Beschneidung und Deutsches Recht

In der Bundesrepublik Deutschland steht das Recht auf einen unversehrten Körper in der Verfassung: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 2 Abs. 2 des GG: 

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Die Situation der Beschneidung im deutschen Strafrecht wird in diesem Rechtsgutachten ausführlich erörtert:

Kurzfassungen - mit medizinischem Schwerpunkt - sind hier zu finden: