Diskretion

In diesem Forum kann jeder lesen.

 

Um jedoch posten zu können, registrieren Sie sich bitte. Wir vermeiden damit, daß das Forum mit spambeiträgen überladen wird.

 

Ihr Name wird nirgends erscheinen (lediglich wird Ihr gewählter Nickname angezeigt).

 

Ihre e-mail-Adresse wird ebenfalls nicht publiziert, sondern lediglich vom System dazu verwendet, Ihnen einen Link zur Bestätigung Ihrer Anmeldung zu schicken, oder um Ihnen Ihr verlorenes Passwort zu schicken.

Thema mit vielen Antworten

Positionen der Parteien zur Beschneidung


Autor Nachricht
Verfasst am: 14. 09. 2010 [19:37]
Tobias
Themenersteller
Dabei seit: 15.08.2010
Beiträge: 17
Letzte Woche habe ich die folgende Mail an die Parteien Bündnis90/Die Grünen, CDU, Die Linke, FDP, Piratenpartei NRW, SPD sowie an die Kinderkommission des deutschen Bundestages gesendet. Die jeweiligen Antworten der Parteien werde ich nach Erhalt dann hier veröffentlichen.

Im Mai diesen Jahres veröffentlichte die Kassenärztliche Vereinigung Bremen eine Pressemitteilung[1], die besagt, dass immer mehr Eltern ihre Söhne aus nicht medizinischen Gründen auf Kosten der Krankenkassen beschneiden lassen(wollen). Laut unserem Grundgesetz steht allen Menschen ein Recht auf einen unversehrten Körper zu. Hierzu habe ich folgende Fragen an Bündnis90/Die Grünen(CDU...):

1. Sieht Bündnis90/Die Grünen(CDU...) in nicht-medizinisch notwendigen Beschneidungen von Jungen eine Verletzung des Grundrechts auf einen unversehrten Körper? Wenn ja, welche Maßnahmen wird Bündnis90/Die Grünen(CDU...) ergreifen, um weitere derartige medizinische Eingriffe zu unterbinden. Wenn nein, warum ist eine nicht-medizinische Beschneidung aus Sicht von Bündnis90/Die Grünen(CDU...) verfassungskonform?

2. Gem. Artikel 4 des Grundgesetzes sichert der Staat jedem die uneingeschränkte Ausübung seiner Religion zu. Wiederum schränkt Artikel 136 der Weimarer Reichsverfassung die Religionsausübung ein. Ist die Beschneidung aus religiösen Gründen aus Sicht von Bündnis90/Die Grünen(CDU...) verfassungskonform - insbesondere dann, wenn keine explizite Einwilligungserklärung des Betroffenen vorliegt. Wenn ja, warum und welche weiteren physischen Modifikationen hält Bündnis90/Die Grünen(CDU...) für verfassungskonform? Wenn nein, welche Maßnahmen ergreift Bündnis90/Die Grünen(CDU...), um derartige religiös motivierten Praktiken zu unterbinden?

3. Die Beschneidung von Mädchen wird als Genitalverstümmelung - auch female genital mutilation (fgm) - angesehen. Existiert für Bündnis90/Die Grünen(CDU...) auch eine male genital mutilation (mgm)? Wenn ja, ab welchen physischen Modifikationen spricht Bündnis90/Die Grünen(CDU...) von Genitalverstümmelung bei Männern? Wenn nein, warum haben Mädchen/Frauen ein Anrecht auf unversehrte Genitalien und Jungs/Männer nicht?

4. In Schweden existiert seit 2001 ein Gesetz, dass die Beschneidung von Jungs strikt reglementiert. Sieht Bündnis90/Die Grünen(CDU...) Bedarf für ein derartiges Gesetz für Deutschland? Wenn ja, wie werden/sollen die Eckpunkte eines derartigen Gesetzes aussehen? Wenn nein, warum nicht?

Vielen dank im voraus.

(1) Link

Verfasst am: 14. 09. 2010 [19:39]
Tobias
Themenersteller
Dabei seit: 15.08.2010
Beiträge: 17
Antwort der Piratenpartei NRW:

Leider hat der Landesverband von NRW der Piratenpartei zu dieser
Fragestellung noch keine Position entwickelt.

Es tut mir leid, Ihnen deshalb keine ausführlichere Antwort liefern zu
können.

