kann, kann es a fortiori auch nicht durch eine Prüfung der gegenwärtigen Wünsche und Vorlieben des Kindes gesichert werden. Es ist der Erwachsene, zu dem es werden wird, der dieses Wahlrecht ausüben muss, oder genauer, der Erwachsene , der er einst wird, wenn seine grundlegenden Optionen offen erhalten werden und es „natürlich“ und „ungezwungen“ heranwachsen konnte. Auf alle Fälle existiert dieser Erwachsene noch nicht, und vielleicht wird er es auch nie. Aber das Kind ist potentiell dieser Erwachsene, und es ist dieser Erwachsene, der die Person ist, dessen Selbstbestimmung bewahrt werden muss, jetzt (und im Voraus)“ (37)

Eltern und Erwachsene haben folglich die Pflicht gegenüber dem Kind, seine Optionen im späteren erwachsenen Leben zu bewahren. Eine Beschneidung in der Kindheit beseitigt das kindliche Recht, sich im Erwachsenenalter für die genitale Unversehrheit entscheiden zu können, folglich ist eine nicht-therapeutische Beschneidung eine unethische Verletzung des Rechtes des Kindes auf eine offene Zukunft. 

Zusammenfassung

Die Kinderbeschneidung wurde im 19. Jahrhundert in die medizinische Praxis eingeführt.(38) Medizinethik hat sich über die Jahre gewandelt, besonders seit Beginn der Menschenrechtsära. In diesem Kapitel wurde die nicht-therapeutische Beschneidung neun Tests nach aktuellen medizinethischen Standards unterzogen. Sie fiel bei allen nein Tests durch. Obwohl die nicht-therapeutische Beschneidung eine häufige Praktik bleibt, ist sie unter den zeitgemäßen ethischen Standards unethisch und muss aufhören. Ärzteverbände haben die Pflicht ihre Leitlinien bezüglich der nicht-therapeutischen männlichen Beschneidung zu revidieren, um sie in Einklang mit der Medizinethik es 21. Jahrhunderts zu bringen. In gleicher Weise haben Ärzte, Krankenhäuser und andere Institutionen eine Pflicht, ihre Praktiken bezüglich der nicht-therapeutischen Kinderbeschneidung zu ändern, um die genitale Unversehrtheit von Kindern zu schützen.

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