Babycenter Deutschland

Beschneidung von Kindern – ein Beitrag, der „in die Hose“ ging

Babycenter Deutschland heißt das Portal, das vor einiger Zeit einen höchst bedenklichen Artikel zu o. a. Thema veröffentlicht hat. Bedauerlicherweise lässt die Kommentarfunktion des Portals eine umfassende Kritik aus mehrerlei Gründen nicht zu, weshalb wir uns erlauben, den hier erreichbaren Text auf www.beschneidung-von-jungen.de ausführlich zu analysieren:

Was versteht man unter Beschneidung überhaupt?

ZITAT:

„Unter einer Beschneidung wird im Allgemeinen die zirkuläre Entfernung beider Vorhautblätter des Penis verstanden. Die operative Entfernung kann zum Beispiel mit der Gomco-Klemme oder mit der Plastic-bell-Methode erfolgen. Handelt es sich um einen Eingriff aus medizinischer Sicht, wird in der Regel nicht von Beschneidung, sondern von Zirkumzision gesprochen.“

Aus der Sicht eines Laien dürften sich hier zunächst folgende Fragen stellen:

Was heißt „zirkulär“?

Antwort:

kreisförmig, rund um den Penis herum. Die entstehende Wunde reicht rund um den Penis herum. Die Vorhaut – und zwar die gesamte Vorhaut – wird durch einen Schnitt vom Penis entfernt, welcher rund um das Glied reicht.

Was sind Vorhautblätter?

Im Biologieunterricht erfahren Jungen allenfalls, dass die Haut an ihrer Penisspitze Vorhaut heißt und beweglich sein sollte, anderenfalls entfernt werden muss – was natürlich völliger Unsinn ist. Was aber sind Vorhautblätter?

Antwort:

Die Vorhaut besteht aus zwei Schichten (Blättern), der äußeren Vorhaut (ganz normale Körperhaut) und der inneren Vorhaut (eine Schleimhaut, die extrem berührungsempfindlich ist = erogene Zone). Beide Schichten liegen lose aufeinander und sind gegeneinander verschiebbar. Nur an der Vorhautspitze sind sie miteinander verbunden – und zwar durch das sog. gefurchte Band, welches ebenfalls extrem sensibel für Berührungs- und sexuelle Reize ist.

Schon diese Erkenntnis müsste eigentlich bei jedem einigermaßen vernünftig denkenden Menschen zu weiteren Überlegungen führen, etwa zu den Fragen:

Was passiert, wenn ich die erogene Zone „Vorhaut“ entferne?

Was passiert dann mit der darunter liegenden, ebenfalls höchst sensiblen Eichel, der wichtigsten erogenen Zone des Jungen/Mannes?

Antwort:

Die Vorhaut hat zwei wesentliche Funktionen:

  1. Schutz der sensiblen Oberflächenschleimhaut der Eichel vor Austrocknung, Desensibilisierung, Verletzung, Schmutz und anderen schädlichen Umwelteinflüssen.
  2. ist die Vorhaut vor allem auf ihrer Innenseite selbst eine höchst erogene Zone mit erheblicher Bedeutung für die gesunde und befriedigende Sexualität von Jungen und Männern.

Wird also die erogene Zone „Vorhaut“ entfernt, so büßt sie damit ihre sexuelle Funktion komplett ein, was zu gravierenden Gefühlseinschränkungen führen kann. 

Die zweite und für Jungen und Männer WICHTIGSTE erogene Zone – die Eichel - ist von nun an ungeschützt, vertrocknet, desensibilisiert und keratinisiert, wodurch ihre haptische Funktion (Gefühlswahrnehmung) ebenfalls eingeschränkt wird. Eigentlich sollte das alles zum Grundwissen eines jeden Jungen/Mannes gehören – und zwar LANGE BEVOR er es kurz vor seiner Beschneidung in einem Patientenaufklärungsbogen liest. Hier ist z. B. die schulische Sexualaufklärung gefragt.

Beschneidungsmethoden

ZITAT:

„Die operative Entfernung kann zum Beispiel mit der Gomco-Klemme oder mit der Plastic-bell-Methode erfolgen.“

… oder wie in Deutschland üblich: freihändig mittels Skalpell. Weshalb diese hierzulande am weitesten verbreitete Methode gar nicht erwähnt wird, bleibt unklar.

Fakt ist jedenfalls, dass die hier erwähnte Plastibell-Methode (korrekte Schreibweise) aus Sicht verantwortungsvoller und menschlicher Ärzte eine mittelalterliche, ja grausame Methode darstellt, bei welcher der betroffene Junge zuschauen muss, wie ein Teil seiner Geschlechtsorgane langsam abstirbt. Erklärt wird die Methode in den am Schluss des Textes befindlichen Quellen.