--
Mit besten Grüßen

-------------------------
Birgit Rydlewski
Piratenpartei Deutschland
Landesverband Nordrhein Westfalen


vorstand(at)piratenpartei-nrw[dot]de

Piratenpartei Deutschland
Landesverband Nordrhein Westfalen
Postfach 103041
44030 Dortmund
Verfasst am: 28. 09. 2010 [11:20]
Eckhardt
Dabei seit: 17.07.2010
Beiträge: 7


Servus Tobias,

liest man sich dieses Dokument durch, dann stellt man leider fest, daß es hier darum geht, mit Indikation zu beschneiden oder den Eingriff eben nicht zu erstatten. Wieder der übliche Dualismus, der einem das Nachdenken ersparen soll. Die Welt ist ja komplex genug, als daß man sich um Nuancen bemüht.

Über den Umfang der Beschneidung, nämlich einer ausreichenden Weitung der Vorhaut durch Einkürzung, wird hier leider nichts geschrieben.

Die Argumente für die Beschneidung kennen wir. Außer einer Wiederkehrenden Infektion, fallen alle in den "kulturellen" Bereich oder in den Bereich von Ästethik und Fetischismus.

Lässt man das Argument gelten, daß die Vorhaut kein Irrweg der Evolution ist, sondern eine (oder mehrere) Funktion(en) besitzt, dann kann Beschneidung nur als Teilweise Beschneidung in Betracht kommen.

Eckhardt
Verfasst am: 28. 09. 2010 [23:39]
Tobias
Themenersteller
Dabei seit: 15.08.2010
Beiträge: 17
Hallo Eckhardt,

dass die KVHB hier den Begriff Beschneidung nicht weiter differenziert, halte ich für vertretbar, denn hier geht es nur darum, ob gezahlt werden muss oder nicht. Viel besorgniserregender empfinde ich die stetige Verharmlosung der Beschneidung seitens der Krankenkassen[1], Elternratgeber[2] sowie Ärzte[2]. Denn solange Krankenkassen, Ratgeber und Ärzte so tun, als ob eine (vollständige) Beschneidung das einzige Mittel zur Behandlung von Vorhautproblemen darstellt und niemals negative Konsequenzen nach sich zieht, solange werden eben tausende von Jungs pro Jahr allein in Deutschland operiert. Ob ein Jugendlicher heutzutage in Deutschland beschnitten ist oder nicht, hängt doch maßgeblich davon ab, an welche Eltern und Ärzte er gerät.

Ändern wird sich erst dann etwas, wenn der Gesetzgeber klare verbindliche Vorgaben macht, wie Vorhautprobleme medizinisch zu behandeln sind. Meiner Meinung müsste hier ein restriktiver Ansatz gewählt werden:

a) nicht medizinisch notwendige Beschneidungen sind verboten

b) erst nachdem alle nicht-operative Behandlungsmethoden erfolgslos bleiben, darf operiert werden

c) operative Behandlungsmethoden müssen immer gewebeschonend bzw. gewebeerhaltend durchgeführt werden
d) die Notwendigkeit einer operativen Behandlung muss von einem Amtsarzt bestätigt werden

Aber bis die Politik hier einmal tätig wird, vergeht wohl noch einige Zeit. Da bleibt nur eins: Den Leuten permanent bei jeder Gelegenheit auf dieses Thema ansprechen, denn von sich aus werden die sich in dieser Angelegenheit wohl nicht bewegen.

Gruss Tobias


(1) AOK
(2) Kribbelbunt
Verfasst am: 07. 10. 2010 [18:44]
Tobias
Themenersteller
Dabei seit: 15.08.2010
Beiträge: 17
Antwort der Kinderkommission vom 07.10.2010

für Ihr Schreiben vom 8. September 2010 danke ich Ihnen.

Die Kinderkommission hat sich mit Ihrem Anliegen in Ihrer gestrigen Sitzung befasst und beschlossen, zu dieser Angelegenheit das Bundesministerium der Justiz um eine Stellungnahme zu bitten. Die Antwort des Bundesministeriums der Justiz wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte Sie deshalb um etwas Geduld. Über den Fortgang Ihrer Angelegenheit werde ich Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst am: 08. 10. 2010 [07:36]
Eckhardt
Dabei seit: 17.07.2010
Beiträge: 7
Servus Tobias,

Die große Frage wird sein, mit welchen Voraussetzungen, die Leute in die entsprechende Sitzung gegangen sind.
Sind die über die Existenz dieser Website informiert?

Mit besten Grüßen,

Eckhardt

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 08.10.2010 um 07:36.]
Verfasst am: 15. 10. 2010 [16:11]
Tobias
Themenersteller
Dabei seit: 15.08.2010
Beiträge: 17
Antwortschreiben von Die Linke:

Vielen Dank für Ihre interessanten Fragen, die ich als religionspolitischer Sprecher unserer Fraktion gern beantworte.

Auch ich vertrete die Auffassung, dass die Beschneidung minderjähriger Jungen bei Nichtvorliegen medizinischer Gründe eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB darstellt, die durch die Einwilligung der Eltern auch nicht gerechtfertigt ist. Viele Gerichte sehen das anders: Demnach sei die Einwilligung wegen des Grundrechts der Eltern auf religiöse Erziehung ihrer Kinder aus Artikel 4 in Verbindung mit Artikel 6 Grundgesetz ausreichend und gegenüber dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit vorrangig.

Meiner Meinung nach sollte der Volljährige selbst darüber entscheiden, ob er sich beschneiden lässt oder nicht. Nach meinem Dafürhalten stünde dies auch nicht im Gegensatz zu Judentum oder Islam. Denn im Judentum ist die Beschneidung keine Voraussetzung für die religiöse Zugehörigkeit und im Islam gibt es keine Vorgabe, in welchem Alter die Beschneidung stattfinden muss. Allerdings sehen das nicht alle jüdischen und muslimischen Gläubigen so, wie ich selbst in Gesprächen mit Vertretern beider Religionen erfahren habe.

Leider werden Themen wie männliche Beschneidung, Schächten etc. immer wieder für islamfeindliche oder antisemitische Positionen missbraucht, weshalb ich mich zunächst eher um den Dialog bemühe, als laut Forderungen zu stellen. In Hinblick darauf, dass auch manch christliche Tradition zumindest zweifelhaft ist – z.B. Konsumzwang zu Weihnachten - und wegen der islamfeindlichen Debatten der letzten Zeit halte ich Besonnenheit im Umgang miteinander für ausgesprochen wichtig.

Freundliche Grüße

Raju Sharma
Mitglied des Bundestages
Mitglied im Rechtsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. (030)22 77 13 01
Fax (030) 22 77 63 11
http://www.raju-sharma.de

Verfasst am: 02. 11. 2010 [17:48]
Tobias
Themenersteller
Dabei seit: 15.08.2010
Beiträge: 17
Antwortschreiben vom Bundesministerium der Justiz

vielen Dank für Ihre Eingabe vom 6. September 2010 im Online-Kontaktformular des Bundesministeriums der Justiz, welche mir zur Beantwortung übergeben wurde.

Während der Bearbeitung wurde bekannt, dass Sie sich mit den gleichen Fragen auch an die Kinderkommission des Deutschen Bundestages gewendet haben. Die Kinderkommission hat das Bundesministerium der Justiz mit Schreiben vom 07.Oktober 2010 um fachliche Stellungnahme zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen gebeten. Das Bundesministerium der Justiz hat diese fachliche Stellungnahme mit Schreiben vom 25. Oktober 2010 der Kinderkommission übermittelt.

Die Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz geht dahin, dass die Beschneidung von Jungen in Deutschland grundsätzlich zulässig ist. Für die inhaltlichen Ausführungen bitte ich Sie, die Antwort des Deutschen Bundestages – Kommission für die Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) - abzuwarten.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Hucke

Dr. Matthias Hucke
Richter

Referent im
Referat IV A 1, Grundrechte
Bundesministerium der Jusitz

Hausanschrift: Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Postanschrift: 11015 Berlin
Telefon: (030) 18 580 9408
Mail: hucke-ma(at)bmj.bund[dot]de
Internet: www.bmj.bund.de



Verfasst am: 06. 12. 2010 [18:23]
Tobias
Themenersteller
Dabei seit: 15.08.2010
Beiträge: 17
Antwortschreiben von der CDU

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. September 2010, in der Sie sich zur Beschneidung von Jungen äußern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich erst heute dazu komme, Ihnen zu antworten.

Grundsätzlich könnte man formaljuristisch die Beschneidung von Jungen und Mädchen unter dem Tatbestand der schweren Körperverletzung gleichsetzen.
Generell ist in Deutschland, wie Sie wissen, nur die Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen strafbar. Sie ist eine schwere Körperverletzung, die auch als solches geahndet wird. Dennoch werden immer wieder solche grausamen Eingriffe vorgenommen. Nicht-Regierungsorganisationen sprechen von etwa 30.000 betroffenen oder bedrohten Frauen und Mädchen in Deutschland. Das ist eine entsetzliche Zahl, hinter der sich lebenslanges Leiden jeder einzelnen Betroffenen verbirgt. Dagegen wollen und müssen wir vorgehen.

