Kapitel 10: Amerikanisches Recht und die Beschneidung von Kindern

Mangels eindeutiger Gesetzgebung oder Gerichtsurteile bezüglich der Gesetzmäßigkeit nicht-therapeutischer Beschneidung männlicher Kinder innerhalb des US-Recht, besteht ein gewisser Spielraum für unterschiedliche Meinungen bezüglich ihrer Gesetzmäßigkeit

Einführung 

Das anglo-amerikanische Recht erkannte in der Geschichte die naturgegebenen gesetzlichen Rechte der Kinder nur langsam an. Dies ist zum Teil auf  eine alte aber fortbestehende Ansicht zurückzuführen, dass Kinder befleckt von der Sünde zur Welt kommen, weshalb der Grundsatz galt, dass „wer mit der Rute spart“, das Kind verzieht –körperlich und moralisch. Zum anderen Teil ist dies auf eine Achtung vor den Rechten der Eltern zurückzuführen, die Jahrhunderte lang als alleinige Eigentümer ihrer Kinder angesehen wurden, und nicht als Treuhänder, die für die Sorge eines zukünftigen Mitbürgers verantwortlich sind. Nur langsam hat das anglo-amerikanische Recht damit begonnen anzuerkennen, dass das Kind, ein Mitglied einer größeren Gemeinschaft ist und nicht bloß der Besitz von irgendjemand, dass es Rechte hat, die unabhängig von seinen oder ihren Eltern, und weil es wehrlos ist, besonders schutzbedürftig ist.

Es daher wenig überraschend, dass mit einer langen Geschichte mit nur wenigen erkennbaren Rechten Kinder unmenschlichen Praktiken unterworfen wurden, welche mehr in gesellschaftlichen Marotten begründet liegen als in den wirklichen alltäglichen Bedürfnissen des Kindes.

Es stimmt zwar, dass wir uns weiter entwickelt haben, zögerlich, weg von der Tolerierung von Kinderarbeit, Kindersoldaten, kindlichen Sexobjekten, Kinderstrafgefangenen, und Kindertodestraktinsassen. Körperliche Züchtigung aber, der Vorenthalt von Essen, Medizin, Bildung, sozialer Interaktion, undanderen grundsätzlichen Menschlichen Bedürfnissen—wird immer noch toleriert, besonders wo die Religion der Eltern beschworen wird.

Nirgendwo ist die Spannung zwischen alten elterlichen Rechtem und den aufkeimenden Emporkommen der gesetzlichen Rechte des Kindes deutlicher als im Falle nicht-therapeutischer, lediglich kultureller, nicht einvernehmlicher Modifizierungen der Genitalien von Kindern. Unter einer strengen Analyse unter modernen internationalen Gesetzgebung, Im Lichte der sich entwickelnden echte des Kindes gesehen, ist ein nicht-therapeutischer Eingriff, bei dem einen stark, mit Nerven durchsetzten Teil der natürlichen und gesunden Genitalien eines Kindes, oft ohne die geringste Anästhesie oder Analgesie nur schwerlich wenn nicht unmöglich zu rechtfertigen. 

Traditionelle Sichtweise

Die Ärzteschaft ging bislang davon aus, dass Eltern ihre Stellvertreter-Einwilligung zur nicht-therapeutischen Beschneidung von Kindern erteilen könnten auf Basis der Fiktion, dass nicht-therapeutische Beschneidung von Kindern ein medizinischer Eingriff sei und Eltern ein Recht auf die Beschneidung hätten. Die Beschneidung eines Kindes ist als gesetzmäßig zu betrachten, vorausgesetzt das ein Elternteil ein Einwilligungsformular unterzeichnet, nachdem es vollständig über die angeblichen Vorteile und bekannten Risiken informiert wurde. Das ist die Ansicht, die die Amerikanische Kinderärztevereingigung American Acadamy of Pedriatrics in den vergangenen 3 Jahrzehnte lang vertrat,(1-3) und das ist auch die Ansicht, die den Bedürfnissen der Mitglieder der AAP am besten entspricht. Die AAP ist eine Vereinigung von Ärzten, die keine gesetzgebende oder poltische macht besitzt. Die Ärztegemeinschaft, war bislang nicht bereit Veränderungen in der Gesetzgebung und der Ethik in Bezug auf Beschneidung zu akzeptieren.(4)