ZITAT:

„Fehlt die medizinische Indikation, handelt es sich um eine Leistung, die nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden kann.“

… und um eine Straftat gemäß § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung), zu deren Verfolgung es noch nicht einmal einer Anzeige bedarf (§ 230 StGB), weil bei Vorliegen eines begründeten Verdachtes die zuständige Staatsanwaltschaft von Amts wegen zur Ermittlung verpflichtet ist. Aber dies nur nebenbei… 

ZITAT:

„Eine Beschneidung, die keinen rituellen Beweggrund hat, wird in Deutschland auch bei Säuglingen grundsätzlich nur noch unter Anästhesie vorgenommen.“

Klingt gut – und erhellt im Umkehrschluss die erschreckende Tatsache, dass religiöse und rituelle Beschneidungen, die streng genommen sowieso schon strafbar sind, oftmals auch noch ohne adäquate Betäubung erfolgen! Endlich einmal jemand, der das offen zugibt, wenn auch vermutlich unbeabsichtigt.

ZITAT:

„Dabei wird der Eingriff bei Babys in der Regel erst nach einem halben Jahr vorgenommen, wenn eine Vollnarkose vom Kind besser vertragen werden kann.“

Das klingt ja richtig menschlich – und ist dennoch mit einem nicht zu unterschätzenden Risiko für das Kind und einer aus medizinischer Sicht höchst fragwürdigen Behauptung verbunden. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie rät u. a. aus dem genannten Grund (Narkoserisiko) von Beschneidungen an Jungen UNTER 2 JAHREN ab. Mit welcher Begründung dürfen dann Jungen aus religiösen „Gründen“ schon ab ½ Jahr beschnitten werden? Der Widersinn liegt auf der Hand!

Phimose- eine "Indikation für die Beschneidung"?

ZITAT:

„Eine medizinische Indikation für die Beschneidung ist in Deutschland die Phimose, die üblicherweise mit der Plastic-bell-Methode beseitig wird.“

DOPPELT FALSCH! Weder ist eine Vorhautverengung (Phimose) für sich allein eine medizinische Indikation zur Beschneidung, noch wird sie „üblicherweise“ mittels der Plastibell-Methode behandelt. Man fragt sich wirklich, wer sich sowas ausdenkt – und ob das Expertenteam, das den Text geprüft hat, denselben überhaupt GELESEN hat!

Fehler Nr. 1:

Eine Phimose (Vorhautverengung) ist KEINE Krankheit, sondern ein natürlicher entwicklungsphysiologischer Zustand, der sich üblicherweise bis zum Beginn der Pubertät von selbst erledigt. Wenn nun aber eine Phimose für sich allein gesehen keine Krankheit ist, so ist deren Behandlung z. B. mittels Beschneidung kein Heileingriff, was zur Folge hat, dass es sich um eine medizinisch nicht indizierte gefährliche Körperverletzung handelt – und zwar OHNE WENN UND ABER!

KRANKHAFT und damit behandlungsbedürftig ist NUR eine symptombehaftete Vorhautverengung, eine Phimose also, die mit wiederholten Entzündungen, Schmerzen oder nachhaltigem Urinverhalt einhergeht.

Doch selbst WENN ein solcher Grund vorliegt, ist die Beschneidung die LETZTE und nicht die erste und schon gar nicht die einzige Option!

Den aktuellen medizinischen Richtlinien in Deutschland zufolge ist bei einer Phimose zunächst ein konservativer, nichtoperativer Therapieansatz gegeben, d. h. Behandlung mit Salben (Erfolgsquote um die 80 %) + Dehntraining. Ist eine OP unumgänglich, weil etwa schmerzhafte Zustände vorliegen und dem Jungen daher eine langwierige Salbenbehandlung nicht zugemutet werden kann, sind an ERSTER Stelle vorhauterhaltende, plastische OP-Verfahren angezeigt, etwa die Triple Inzision. Die körperliche Unversehrtheit des Jungen und die Erhaltung ALLER natürlichen Funktionen seiner Geschlechtsorgane, also auch der Vorhaut, haben VORRANG vor der Routine einer OP, bei dem der betroffene Körperteil nicht therapiert, sondern amputiert wird. Eigentlich logisch – sofern man sich die Mühe macht, mal drüber nachzudenken.

Vorteile vorhauterhaltender OP-Methoden FÜR DEN JUNGEN:

  • kompletter Erhalt der Vorhaut und ihrer Funktionen (sexuelle Funktion, Schutzfunktion),
  • Therapie statt Amputation,
  • Erhalt des natürlichen Äußeren des Penis,
  • geringeres OP-Risiko,
  • schnellere, weniger belastende Heilungsphase
  • und das alles bei gleichen Kosten.

Eine BESCHNEIDUNG kann dann unumgänglich sein, wenn eine andere Erkrankung vorliegt, die erfahrungsgemäß zu bleibenden oder stets wiederkehrenden Hautveränderungen und bei Jungen zu einer Phimose führen. Zu nennen sind hier beispielhaft Diabetes und die seltene Hautkrankheit Lichen Sclerosus (LS).