Die Beschneidung von Jungen ist qualitativ unterschiedlich, da sie meist religiös bedingt ist und nicht wie bei der Genitalverstümmelung von Mädchen die Sexualität der Jungen bzw. Männer zerstört. Ob die Beschneidung von Jungen eine gefährliche und schwere Körperverletzung darstellt, ist nicht abschließend geklärt. Das Bundesministerium der Justiz beschäftigt sich mit diesem Thema, eine Entscheidung dazu steht noch aus. Die CDU spricht sich – auch im Hinblick auf die Ärzteschaft – dafür aus, hier Rechtssicherheit zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Adelheid Gliedner-Simon

Anmerkungen von mir:

Was ist eigentlich so schwierig daran auf Fragen Antworten zu geben? Ich wollte von der CDU wissen, wie sie zu nicht medizinisch indizierten Beschneidungen von Jungen steht. Hierauf habe ich keine Antworten von Dr. Gliedner-Simon erhalten. Zwischen den Zeilen ist zwar abzulesen, dass für die CDU die Beschneidung von Jungen grundsätzlich tolerierbar ist, aber ein klares Bekenntnis für oder gegen die Beschneidung von Jungen macht Dr. Gliedner-Simon nicht. Gehört es mittlerweile zum guten Ton der deutschen Politik sich bloß nicht festzulegen?

Beängstigend finde ich die Aussage, dass das Bundesministerium der Justiz bei der Beschneidung von Jungen Rechtssicherheit - hauptsächlich im Hinblick auf die Ärzteschaft? - schaffen will. Für mich klingt das nach der Legalisierung der Beschneidung von Jungen. Frei nach dem Motto: Eltern haben das Recht ihre Söhne beschneiden zu lassen und die Jungen haben ein Anrecht auf einen Arzt, Betäubungs- sowie Schmerzmittel und einer Operation unter sterilen Bedingungen. Das ist insofern nur allzu logisch, da der §226 (Schwere Körperverletzung) Strafgesetzbuch nur um den Tatbestand der weiblichen Beschneidung ergänzt werden soll.

Dass die Beschneidung von Jungen deren Sexualität nicht zerstört, mag zwar in den meisten Fällen durchaus stimmen, rechtfertigt dennoch nicht die Beschneidung von Jungen. Darüber hinaus gibt es genügend Männer die Probleme mit ihrer Beschneidung haben und manchmal zerstört dann die Beschneidung doch die Sexualität eines Jungen/Mannes:

Link

Aber derartige Vorkommnisse werden vollkommen ausgeblendet. Man stelle sich mal vor, man hätte einem Mädchen das Jungfernhäutchen durchtrennt. Was für ein medialer sowie gesellschaftlicher Aufschrei wäre wohl die Folge? Aber hier geht es nur um einen Jungen. Also was solls?


[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 06.12.2010 um 18:24.]
Verfasst am: 06. 12. 2010 [22:53]
Eckhardt
Dabei seit: 17.07.2010
Beiträge: 7
"Dr. Adelheid Gliedner-Simon" schrieb:

Die Beschneidung von Jungen ist qualitativ unterschiedlich, da sie meist religiös bedingt ist

Dieser Halbsatz ist doch einfach klasse!
Welche Begründung wird hier mit "da" eingeleitet ?!
Als wäre die weibliche Beschneidung eine rein weltliche Veranstaltung, bar jeder Religiösen Motivation.
Man staunt auch über den Relativismus, mit dem man absolute Vorstellungen der körperlichen Unversehrtheit abtut.
Also Frau Dr.....
Jetzt haben Sie sich, in einem Satz, gleich 2 Mal disqualifiziert.


[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 06.12.2010 um 22:54.]
Verfasst am: 08. 12. 2010 [23:24]
Tobias
Themenersteller
Dabei seit: 15.08.2010
Beiträge: 17
Antwortschreiben vom Bundesministerin der Justiz und der Kinderkommission

in einer E-Mail vom 08. September 2010 hat sich Herr Tobias an die Kinderkommission des Deutschen Bundestages gewandt und die medizinisch nicht veranlasste Beschneidung von Jungen problematisiert. Der Bitte der Kinderkommission vom 07. Oktober 2010, zu den von Herrn Tobias aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen, komme ich gerne nach.

Wenn Eltern ihren Jungen beschneiden lassen, ist dies eine Entscheidung und ein Vorgang im privaten Bereich. Der Staat ist allerdings gehalten, die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger auch gegen die Eingriffe Privater zu schützen. Eine Beschneidung betrifft die körperliche Unversehrtheit des beschnittenen Jungen, Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG). Der Staat dürfte medizinisch nicht veranlasste Beschneidungen nicht zulassen, wenn der mit ihren verbundene Eingriff die Wertordnung des Grundgesetzes widerspräche. Dies ist aber bei religiös motivierten Beschneidungen von Jungen, wie sie im Judentum und Islam seit jeher praktiziert werden, nicht der Fall.

