Ästhetik als Grund für eine Beschneidung

Immer wieder wird ästhetisches Empfinden als Grund angeführt für eine Beschneidung. Vornehmlich bei der Beschneidung Minderjähriger handelt es sich aber allein um das einseitige ästhetische Miss-Empfinden der Mutter oder des Vaters...

Hier werden geschmackliche Verirrungen Nichtbetroffener über die Unversehrtheit des Körpers gesunder, whrloser junger Menschen gestellt. Während das Koupieren von Hunden und das Piercen und Tätowieren Minderjähriger verboten ist, herrscht bei der Beschneidung minderjähriger Jungen eine regelrechte Omertà.