Weitere Begründungen für eine Totalbeschneidung der Vorhaut können sein: 

Unfall mit erheblicher Verletzung der Vorhaut; die Vorhaut wird etwa nach Unfall für eine Eigenhauttransplantation (z. B. Gesichtschirurgie) benötigt – oder wenn ein VOLLJÄHRIGER Mann die Beschneidung – aus welchen Gründen auch immer – kraft Einsichts- und Einwilligungsfähig selbst wünscht.

Fehler Nr. 2:

Worauf der Verfasser seine Aussage stützt, in Deutschland sei die Plastibell-Methode die übliche Beschneidungsmethode, ist völlig schleierhaft. Diese Aussage ist DEFINITIV FALSCH! Verbreitet wird hierzulande freihändig beschnitten, gefolgt von der Beschneidung mittels Gomco-Klemme – jedenfalls wenn es um (scheinbar) medizinisch indizierte Beschneidungen geht.

ZITAT:

„Der Eingriff geschieht hauptsächlich ambulant im Säuglingsalter.“

Auch das trifft für Deutschland nicht zu und läuft außerdem der o. a. Leitlinie zur Phimose der DGU zuwider. Kennt das Expertenteam diese Leitlinie überhaupt?

Die angeblichen Vorteile der Beschneidung

ZITAT:

„Kontrovers diskutiert wird, ob die Beschneidung bestimmten Infektionskrankheiten im späteren Leben vorbeugen kann. Auslöser dafür sind Forschungsergebnisse aus Afrika.“

Aus AFRIKA!

Abgesehen davon, dass alle Studien, die zur Untermauerung solcher Behauptungen üblicherweise herangezogen werden, vorzeitig abgebrochen wurden und/oder unter höchst fragwürdigen Bedingungen stattfanden, müsste auch hier eigentlich schon die Aussage „Afrika“ aufhorchen lassen:

Die hygienischen und medizinisch-technischen Bedingungen, die dort vorherrschen, sind mit unserem modernen Gesundheitswesen in nichts vergleichbar. Selbst wenn die behaupteten Werte erreicht worden WÄREN, lässt sich das Ganze nicht einfach auf andere Länder wie Deutschland, die USA usw. übertragen.

Was hier außerdem völlig verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass Beschneidungen in den genannten Entwicklungsländern die Ausbreitung z. B. von HIV sogar begünstigen! Es geschieht dort nämlich nichts anderes als auch bei der weiblichen Genitalverstümmelung: man benutzt ein und dasselbe „Instrument“ (Rasierklinge, Taschenmesser, Glasscherbe, Deckel einer Konservendose) für mehrere „Patienten“. Ausnahme bilden allenfalls die wenigen in Krankenhäusern vorgenommenen Beschneidungen. Bei der weiblichen Genitalverstümmelung wird dies öffentlichkeitswirksam thematisiert, bei der männlichen Beschneidung, die nichts anderes ist als Genitalverstümmelung, erfährt der Leser davon kein Wort.

ZITAT:

„und die Übertragung des humanen Papillomavirus (HPV) – der Virus, der Gebärmutterhalskrebs und Warzen im Geschlechtsbereich hervorrufen kann – um 35 Prozent reduziert wurde.“

Abgesehen davon, dass solche Zahlen hanebüchener Unsinn sind, muss man sich einmal vergegenwärtigen, welcher Irrsinn hier überhaupt geschieht:

Man entfernt einem minderjährigen Jungen, der vermutlich noch nicht einmal weiß, was Sex überhaupt ist, die Vorhaut – ein traumatisches Erlebnis unter katastrophalen hygienischen Bedingungen. Und warum? Um eine POTENTIELLE Geschlechtspartnerin, die zum Zeitpunkt der Beschneidung noch niemand kennt, die wahrscheinlich noch gar nicht geboren wurde, vor einer MÖGLICHEN Erkrankung zu schützen. Da stellt sich die Frage: Rechtfertigt die MÖGLICHE Reduzierung eines nicht verifizierbaren gesundheitlichen Risikos bei einer nicht genau definierbaren Person B einen gravierenden, riskanten und mit bleibenden Folgen verbundenen Eingriff bei einer Person A?

Und warum wird hier die Möglichkeit einer HPV vorbeugenden Impfung von Mädchen nicht erwähnt – eine Form von Prophylaxe, die jene Person erreicht, die geschützt werden soll und ein Herumschneiden an den Geschlechtsteilen kleiner oder großer Jungen völlig unnötig macht? Ist dem Expertenteam diese Tatsache entgangen oder gar unbekannt?

Auch hier wieder:

Mit ein bisschen Überlegung müsste man den Aberwitz dieses Vorganges eigentlich leicht durchschauen können. Das geschieht aber nicht, weil man über Beschneidung bei Jungen eben einfach nicht nachdenkt.