Wird die Beschneidung fachgerecht durchgeführt, birgt sie nur geringe gesundheitliche Risiken und verläuft in der Regel komplikationslos. Körperliche Funktionen werden nicht auf Dauer beeinträchtigt. Insbesondere können beschnittene Männer uneingeschränkt sexuelle Lust empfinden und werden in ihrem Sexualleben nicht behindert. Zudem gefährdet die Beschneidung eines Jungen das Kindeswohl in der Regel nicht. Seelische oder körperliche Schäden des betroffenen Kindes sind grundsätzlich nicht zu befürchten.

Soweit die Beschneidung Grundlage für die Aufnahme eines Kindes in eine religiöse Gemeinschaft bildet, ist ihre Vornahme Bestandteil der grundsätzlich geschützten Religionsausübung. Lassen die Eltern ihr Kind beschneiden, ist im Rahmen der Abwägung auch das elterliche Erziehungsrecht zu beachten. Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG und Artikel 4 Absatz 1 GG gewährleisten den Eltern das Recht zur Erziehung ihres Kindes gerade auch in weltanschaulich-religiöser Hinsicht. Danach ist es das Recht der Eltern, ihren Kindern Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln (vgl. BVerfGE 41, 29, 44, 47f) und nicht geteilte Ansichten von ihnen fernzuhalten (vgl. BVerfGE 93, 1, 17). Den Eltern steht es daher in Ausübung des Elternrechts zu, die religiös motivierte Beschneidung des religionsunmündigen Kindes durchführen zu lassen und als gesetzliche Vertreter eine wirksame Einwilligung zu erklären. Nach §5 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung tritt die Religionsmündigkeit ab dem 12 Lebensjahr ein.

Ungeachtet der grundsätzlichen Zulässigkeit kann sich aus Besonderheiten des Einzelfalles ergeben, dass die Beschneidung ausnahmsweise dem Kindeswohl widerspricht. Dies gilt etwa dort, wo die elterliche Entscheidung objektiv geeignet ist, eine seelische Verletzung des Kindes herbeizuführen, oder wo sie auf völliger Willkür der Eltern beruht. Auch dürfen die Umstände der Beschneidung das Kind nicht herabwürdigen oder in seinem Selbstwertgefühl beeinträchtigen; medizinische Standards sind einzuhalten. Schutz bieten insoweit die im Strafgesetzbuch (StGB) verankerten Körperverletzungsdelikte (§223 ff. StGB); erforderlichenfalls sind im Vorfeld der Beschneidung gerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes nach §1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu treffen.

Die geltenden Gesetze ermöglichen es, dem Einzelfall Rechnung zu tragen, so dass aus hiesiger Sicht keine Notwendigkeit für ein spezielles Gesetz zur Reglementierung von Beschneidungen bei Jungen gesehen wird.

Im Gegensatz zur Beschneidung männlicher Personen zieht die Verstümmelung der weiblichen Genitalien in aller Regel schwerwiegende körperliche Folgen nach sich und führt insbesondere zu erheblichen Beeinträchtigungen des Sexuallebens. Die Beschneidung weiblicher Genitalien ist daher grundsätzlich zumindest als gefährliche Körperverletzung gemäß §224 Absatz 1 Nummer 2 StGB strafbar und kann deshalb selbst dort nicht gerechtfertigt werden, wo sie religiös motiviert ist oder als religiöse Handlung verstanden wird. Das Recht zur ungestörten Religionsausübung, Artikel 4 Absatz 2 GG, hat in diesen Fällen hinter dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 GG, zurückzutreten. Die staatliche Rechtsordnung kann Formen der Religionsausübung, die zu schwerwiegenden körperlichen Beeinträchtigungen führen, nicht zulassen.

Diese Ausführungen sind mit dem Bundesministerium des Inneren abgestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Max J. Stadler, MdB
Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz
Verfasst am: 09. 12. 2010 [08:32]
lisa
Dabei seit: 11.07.2010
Beiträge: 3
"Tobias" schrieb:

Im Gegensatz zur Beschneidung männlicher Personen zieht die Verstümmelung der weiblichen Genitalien in aller Regel schwerwiegende körperliche Folgen nach sich und führt insbesondere zu erheblichen Beeinträchtigungen des Sexuallebens. Die Beschneidung weiblicher Genitalien ist daher grundsätzlich zumindest als gefährliche Körperverletzung gemäß §224 Absatz 1 Nummer 2 StGB strafbar und kann deshalb selbst dort nicht gerechtfertigt werden, wo sie religiös motiviert ist oder als religiöse Handlung verstanden wird. Das Recht zur ungestörten Religionsausübung, Artikel 4 Absatz 2 GG, hat in diesen Fällen hinter dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 GG, zurückzutreten. Die staatliche Rechtsordnung kann Formen der Religionsausübung, die zu schwerwiegenden körperlichen Beeinträchtigungen führen, nicht zulassen.