Es liegen viele Gründe vor diese Ansicht als falsch anzusehen. Die Ansicht der AAP behandelt das Kind als Eigentum der Eltern. Nach Ansicht der AAP können Eltern was die Beschneidung anbelangt mit ihren männlichen Kindern machen, was immer sie wollen. Die AAP erkennt das Kind nicht als separate Person an, die eigene Bürger-und Menschenrechte besitzt. Die Position der AAP, die das erste mal 1975 verkündet wurde, ist weder mit der aktuellen Menschenrechts Gesetzgebung und internationalen Bioethikdokumenten vereinbar, noch steht sie im Einklang mit anderen Leitlinien der AAP.(5)

Aktuelle Sichtweise 

Keine gültige Einwilligung. Kinder sind nicht Eigentum ihrer Eltern, die Gesellschaft vertraut ihnen lediglich die Fürsorge ihrer Kinder an, bis ihre Kinder die Volljährigkeit erreichten. Obgleich kompetente Erwachsene weitgefasste Vollmachten zur Einwilligung, die Vollmacht eines Stellvertreters jedoch, zur Erteilung einer Einwilligung ist begrenzt.(6) Eltern dürfen nur im besten Interesse des Kindes handeln.(5) Es gibt kein Grund zur Annahme, dass Eltern irgendein Recht oder Vollmacht hätten, einem Kind gesundes, funktionales Gewebe wegschneiden zu lassen. Ein Kind ist eine eigenständige von seinen Elternunabhängige Person, die ihre eigenen Rechte Besitz. Eltern haben die Pflicht die Rechte und Person ihres Kindes zu beschützen, was im Widerspruch zu jedweder angeblichen Vollmacht zur Beschneidung steht. 

Neugeborene Jungen werden nicht mit einer krankhaften Vorhaut geboren, und folglich besteht keine medizinische Indikation zur Zirkumzision in der Neugeborenen-Phase. Die notwendigen Voraussetzungen zur Stellvertreterzustimmung zu Behandlungen oder Operationen sind:

  1. eine körperliche Beschwerde, gefolgt von
  2. einer Diagnose von einem Arzt, gefolgt von
  3. einer medizinischen Behandlungsempfehlung (6, 7)
  4. gefolgt von der Erteilung der Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter.

Im Falle der Zirkumzision eines männlichen Kindes, sind die ersten 3 Vorbedingen nicht gegeben, sodass jede Einwilligung für eine nicht therapeutische Zirkumzision unwirksam würde. 

Eltern haben Pflichten gegenüber ihren Kindern, die traditionell als „deren Bewahrung, der Schutz, und die Bildung“ der Kinder definiert werden.(8) Elterliche „Rechte“ sind einzig die Bemächtigung diese Pflichten gegenüber den Kindern zu erfüllen. Gemäß Lord Scarman des britischen Oberhauses :

„Das Prinzip des Gesetztes … ist, dass elterliche Rechte von der elterlichen Pflicht herrührten und nur existierten, solange sie für den Schutz der Person und des Eigentums des Kindes benötigt werden.“(9)

Wenn ein Kind keine Beschneidung benötigt, dann besteht auch kein elterliches Recht eine Beschneidung zu verlangen. Eine Einwilligung zur einer unnötigen Beschneidung wäre annulliert und ungültig, sodass jede Beschneidung, die ohne eine solche Zustimmung ausgeführt wird ärztliche Körperverletzung. (610

Darüber hinaus ist eine Einwilligung zur Zirkumzision, welche die Entfernung gesunden, funktionalem Gewebe, (11) nicht vereinbar mit der elterlichen Pflicht, das Kind vor Schaden zu beschützen.

Verletzung des allgemeinen Strafrechts. Unter jeder Rechtsprechung, ist Körperverletzung eine Straftat. Die Genitalbeschneidung ohne gültige Einwilligung verletzt die Gesetzte gegen Körperverletzung.6)

Verletzung der Gesetzte zum Schutze der Kinder. Beschneidung erfüllt die Definition von Kindesmissbrauch (12) und ist demnach das Verbrechen des Kindesmissbrauchs.

Verletzung des Rechts des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Dass allgemeine Recht auf körperliche Unversehrtheit wurde vom obersten Gerichtshof der USA bereits 1891 (13) und in zahlrechen späteren Fällen bestätigt. Die Beschneidung verletzt zwangsläufig das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit  mangels klarer und eindeutiger zwingender medizinischen Indikation.

Verweigerung auf gleichberechtigten Schutz unter dem Gesetz Alle Bürger der USA [und der Bundesrepublik Deutschland] haben ein Recht auf gesetzliche Gleichberechtigung.(14) Weiblichen Kindern wird der Schutz ihre genitalen Unversehrtheit durch Strafgesetzte garantiert, die jegliche Entfernung gesunden Gewebes weiblicher Genitalien verbieten.(15) Geschlechtsspezifische Diskriminierung ist zu hinterfragen. Parteien, die eine Geschlechtsspezifische Unterscheidungen verteidigen wollen, müssen eine „über alle Maßen überzeugende Rechtfertigung“ für diese Handlung nachweisen.(16) Gerichte müssen eine Geschlechts-spezifischen Diskriminierung mit „erhöhten Prüfung“ unterziehen.(16) Gleichstellung unter dem Gesetz gilt für Jungen und Männer genauso wie für Frauen.(18)

Gemäß Povenmire: 

„Bei weiblichen Kindern, ist das Recht auf Unversehrtheit der Genitalorgane vor chirurgischer „Verstümmelung“ durch Bundesgesetz und UN Resolutionen geschützt. Unter dem Gesetz, wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit als so fundamental erachtetet, dass es jede Bedenken der kulturellen oder religiösen Ansichten der Eltern außer Kraft setzt. Bedauerlicherweise, wurde männlichen Kindern in den USA keine ähnliche Anerkennung gewährt. Das Scheitern des Gesetztes Jungen gleichen Schutz zu garantieren, hat keine "über alle Maßen überzeugende Rechtfertigung, und ist deshalb verfassungswidrig.“(19)

Die genitale Unversehrtheit von Jungen und Männern sollte den gleichen Schutz erhalten, dem der genitalen Unversehrtheit von Mädchen und Frauen zuerkannt wird.

Schutz vor religiös-motiviertem Missbrauch. Einige argumentieren vielleicht, dass religiöse Ansichten, einem Elternteil das Recht geben, dass Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit zu verletzen, das ist aber nicht der Fall. Das Gesetz macht seine sehr deutliche Unterscheidung zwischen dem Recht zu glauben, was absolut ist, und dem Recht die Religion auszuüben, welche ihre Schranken in den allgemeinen Gesetzten findet. Gemäß dem Obersten Gerichtshof der USA 1878:

„Gesetzte“, so erklären wir, „sind für das Regierungshandeln vorgesehen „und während sie nicht bloße religiöse Meinungen Glauben nicht beschränken dürfen , dürfen sie Praktiken sehr wohl beschränken…. . . . Kann ein Mann seine rechtwidrigen Praktiken wegen seiner religiösen Ansichten? Das zu gestatten würde bedeuten die angeblichen Doktrinen der Religion über das Gesetz zu stellen und, folglich jedem Bürger gestatten selbst das Gesetz zu verkörpern.“(20)

Kinder haben ein Recht auf Schutz vor religiös-motiviertem Missbrauch. Diese Angelegenheit wurde vom obersten Gerichtshof der USA im Fall  Prince v. Massachusetts. geregelt, Der Gerichtshof erklärte :