ZITAT:

„Die Innenseite ist mit ihren Schleimhäuten der weiblichen Vagina sehr ähnlich.“

Richtig! Das WEISS man – aber man lernt nichts daraus! Was würde ein Mädchen oder eine Frau wohl dazu sagen oder empfinden, wenn man ihr diese sensible Schleimhaut aus „prophylaktischen“ Gründen mal eben entfernt?

ZITAT:

„Während des Geschlechtsverkehrs wird die Hautseite zurückgezogen und die schleimige Seite ist offen und ungeschützt.“

Bitte WAS wird?(Deutsches Sprache = schweres Sprache!). Die Innenseite der Vorhaut ist nicht „schleimig“, sondern eine Schleimhaut, so ähnlich wie die Schleimhaut im Mund. Schauen wir uns die innere Vorhaut mittels eines Vergleiches etwas genauer an:

Man nehme den Ärmel eines Pullovers, ziehe ihn weit nach vorne über die Faust und stelle sich vor, die Faust sei die Eichel und der Ärmel die Vorhaut. Schlägt man nun den Ärmel am vorderen Ende nach hinten um, zeigt dessen Innenseite in diesem Bereich nach außen. Genau das geschieht, wenn ein Junge/Mann seine Vorhaut zurückzieht – die Innenseite wird Stück für Stück nach außen gewendet, je weiter die Vorhaut zurückgezogen wird. Die Schleimhaut zeigt jetzt nach außen. Natürlich liegt sie jetzt bloß (nach außen gekehrt). Genau das soll sie ja auch, um die Gefühlsreize, die beim Geschlechtsverkehr entstehen, zu empfangen und weiter zu leiten. Die innere Vorhaut ist eine Art Sensor, ebenso wie die Eichel.

ZITAT:

„Und, so sagt er, ist es wahrscheinlich, dass es auf der mucosalen Seite Virusrezeptoren gibt, die es für einen Virus leichter machen, in die Zellen zu gelangen.“

Da kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln. Hier werden ganz normale, ganz natürliche Vorgänge dramatisiert und es wird Angst verbreitet – um dann (scheinbar) DIE Lösung zu präsentieren: Beschneidung!

Der Professor hat ja Recht, aber Gleiches geschieht natürlich auch in der Vagina jeder Frau, die ungeschützten Sex mit einem Mann hat. Das Infektionsrisiko der Frau UND des Mannes ist erhöht! Beim Mann ist es die innere Vorhaut, die angreifbar ist, bei der Frau ist es die sensible Schleimhaut in der Vagina. Beim Sex berühren sich beide – eine mögliche Ansteckung kann natürlich in beide Richtungen erfolgen, vom Mann zur Frau oder umgekehrt! Kein vernünftig denkender Mensch käme aber nun auf die absonderliche Idee, einem Mädchen oder einer Frau die Vaginalschleimhaut zu entfernen, weil sie damit ja auch den MANN anstecken könnte. Wohl aber meint man, dem Jungen/Mann aus gleichem Grund die Vorhaut entfernen zu müssen. Unglaublich!

Wie wäre es denn, statt derart blutiger und schmerzhafter Torturen schlicht und einfach KONDOME zu benutzten bzw. Kondome überall und jedem leicht zugänglich zu machen?

Man muss weder einem Jungen/Mann die Vorhaut entfernen, noch einer Frau die vaginale Schleimhaut, um Infektionskrankheiten vorzubeugen. Ein KONDOM reicht völlig aus – und ist nach wie vor der wirksamste Schutz gegen HIV, Geschlechts- und andere genitale Infektionskrankheiten.

Und wieder haben wir es hier mit einer Binsenweisheit zu tun! Warum zum Teufel merkt niemand, wie hier Dinge zum Problem aufgebauscht werden, die gar keines sind?

Scheinbar ist man geneigt, allen möglichen Unfug zu glauben, solange nur irgendein Titel vor dem Namen dessen steht, der derlei Ängste schürt.

ZITAT:

„Ich glaube, dass eine Beschneidung im Interesse des Kindes ist…“

Geglaubt wird üblicherweise in der Kirche. Wenn es um die körperliche Unversehrtheit von Menschen, insbesondere von Kindern geht, zählen Fakten. Dass eine Beschneidung im Interesse eines gerade geborenen Kindes liegt, ist reine Spekulation, wobei möglicherweise der Wunsch der Vater des Gedankens ist. Man bedenke: In den USA wären unzählige Arbeitsplätze gefährdet, würde man die Routinebeschneidung von heute auf morgen verbieten.

ZITAT:

„Für Neugeborene ist dies ein leichterer Eingriff, es ist billiger und es gibt weniger Komplikationen“

Aha! Billiger! Na endlich spielt er mal mit offenen Karten! Oder hat er sich nur verplappert? Billiger, genau darum geht es. Wie er zu der abenteuerlichen Behauptung gelangt, der (eigentlich unnötige!) Eingriff sei für Babys „leichter“, bleibt das Geheimnis des Professors.

