Rechtliche Aspekte der Beschneidung

In der Bundesrepublik Deutschland steht das Recht auf einen unversehrten Körper in der Verfassung: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 2 Abs. 2 des GG: 

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder ist kein Rechtsgut, über das die Eltern beliebig verfügen können. Jede medizinisch nicht notwendige Operation ist je nach Grad eine gefährliche oder schwere Körperverletzung. Die einwilligenden Eltern machen sich der Beihilfe schuldig. Auch eine religiös motivierte Beschneidung ist gesetzlich nicht gedeckt, Gesetze gelten unabhängig von der ausgeübten Religion.

Hierzu Artikel 136 der Weimarer Reichsverfassung von 1919:

Abs. 1 "Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt."

Dies bedeutet, dass;
a) das 'religiöse' Recht auf dem 'weltlichen' Recht aufbaut und daher 
b) das Recht auf einen unversehrten Körper nicht durch das Recht auf Religionsausübung (der Eltern) ausgehebelt werden kann

Das ist kurz zusammengefasst der Inhalt eines ausgedehnten Rechtsgutachtens, das von Dr. jur. Holm Puzke als Mitarbeiter des Lehrstuhls für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft in Bochum erstellt wurde. Seit April 2010 ist Holm Putzke Professor für Strafrecht in Passau.

Eine Kurzfassungen - mit medizinischem Schwerpunkt - sind hier zu finden:

Österreich

In Österreich gibt es für diesen Tatbestand einen eigenen Paragraphen:

§90 Abs.3 StGB besagt: "In eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, kann nicht eingewilligt werden."

Diese Bestimmung wurde geschlechtsneutral formuliert, bei einer ungewollten Radikalbeschneidung zur Masturbationseinschränkung wird der Nachweis der Empfindungsbeeinträchtigung mit Sicherheit leicht zu führen sein.

Abhilfe dagegen:

gal ob in Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz, dass diese hier geschilderte Praxis vom Staat noch geduldet wird. Die meisten medizinisch nicht nötigen Beschneidungen werden wohl aus religiösen Gründen vollzogen, und der Staat ist da offensichtlich nicht Willens, seine Gesetze an die sich laut Verfassung die Anhänger aller Religionen halten müssen, auch durchzusetzen. Wir wollen gerne Betroffenen helfen. Wenn Du ein Junge bist, der unfreiwillig beschnitten werden soll, dann werden wir dir helfen es zu verhindern. Falls Du schon beschnitten wurdest, wir helfen Dir gerne Deine Rechte durchzusetzen: Zuerst muss der Arzt/die Ärztin strafrechtlich verurteilt werden, dann kann man einen Schadensersatzprozess gegen diese(n) führen. Wir finanzieren das vor, denn ohne Geld kommt man nicht zu seinem Recht.