„Das Recht der freien Religionsausübung enthält nicht die Freiheit der Gemeinschaft oder dem Kind [p167] einer übertragbaren Krankheit oder letzteren einer Gesundheitsschaden oder Tod auszusetzten. People v. Pierson, 176 N.Y. 201, 68 N.E. 243. [n13] Die Liste braucht nicht fortgesetzt zu werden. Es genügt zu zeigen … dass der Staat ein weiten Machtbereich hat die elterliche Freiheiten und Autorität einzuschränken, was Angelegenheiten, die das Kindeswohl beinträchtigen, anbelangt, und das beinhaltet, in einem gewissen Maß, Religions- und Bewusstseinsfragen.“(21)

und das berühmte Urteil:

„Eltern steht es frei Märtyrer zu werden. Aber daraus folgt nicht, dass es ihnen frei stünde, unter gleichen Unterständen, ihre Kinder zu Märtyrern zu machen, bevor sie das Alter der vollen und rechtlichen Verfügungsfreiheit erreicht haben, wenn sie diese Entscheiden selbst treffen können“(21)

Eltern glauben vielleicht, dass ihre Religion die Beschneidung des Kindes verlange aber das Recht der Religionsausübung ist begrenzt. Die religiöse Praxis ist generell der Anwendung der allgemeinen Gesetzte unterworfen und durch sie begrenzt.(22) Der internationale Pakt über bürgerliche und poltische Rechte, welcher seit 1992 Teil des Bundesgesetz der USA ist, begrenzt elterliche religiöse Rechte über ihre Kinder auf „religiöse und moralische Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung ihrer eigenen Überzeugungen“.(23)

Beschneidung von Kindern ist eine Menschenrechtsverletzung. Männliche Beschneidung unter internationalen Menschenrechtsgesetzen wurde in Kapitel 9 behandelt. Der US-Kongress der  USA ratifizierte den Internationale Pakt über bürgerliche und poltische Rechte (1966) (IPbpR) der Vereinten Nationen am 22 Juni 1992.(24) Der IPbpR ist Teil der höchsten Gesetzgebung der USA in Übereinstimmung mit dem Artikel IV der US-Verfassung. Die USA hat sich verpflichtet, die im IPbpR anerkannten Rechte allen Personen auf ihrem Territorium zu garantieren. (Artikel 2.1). Kinder haben dieselben allgemeinen Menschenrechte wie Erwachsene, aber haben ein umfassenderes Recht auf Schutz aufgrund ihrer Wehrlosigkeit als Minderjährige (Artikel 24.1).(24

Staats- und Bundesgerichte sind verpflichtet und bevollmächtigt die vom IPbpR garantierten Rechte geltend zu machen (Artikel 2.3).(27)  Die Rechte die für die Beschneidung minderjähriger Jungen beziehen beinhalten das Recht auf rechtliche Gleichstellung (Artikel 3), das Recht auf Freiheit vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Artikel 7), das Recht auf Sicherheit der Person (Artikel 9.1), und das Recht auf Schutz während der Minderjährigkeit (Artikel 24.1). Die Beschneidung von minderjährigen Jungen, die rechtlich nicht einwilligungsfähig sind, verletzt auch dieses Rechte. Der IPbpR verlangt, dass die USA und die vielen Bundesstaaten tätig werden um die Menschgenrechte sowohl von Jungen wie auch von Mädchen zu schützen.

Fazit

Das Recht bezüglich der Beschneidung befindet sich in einer Übergangsphase.(6) Es gibt keinen eindeutigen Grund zu der Annahme, dass die nicht-therapeutische Beschneidung von Jungen rechtmäßig sei (6) und viele Gründe, die dafür sprechen, dass die Beschneidung gesetzeswidrig ist. 

Die nicht-therapeutische Beschneidung männlicher Kinder ist bereits ein strafbarer Handlung in Washington.(27) Ihre fortbestehende Praktizierung liegt an dem Scheitern der Staatsanwälte das Strafgesetzt zu durchzusetzen. Zum Schutze der Kinder ist ein Gesetzt erforderlich, dass die Unrechtmäßigkeit der Beschneidung eindeutiger erklärt. 

