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Verfasst am: 17. 06. 2010 [17:01]
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admin
Themenersteller
Dabei seit: 14.06.2010
Beiträge: 13
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Es ist eine interessante Frage, inwieweit sich ein laizistischer Staat (z.Bsp.: Frankreich, Belgien, Türkei) in ein solches Thema einmischt.
Man kann Laizismus verstehen als die Garantie der freien Ausübung der Religion oder aber - im Gegenteil - als Beschränkung derselben, dann jedenfalls, wenn sie in ihrer Ausübung gegen das Gesetz oder die "guten Sitten" verstossen.
Sollte einmal die Beschneidung verboten werden, sollte man sich Heute schon fragen, wie es um die "freie Ausübung der Religion" bestellt sein wird.
Eventuell wird der religiöse Akt der Beschneidung dann auf die Zeit der Volljährigkeit verlegt...
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Verfasst am: 23. 07. 2010 [23:35]
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pheno
Dabei seit: 16.06.2010
Beiträge: 4
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Wo steht im Koran dass es vorgeschrieben ist? Oder gar bei unseren jüdischen Mitbürgern? - Steht nicht im Grundgesetze das Recht auf körperliche Unversehrtheit?
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