Sehr merküwürdig, diese Einsicht.
Jegliche weibliche Beschneidung ist also verboten, auch die religiös motivierte nach Sunna, in ihrer "milden" Form. Den Gebrauch des Wortes "mild" fällt mir sehr schwer, da ich die weibliche Beschneidung ebendso skandalös finde, wie die männliche.
Frauen genießen also einen absoluten Schutz ihrer köperlichen Unversehrtheit - Männer nicht.
Es gibt vermutlich viele Frauen, die beschnitten sind und keiner Beeinträchtigung unterliegen, aber die werden bedingungslos geschützt.
Bei der männlichen Beschneidung wird relativiert, vermutlich weil die statistische Häufigkeit einer Beeinträchtigung niedriger liegt. Hier findet eine Umkehrung der Wertigkeit statt, so daß Eltern hier faktisch freie Hand gelassen wird.

Das dürfte doch dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen.

Lisa
Verfasst am: 19. 12. 2010 [02:23]
manfred
Dabei seit: 21.06.2010
Beiträge: 2
Das hier gepostete Schreiben des Justizministerium (unten angehängt) habe ich einem Rechtsexperten zur Stellungnahme übersendet. Herr Prof. Dr. Holm Putzke der sich seit langem wissenschaftlich mit der Materie beschäftigt hat folgend unten stehende Antwort geschrieben

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Putzke!
Ich hätte mir gedacht, zumindest seien Knaben in Deutschland besser gestellt als in Österreich, da das Recht auf körperliche Unversehrtheit gar in der Verfassung steht. Da kann sich ein Nichtjurist nur mehr wundern.

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Ihre Meinung

...

Sehr geehrter Herr …
die Antwort des Bundesministeriums der Justiz überrascht auch mich (vorausgesetzt, sie ist authentisch – um dies zu prüfen, setze ich die dort angegebene E-Mail-Adresse ins CC meiner E-Mail). Die Meinung unter den deutschen Rechtswissenschaftlern geht mehrheitlich dahin, Beschneidungen an nicht einwilligungsfähigen Jungen – trotz Einwilligung der Personensorgeberechtigten – als rechtswidrig einzustufen. Ganz aktuell haben sich ein Autor des renommierten Kommentars „Schönke/Schröder“ und der Autor eines gerade erschienenen Kommentars (Anwaltkommentar zum StGB) dafür ausgesprochen, einer erteilten Einwilligung keine rechtfertigende Wirkung einzuräumen (siehe Anhang). Die derzeit herrschende Meinung lässt keinen Zweifel daran, dass es sich um eine Straftat handelt. Die (wenigen) Gegenstimmen stammen – was nicht erstaunt – meist von Betroffenen, die einer die Beschneidung praktizierenden Religionsgemeinschaft angehören oder ihr zumindest nahe stehen. Ein Überblick zum Diskussionsstand ist zu finden bei Herzberg, ZIS 2010, 471 ff. (s. Anhang) und in der Einleitung zum Anwaltkommentar.
Es wäre in der Tat bemerkenswert, wenn ein Ministerium den aktuellen Diskussionsstand in der Rechtswissenschaft ignorieren würde und sich auf diese Art und Weise in eine noch längst nicht abgeschlossene wissenschaftliche Debatte einschaltet. Ich bin gespannt, wie sich die Sache politisch weiter entwickelt.
Freundliche Grüße
Holm Putzke



Von: Manfred Gesendet: Mittwoch, 15. Dezember 2010 22:55
An: holm.putzke(at)rub[dot]de
Betreff: Die Meinung des deutschen Justizministeriums zur Beschneidung von Jungen

Antwortschreiben vom Bundesministerium der Justiz
vielen Dank für Ihre Eingabe vom 6. September 2010 im Online-Kontaktformular des Bundesministeriums der Justiz, welche mir zur Beantwortung übergeben wurde.
Während der Bearbeitung wurde bekannt, dass Sie sich mit den gleichen Fragen auch an die Kinderkommission des Deutschen Bundestages gewendet haben. Die Kinderkommission hat das Bundesministerium der Justiz mit Schreiben vom 07.Oktober 2010 um fachliche Stellungnahme zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen gebeten. Das Bundesministerium der Justiz hat diese fachliche Stellungnahme mit Schreiben vom 25. Oktober 2010 der Kinderkommission übermittelt.
Die Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz geht dahin, dass die Beschneidung von Jungen in Deutschland grundsätzlich zulässig ist. Für die inhaltlichen Ausführungen bitte ich Sie, die Antwort des Deutschen Bundestages – Kommission für die Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) - abzuwarten.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Hucke