Ein Chicagoer Gerichtshof schlussfolgerte 2006, dass ein Junge Ein Recht auf Schutz vor Beschneidung hast und verhängte den Eltern gerichtliche Verfügungen, um den Jungen vor der Beschneidung zu schützen bis er die Volljährigkeit erreicht und selbst entscheiden kann.(28

Zustimmung zur nicht-therapeutischen Beschneidung scheint die elterlichen Vollmacht zu überschreiten. Eine Beschneidung, die ohne Einwilligung oder mit unwirksamen, ungültiger Einwilligung durchgeführt wird ist ärztliche Körperverletzung und kann den Täter möglichen zivilen und/oder strafrechtlichen Strafen aussetzten.

Referenzen 

  1. Thompson HC, King LR, Knox E, et al. Report of the ad hoc task force on circumcisionPediatrics 1975;56(4):610–1.
  2. Task Force on Circumcision. Report of the Task Force of CircumcisionPediatrics 1989;84(4):388–91.
  3. Task Force on Circumcision. Circumcision Policy Statement.Pediatrics 1999;103(3):686–93.
  4. Fox M, Thomson M. Short changed? The law and ethics of male circumcisionInternational Journal of Children's Rights 2005;13:161–81.
  5. Denniston GC. Letter to Louis V. Cooper, M.Det al., October 15, 2002. 
  6. J. Steven Svoboda, Robert S. Van Howe, James C. Dwyer, Informed Consent for Neonatal Circumcision: An Ethical and Legal Conundrum. 17 J Contemp Health Law & Policy 61 (2000).
  7. Seeking patients' consent: the ethical considerations. London, General Medical Council, 1998.
  8. Sir William Blackstone. Commentary on the Laws of England, Book 1, Chapter 16, p. 434. (1765-1769). Abrufbar unter: http://www.yale.edu/lawweb/avalon/blackstone/bk1ch16.htm 
  9. Per Lord Scarman. Gillick v West Norfolk and Wisbech Area Health Authority [1985] 3 All ER 402 at 420, citing Blackstone’s Commentary.
  10. Gregory J Boyle, J Steven Svoboda, Christopher P Price, J Neville Turner. Circumcision of Healthy Boys: Criminal Assault? 7 J Law Med 301 (2000).
  11. Taylor JR, Lockwood AP, Taylor AJ. The prepuce: specialized mucosa of the penis and its loss to circumcisionBr J Urol 1996;77:291–5.
  12. William E. Brigman. Circumcision as Child Abuse: The Legal and Constitutional Issues.23 J Fam Law 337 (1985). [Full Text
  13. Union Pacific Railway Company v. Botsford, 141 U.S. 250 (1891).
  14. U.S. Const. amend. 14, §1; International Covenant on Civil and Political Rights, Article 26.
  15. 18 U.S.C. §116
  16. United States v. Virginia, 518 U.S. 515 (1996).
  17. Reed v. Reed, 404 U.S. 71 (1971).
  18. Mississippi University for Women v Hogan, 452 U.S. 718 (1982).
  19. Ross Povenmire. Do Parents Have the Legal Authority to Consent to the Surgical Amputation of Normal, Healthy Tissue From Their Infant Children?: The Practice of Circumcision in the United States.7 Journal of Gender, Social Policy & the Law 87 (1998-1999).
  20. Reynolds v. United States, 98 U.S. 145 (1878).
  21. Prince v. Massachusetts, 321 U.S. 158 (1944).
  22. Employment Division of Oregon v. Smith. 494 U.S. 872 (1990).
  23. Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 18(4).
  24. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Angenommen und zur Unterzeichnung aufgelegt, Ratifikation und Beitritt durch UN-Generalversammlungsresolution 2200A (XXI) vom 16. Dezember 1966 Inkrafttreten 23 März 1976, in Übereinstimmung mit Artikel 49.
  25. Protecting and realizing children's rights. UNICEF.
  26. International Covenant on Civil and Political Rights, Article 2(3).
  27. Stephanie Rice. Circumcision Attempt—Father sentenced to three yearsThe Columbian, Vancouver, Washington, Thursday, December 16, 2004.
  28. Schmidt vs. Niznik, Cook County Illinois, NO. 00 D 18272 (2006).