In Deutschland ist jede Operation ohne medizinische Indikation eine gefährliche oder schwere Körperverletzung. Eine Beschneidung wird aber nur bei Mädchen verfolgt, bei Jungen wird der rechtswidrige Übergriff auf das Genital gegen das Gesetz geduldet. Wenn man also erfährt, dass der Nachbar seine Tochter beschneiden hat lassen und man diesen Übergriff in Erfüllung der Pflicht als Mitmensch anzeigt, so wird der Staatsanwalt unverzüglich tätig, der Arzt gerät in die Mühlen der Justiz und die Eltern können das Erziehungsrecht verlieren usw.
Passiert aber genau das Gleiche mit einem Jungen, und man zeigt den Übergriff an, dann passiert gar nichts. Es wird offiziell geduldet. Das ist die praktizierte "Gleichheit" vor dem Gesetz. Das nun initiierte eigene Gesetz gegen Mädchenbeschneidung soll die Strafen erhöhen. Bei Jungen kann die Sache nur zu Gericht kommen, wenn das Opfer oder dessen gesetzliche Vertreter Klage einbringen. Bis jemand diesen Schritt wagt, wird sich nicht sehr viel zum Besseren verändern. Wir stehen da gerne helfend zur Seite.
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Wollen Sie Ihre Beschneidung oder die Ihres Sohnes anzeigen, weil Sie mit einer Fehldiagnose und ohne vorhergehende Information über alternative, gewebeerhaltende Therapieformen in die Irre geführt worden sind? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen mit Beratung und finanzieren Ihre Klage! Die Verjährungsfrist (10 Jahre) beginnt erst ab dem Erreichen der Volljährigkeit zu laufen. Als selbst Betroffener haben Sie also bis zu Ihrem 28. Geburtstag dazu Zeit. Nützen Sie Ihre Möglichkeit. Setzen Sie ein Zeichen! Für Ihr Wohl und das Wohl künftiger Generationen!
Aus http://www.manndat.de/index.php?id=55
Auch das Gesetz misst vielerorts mit zweierlei Maß: Die Beschneidung weiblicher Kinder und Jugendlicher wird in Deutschland und vielen anderen westlichen Ländern als schwere bzw. gefährliche Körperverletzung verfolgt. Eine Täterin oder ein Täter kann gemäß § 226 StGB zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verurteilt werden. Hingegen wird die Beschneidung von männlichen Kindern und Jugendlichen in Deutschland juristisch unbegreiflicherweise nicht verfolgt. (VAfK-Broschüre "Genitale Verstümmelung bei Jungen und Männern", a.a.O., S. 53)
Auf den offenen Brief von Manndat, der auf diese Ungleichbehandlung aufmerksam machen wollte (http://www.manndat.de/index.php?id=583) wurde negativ reagiert. Es gehe hier nur um Mädchen, meinte die Ministerin ungerührt in einer Antwort.