Dr. Matthias Hucke
Richter

Referent im
Referat IV A 1, Grundrechte
Bundesministerium der Jusitz
Hausanschrift: Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Postanschrift: 11015 Berlin
Telefon: (030) 18 580 9408
Mail: hucke-ma(at)bmj.bund[dot]de
Internet: www.bmj.bund.de





---
Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M.
Universität Passau, Juristische Fakultät
Institut für Rechtsdidaktik (Nikolakloster)
Innstraße 40, 94032 Passau
Telefon: +49(0)851/509-2373
E-Mail: holm.putzke(at)rub[dot]de
www.holmputzke.de
Verfasst am: 28. 12. 2010 [17:41]
Tobias
Themenersteller
Dabei seit: 15.08.2010
Beiträge: 17
Sehr geehrter Herr Hucke,
sehr geehrter Herr Stadler,
sehr geehrte Mitglieder der Kinderkommission des Deutschen Bundestages,

vor etwa 3 Wochen erhielt ich Ihre Stellungnahme (siehe Anlage 1) bezüglich meiner Anfrage zum Thema Beschneidung von Jungen. Zu Ihrer Stellungnahme habe ich einige Anmerkungen bzw. Fragen, die ich Ihnen als PDF-Dokument (siehe Anlage 2) zusende.

Ich bitte um Kenntnisnahme und um Beantwortung meiner Fragen, wofür ich mich schon einmal im voraus bedanke.

Mit freundlichen Grüßen



Anlagen
1. Stellungnahme BMJ/Kinderkommission
2. KommentarFragenZurStellungnahmeBMJ
Dateianhang

KommentarFragenZurStellungnahmeBMJ.pdf (Typ: application/pdf, Größe: 149.28 Kilobyte) — 154 mal heruntergeladen
Verfasst am: 05. 01. 2011 [15:42]
Tobias
Themenersteller
Dabei seit: 15.08.2010
Beiträge: 17
Schreiben der Kinderkommission:

für Ihr Schreiben vom 28. Dezember 2010 danke ich Ihnen.

Die Haltung der Kinderkommission zu dem von Ihnen vorgetragenen Thema habe ich Ihnen mit Schreiben vom 8. Dezember 2010 dargelegt. Ihr Schreiben gibt keinen Anlass für eine Neubewertung der Thematik.

Ich empfehle Ihnen, die von Ihnen vorhergesagte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Meine Antwort auf das Schreiben der Kinderkommission

Sehr geehrter Herr M.,

auch ich danke Ihnen für die zügige Beantwortung meiner EMail, obgleich ich mit Ihrer Antwort nicht einverstanden sein kann.

In Ihrer heutigen EMail gaben Sie mir unmißverständlich zu verstehen, dass für die Kinderkommission (KiKo) das Thema Beschneidung von Jungen erledigt sei, obwohl zentrale Argumente der KiKo von mir widerlegt worden sind. Zum einen macht die Beschneidung weder im Judentum noch im Islam einen Jungen zu einen Juden bzw. Moslem und kann daher nicht als unabdingbaren Initialisierungsritus angesehen werden. Zum anderen führen nicht alle Formen der weiblichen Beschneidung zur völligen Zerstörung der weiblichen Sexualität, da sie sogar weniger invasiv sind als die männliche Beschneidung. Dass die KiKo durch einfaches Ignorieren von Fakten eine Diskussion einseitig beenden möchte, halte ich für ziemlich bemerkenswert.

In Ihrer Stellungnahme fordert die KiKo bei der Beschneidung von Jungen die Einhaltung medizinischer Standards. Im Jahre 2005 veröffentlichte der damalige Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland Paul Spiegel (* 31. Dezember 1937; † 30. April 2006) sein Buch 'Was ist koscher? Jüdischer Glaube, jüdisches Leben'[1] und auf Seite 40 heißt es: "... [das Baby] erhält nicht einmal eine örtliche Narkose, denn den Bund mit Gott muss man sozusagen bei vollem Bewusstsein vollziehen. Natürlich schreit das Baby, natürlich tut ihm der Eingriff weh." Weiter schreibt er: " ... und dann dem Baby unmittelbar nach dem Eingriff einen Tropfen [Wein] auf seine Lippen zu geben. Das Baby ist in wenigen Sekunden >>sternhagelvoll<< und schläft sofort ein." Hierzu verlange ich von der Kiko (natürlich auch vom Bundesministerium der Justiz, weswegen ich diese EMail an Dr. Hucke sowie Dr. Stadler sende) eine Stellungnahme

a) wieso die KiKo ein derartiges Vorgehen toleriert oder sollte die KiKo etwa gar nicht über den Ablauf einer jüdischen Beschneidung informiert sein?

b) welche Konsequenzen die KiKo hieraus ziehen wird und welche Maßnahmen seitens der KiKo eingeleitet werden, damit wenigstens die in Deutschland üblichen medizinischen Standards eingehalten werden?