Fakt ist, dass man lange Zeit glaubte, das Schmerzempfinden Neugeborener sei noch nicht vollständig entwickelt, weshalb man auf jegliche Schmerzlinderung oder Schmerzausschaltung verzichtete. Heute weiß man, dass ein Fötus bereits ab der 22. Schwangerschaftswoche Schmerzen wahrnimmt.

Das Problem bei der Säuglingsbeschneidung ist aber ein ganz anderes: Natürlich spürt der Säugling, was da geschieht. Er HAT Schmerzen – und zwar bestialische Schmerzen – ebenso wie größere Jungen, die z. T. unter folterähnlichen Bedingungen beschnitten werden! Weil sich ein neugeborener oder sehr kleiner Junge später auf Grund seines geringen Alters aber natürlich nicht mehr an den Vorgang erinnern kann, entwickelt er ggf. eine sogenannte generalisierte Angst – Angst, deren genau Ursache unklar bleibt – und ein gesteigertes Schmerzempfinden!

ZITAT:

„… sagte Quinn, der hinzufügte, dass es einige minimal ungünstige Ereignisse in der Erwachsenenwelt, die beschnitten ist, gibt.“

Wie „minimal“ diese sind zeigen mehrere tausend Beiträge hier:

www.phimose-info.de

Und das ist ein deutsches Portal, nicht etwa eines aus den routinemäßig beschneidenden USA, wo es jährlich rund 120 Tote gibt, die offenbar einfach hingenommen werden.

ZITAT:

„Hingegen legt eine Studie aus Australien den Schluss nahe, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass durch das Beschneiden von Babys das Risiko der Krankheitsübertragung auf sexuellem Wege im späteren Leben reduziert wird. Es wird sogar davor gewarnt, dass durch die Beschneidung ein bedeutender psychologischer Schaden entstehen kann.“

Schön, dass auch diejenigen zu Wort kommen, die sich vom „medizinisch-religiösen Heiligenschein“ der Beschneidung nicht blenden lassen und sich an Tatsachen halten.

ZITAT:

„Es gibt auch einige Risiken bei der Beschneidung, obwohl die bedeutenden selten zu sein scheinen.“

Die DGU geht in ihrer Leitlinie zur Phimose von einer Komplikationsrate von 1,4 – 3 % aus. Mit anderen Worten: Bei 2 von 100 Jungen kommt es im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beschneidung zu Komplikationen – bis hin zum Tod. Dabei nicht eingerechnet sind die nur schwer zu evaluierenden psychischen und sexuellen Spät- und Langzeitfolgen.

Und wieder:

„selten zu seien scheinen“ – wieder nur Vermutung, zurechtgebogen, schöngeredet, nicht Fisch und nicht Bein – und DAS aus dem Mund eines Akademikers, der eigentlich gelernt haben sollte, dass in der ernstzunehmenden Wissenschaft Fakten und Beweise zählen. Der Laie glaubt diesen Schmarrn – aber nur, solange er nicht drüber nachdenkt!

ZITAT:

„Caryn Perera vom Royal Australasian College of Surgeons und Hauptverantwortliche für die australische Studie hält dagegen und sagt, das Risiko von ernsten Komplikation liege zwischen 2 und 10 Prozent. Eltern, die glauben, dass eine Beschneidung medizinische Vorteile bringt, sollten wissen, dass es in dieser Frage keinen Konsens und robuste Beweise gibt“, fügt sie hinzu. Sie ist der Meinung, dass die Beschneidung Probleme in seelischer Hinsicht aufwirft, die hauptsächlich Dinge hervorrufen, wie „großen Ärger oder das Gefühl, unvollständige, verletzt, frustriert, unnormal oder verletzt/vergewaltigt zu sein.“

Dr. Gabriele Engelhardt von der Uni Hamburg bestätigt genau das in einer Abhandlung zum beschneidungskritischen Sachroman „Der Schnitt“ von Lukas Stoermer. Und auch Freud wusste bereits, dass ein Eingriff an den Genitalien kleiner Jungen gravierende psychische Langzeitfolgen haben kann

ZITAT:

„Perera ergänzt, dass es keine Beweise gibt, ob die Beschneidung die sexuelle Sensitivität beeinträchtigt, wenn sie bei einem erwachsenen Mann vorgenommen wird.“

Um dies zu widerlegen bedarf es lediglich eines Blickes in die Patienteninformation zur Phimose-OP, die Eltern in Deutschland unterschreiben müssen, wenn bei ihrem Sohn eine Beschneidung erfolgen soll. Dort heißt es sinngemäß, dass eine Beschneidung zu einer vorübergehenden oder DAUERHAFTEN Über- oder Unterempfindlichkeit der Eichel führen kann. Und genau DAS beklagen viele Jungen und Männer und selbst eine Umfrage der Jugendzeitschrift „BRAVO“ erbrachte solche Ergebnisse. Wenn nun aber schon bei einem 15- oder 16jährigen solche Folgen auftreten – wie mag dieser Vorgang in seinem 30. oder 40. Lebensjahr fortgeschritten sein? Man wird es wohl nie erfahren, denn wer redet schon gerne darüber, wenn „da unten“ etwas nicht stimmt. Zum Glück wagen sich vor allem in den letzten Jahren immer mehr Jungen und Männer aus diesem selbst auferlegten Schweigen heraus und fordern Rechenschaft von denen, die einen unnötigen Eingriff an ihrem Körper vorgenommen oder diesem zugestimmt haben – und mittlerweile gibt es auch einige Urteile zum Thema Beschneidung, die aufhorchen lassen.

Beschneidung und sexuelles Empfinden

ZITAT:

„Es gibt keine Angaben dazu, ob die Beschneidung bei Babys einen Einfluss auf das Gefühl hat.“

Natürlich gibt es die! Egal, ob ein Junge gleich nach der Geburt oder „erst“ mit 6 Jahren beschnitten wird – seine Eichel trocknet nach dieser OP aus und keratinisiert. Dieser Vorgang kann, muss aber nicht negative Folgen in Bezug auf die spätere Sexualität haben.

Anstatt nun aber zu sagen: „Es sind ja nur wenige, bei denen negative Folgen eintreten, die haben eben Pech gehabt“, sollte man doch besser sagen: „Es besteht die Gefahr, dass mein Sohn später einmal unter den Folgen dieser OP leidet. Also werde ich nur zustimmen, wenn es keinen anderen Weg gibt!“ Und einen anderen Weg gibt es FAST IMMER! Warum wird betroffenen Eltern und Jungen diese Wahrheit vorenthalten?

„Nicht vor dem vierten Tag“– Beschneidung und Religion

ZITAT:

„Die Beschneidung ist ein religiöses Ritual, das am achten Lebenstag des Säuglings nach einer ganz bestimmten Zeremonie von einem Mohel (einem ausgebildeten Fachmann) durchgeführt wird.“

Ein chirurgischer Eingriff, der medizinisch indiziert ist und dem der Betroffene oder seine Eltern wirksam zugestimmt haben, darf in Deutschland ausschließlich von einem Arzt vorgenommen werden. ER und sonst niemand ist „ausgebildeter Fachmann“.

Dass diese an sich vernünftige Regel massenhaft unterlaufen wird, weil man z. B. Streit mit gewissen Religionen vermeiden möchte, steht auf einem anderen Blatt und zeugt nicht gerade von konsequenter Durchsetzung geltenden Rechts im eigenen Lande. Und so wird es wohl noch eine ganze Weile dem Gewissen der für die betroffenen Jungen verantwortlichen Eltern überlassen bleiben, ob sie ihrem Sohn ein solch archaisches Ritual zumuten wollen oder nicht. Das Recht steht eindeutig auf der Seite der Jungen. Leider schützt niemand dieses Recht – eine Schande für den deutschen Rechtsstaat!

ZITAT:

„Entsprechend der Sunna wird den Eltern geraten, die Beschneidung am siebten Tag nach der Geburt (einschließlich des Geburtstages) vorzunehmen. Sie kann aber auch früher oder später erfolgen, jedoch aus medizinischer Sicht nicht vor dem 4. Tag nach der Geburt. Wer den Eingriff vornimmt, bleibt den Eltern freigestellt.“

Aus medizinischer Sicht nicht vor dem 4. Tag? Die DGU nennt ein Mindestalter von 2 Jahren, die o. a. selbst ernannten Experten von ½ Jahr. Widersprüche über Widersprüche. Was gilt denn nun? Und WER stellt den Eltern eigentlich frei, wer den Eingriff vornimmt? Der deutsche Gesetzgeber jedenfalls nicht. Allerdings tut er auch nichts gegen den massenhaften Kindesmissbrauch.

ZITAT:

„Die Entscheidung, ob Sie Ihren Sohn beschneiden lassen oder nicht, können nur Sie ganz allein treffen.“

Falsch!

Eltern üben die ihnen obliegende elterliche Sorge stets IMMER NUR „zum Wohl des Kindes“ aus (§ 1627 Satz 1 BGB). Ein medizinisch nicht indizierter Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und damit in ein elementares Grund- und Menschenrecht (Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz) dient zweifelsfrei NICHT dem Wohle des Kindes und liegt somit nicht in der Dispositionsbefugnis der Eltern. Es handelt sich, juristisch betrachtet, folglich um eine „üble Behandlung“, die als Kindesmissbrauch zu bewerten ist.

Auch die garantierte Religionsfreiheit DER ELTERN rechtfertigt den Eingriff aus religiösen „Gründen“ nicht, denn 1. geht es hier um das KIND und SEINE Rechte und nicht um die Rechte oder Wünsche der Eltern und 2. findet Religionsfreiheit nach geltendem Recht ihre Grenzen dort, wo sie in Grundrechte Dritter (hier des Kindes) eingreifen würde (Artikel 140 GG i. V. m. Artikel 136 der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 als fortgeltendes Recht).

Und wiederum:

Jedermann kann einsehen, dass es sich hierbei um vernünftige, dem Schutz des Kindes und seiner Rechte dienende Regelungen handelt. Warum also setzt man diese Regeln nicht durch?

Gelten Gesetze für alle – oder gelten sie nur manchmal?

Haben gewisse Gruppen in diesem unserem Lande so eine Art juristische Narrenfreiheit und sind wir bereit, dieser die Gesundheit und das Wohl von Kindern zu opfern, weil es so bequemer ist?

ZITAT:

Bitte beachten Sie auch, dass die Beschneidung in Deutschland rechtlich zunehmend umstritten ist und der Eingriff von Gerichten unter Umständen nicht als Ausübung der Religionsfreiheit, sondern als Körperverletzung und Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingestuft werden könnte.“

„Bedenken sollten Sie, dass der Eingriff an einem Kind vorgenommen wird, das nicht seine Einwilligung dazu gegeben hat und vielleicht Ihre Entscheidung später nicht gutheißt.“

Wohl dem, der diese Worte beherzigt!

ZITAT:

„Andererseits sollten Sie auch in Betracht ziehen, dass Ihr Kind, wenn es älter wird, große Angst vor diesem Eingriff haben wird und ihn unter Umständen als demütigend empfindet.“

Was soll denn DAS nun wieder?

Diese Aussage suggeriert, man könne eine Beschneidung zeitlich nach Belieben ansetzen. Dem ist natürlich NICHT so. Entweder ist eine Beschneidung gegenwärtig medizinisch indiziert oder sie ist es nicht. Ist sie es etwa bei einem Säugling oder Kleinkind nicht, hat sie selbstverständlich zu unterbleiben.

IST sie nötig, so ist der betroffene Junge gemäß seiner Reife und seinem Entwicklungsstand in die Entscheidung über das WANN, WIE und OB ÜBERHAUPT einzubeziehen.

Prophylaxe vor irgendwelchen MÖGLICHERWEISE irgendwann einmal eintretenden Problemen ist KEINE medizinische Indikation. Im Übrigen ist diese Argumentation zynisch. Man rät Eltern, ihren Sohn frühzeitig beschneiden zu lassen, selbst wenn das gar nicht nötig ist, um ihm spätere Ängste zu ersparen und nimmt dafür in Kauf, dem Jungen eine auf lange Sicht wahrscheinlich NIEMALS notwendige OP mit Risiken und unkalkulierbaren Folgen zuzumuten. Mit anderen Worten: Wir schneiden ihm einen Teil seiner Genitalien weg, auch wenn es dafür aktuell gar keinen Grund gibt, weil dieser Teil (Vorhaut) irgendwann mal Probleme bereiten KÖNNTE! Man wird dann zwar nie erfahren, ob diese Probleme jemals eingetreten wären, aber man hat es ja „nur gut gemeint“ und mit den möglichen Folgen der OP lässt man den Jungen/Mann dann natürlich auch allein. 

Es sind Laien oder selbst Betroffene, die dann helfen. Von einem Arzt ist in solchen Fällen weit und breit nichts zu sehen. 

Beschneidung als Vorbeugung - wer so spricht ist entweder zynisch oder einfach nur dumm. Wie wäre es, den heranwachsenden Jungen vernünftig und altersgerecht aufzuklären und mit ihm gemeinsam DANN nach Problemlösungen zu suchen, WENN das Problem eintritt, statt den Teufel an die Wand zu malen und auf diese Weise genau DAS zu erzeugen, was man angeblich verhindern will: ANGST!

ZITAT:

„Ein Säugling steckt die Beschneidung im Normalfall schnell und gut weg.“

Falsch!

Es mag sein, dass die Wundheilung nach der OP schneller und problemloser verläuft als bei älteren Jungen oder Erwachsenen. Der Säugling müsste jedoch GAR NICHTS „wegstecken“, wenn die von vorne herein sinnlose OP einfach unterbliebe!

Der Säugling widerspricht nicht, weil er das gar nicht kann. Er kann seine Meinung nicht äußern und er kann sich nicht wehren. Er MUSS hinnehmen, was die Erwachsenen mit ihm machen. Er ist ihnen hilflos ausgeliefert! Und genau DAS wird oft ganz gezielt ausgenutzt! Der Satz oben klingt gut, wohl gewählte Worte – und doch ist er der blanke Zynismus!

Irgendwann wird der Junge älter, erfährt, was passiert ist, erfährt vielleicht auch, dass die OP sinnlos war, hat vielleicht mit den Folgen zu kämpfen. Kein Arzt wird dann sagen: „Sorry, das haben wir nicht gewollt!“ Der Junge muss sehen, wie er klar kommt und wahrscheinlich wird man ihm seine Probleme noch nicht einmal glauben.

„Ein Säugling steckt die Beschneidung im Normalfall schnell und gut weg.“ – wozu diese Bemerkung, wenn man nur eine Zeile vorher schreibt, wie Jungen möglicherweise darunter leiden, beschnitten zu werden oder beschnitten zu SEIN? Was ist das überhaupt für ein Durcheinander?

Wenn man doch weiß, dass diese OP aus heutiger Sicht nur ganz selten überhaupt nötig ist – warum verdammt dann solche abstrusen Versuche, den „Schnitt“ irgendwie, egal wie, doch noch schön zu reden?

Warum tritt fast niemand konsequent und ohne Wenn und Aber für die betroffenen KINDER ein?

Warum müssen stets irgendwelche zweitrangige Interessen Erwachsener in die Diskussion eingebracht werden, wie z. B. deren Religion oder irgendwelche VERMUTUNGEN darüber, welche Vorteile diese Art der Genitalverstümmelung evtl. haben könnte?

ZITAT:

„Die Beschneidung findet im Koran keine direkte oder indirekte Erwähnung.“

Richtig! 

Und das gilt sowohl für die weibliche als auch für die männliche Beschneidung!

ZITAT:

„Die mit ,pharaonischer Beschneidung’ schöngeredete Verstümmelung der Geschlechtsteile von Mädchen widerspricht eindeutig den Lehren des Islam, auch weil damit eine gravierende und gesundheitlich riskante Veränderung der Schöpfung GOTTES vorgenommen wird.“

Aha!

Und die männliche Beschneidung verändert die Schöpfung nicht? Die Doppelzüngigkeit, mit der hier argumentiert wird, ist mehr als offensichtlich!

Wenn nun aber die weibliche Genitalverstümmelung zu einer unzulässigen Schädigung der Schöpfung führt, die männliche aber nicht, dann muss man die Frage stellen, weshalb Gott den Mann ÜBERHAUPT mit Vorhaut erschaffen hat.

Fazit:

Was immer der o. a. Text bezwecken soll – er schadet mehr, als dass er nützt. Als Elternratgeber jedenfalls ist er völlig ungeeignet, ja sogar gefährlich und juristisch ist er höchst bedenklich, weshalb er eigentlich aus dem Portal entfernt werden sollte.

Quellen:

Rauchenwald, Michael: Vorhauterhaltende Zirkumzision – in: Journal für Urologie und Urogynäkologie, Zeitschrift für Urologie und Urogynäkologie in Klinik und Praxis, 15 (Sonderheft 5) 2008, S. 26 – 27.

Balster, Saskia: Topische Therapie, Phimosebehandlung mit betamethasonhaltiger Salbe – in: Med-Review, Zeitschrift für ärztliche Fortbildungskongresse, 12/2004, S. 10 ff (Studie der Uni Münster zu Salbenbehandlungen),

Stehr, M. / Schuster, T. / Dietz, H. G. / Joppich, I.: Die Zirkumzision – Kritik an der Routine – in: Klinische Pädiatrie, 2001, Klin Pädiatr 2001; 213 (2) : 50-55, DOI: 10.1055/s-2001-12876.

Putzke, Holm / Stehr, Maximilian / Dietz, Hans-Georg: Strafbarkeit der Zirkumzision von Jungen, Medizinrechtliche Aspekte eines umstrittenen ärztlichen Eingriffs – in: Monatsschrift Kinderheilkunde 2008, S. 783 – 788.

Putzke, Holm: Rechtliche Grenzen der Zirkumzision bei Minderjährigen, Zur Frage der Strafbarkeit des Operateurs nach § 223 des Strafgesetzbuches – in: MedR (Medizinrecht), S. 268 − 272.

Jerouschek, Günter: Beschneidung und das deutsche Recht – Historische, medizinische, psychologische und juristische Aspekte – in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 2008 S. 213 ff.

Dietz, Hans-Georg / Stehr, Maximilian / Putzke, Holm: Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung – in: Deutsches Ärzteblatt 2008; 105 (34-35): A-1778 / B-1535 / C-1503.

Herzberg, Rolf Dietrich: Religionsfreiheit und Kindeswohl, Wann ist die Körperverletzung durch Zirkumzision gerechtfertigt? – in: Zeitschrift für internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS), Nr. 7/8-2010 S. 475.

Stehr, Putzke, Dietz, Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen, Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung, Deutsches Ärzteblatt, Jg. 105, Heft 34–35, 25. August 2008 A 1779 – A 1780

Sekundärliteratur:

Lichtenheldt, Mario, un-heil, Vorhaut, Phimose & Beschneidung, Zeitgemäße Antworten für Jungen, Eltern und Multiplikatoren, tredition, Hamburg, 2012, ISBN, 978-3-8424-9540-1.