Ich kann dann wohl in den nächsten Tagen mit einer ausführlichen Stellungnahme Ihrerseits rechnen!

Mit freundlichen Grüßen



(1) Was ist koscher?: Jüdischer Glaube - jüdisches Leben

[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 06.01.2011 um 00:29.]
Verfasst am: 14. 01. 2011 [22:19]
Tobias
Themenersteller
Dabei seit: 15.08.2010
Beiträge: 17
Antwort zum Schreiben von Dr. Gliedner-Simon

Sehr geehrte Frau Gliedner-Simon,

erst einmal recht herzlichen Dank für Ihre Antwort. Bitte entschuldigen Sie meine späte Rückmeldung, aber zu Ihren Ausführungen habe ich aber noch ein paar Anmerkungen bzw. Fragen. Da Ihre Ausführung zu meinen Fragen großteils sehr vage gehalten sind, notiere ich einmal in Kurzform, welche Rückschlüsse ich aus Ihrer Mail gezogen habe:

1.Ihr Hauptaugenmerk richtet sich an die Genitaloperationen bei Mädchen. Jungen bleiben hier explizit außen vor.

2.Die Beschneidung von Jungen - egal aus welchen Gründen - wird von Ihnen toleriert und nicht als besonders – wenn überhaupt – nachteilig für den Jungen angesehen.

3.Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) unterstützen Sie ein Gesetz, dass die Beschneidung von Jungen regeln soll. Der Schwerpunkt soll dabei auf die Rechts-sicherheit für Ärzte liegen. Bedeutet dies etwa, dass das BMJ und die CDU die Beschneidung von Jungen per Gesetz explizit erlauben wollen? Wieso sollen Mädchen ein uneingeschränktes Recht auf einen unversehrten Körper erhalten, während den Jungen de facto eine Grundpflicht zur Beschneidung auferlegt werden soll? Dies ist nicht nur unethisch sondern auch vollkommen ungerecht, insbesondere deshalb, weil die einfachste Form der weiblichen Beschneidung mit der der männlichen Beschneidung vergleichbar ist. Wieso geben Sie nicht Mädchen und Jungen ein uneingeschränktes sowie einklagbares Recht auf einen unversehrten Körper. Wieso messen Sie hier mit zweierlei Maß?

Sie sprechen davon, dass in Deutschland schätzungsweise 30.000 Mädchen und Frauen beschnitten worden sind bzw. gefährdet sind, beschnitten zu werden. Ich gebe Ihnen Recht, das ist eine entsetzliche Zahl und dagegen müssen wir vorgehen. Genauso entsetzlich sind aber auch die folgenden Zahlen.

1.Etwa 20 Prozent der männlichen Bevölkerung Deutschlands sind schätzungsweise beschnitten, was 8 Mio. Jungen/Männer bedeutet. Von diesen 8 Mio. Jungen/Männern hat nur ein verschwindend geringer Anteil der eigenen Beschneidung zugestimmt. Der Großteil der Beschneidungen ist demnach eine Zwangsbeschneidung!

2.Pro Jahr werden in Deutschland gut 300.000 Jungen geboren. Jeder dieser Jungen hat in Deutschland derzeit kein Anrecht auf intakte Genitalien und kann daher jederzeit auf Wunsch der Eltern beschnitten werden.

3.Bei etwa 20 Prozent der neugeborenen Jungen wird im Laufe der Kindheit die Beschneidung vorgenommen, das macht dann rechnerisch mehr als 60.000 Beschneidungen pro Jahr. Rein medizinisch begründbar sind hingegen nur maximal 2 Prozent. In Deutschland werden also mehr als 50.000 Beschneidungen ohne medizinische Indikation an Jungen pro Jahr durchgeführt und zwar hauptsächlich auf Wunsch der Eltern und/oder aufgrund der Unwissenheit (mitunter sogar aus rein finanziellen Interesse) der behandelnden Ärzte.

Nicht allein diese nackten Zahlen sind entsetzlich, sondern auch wie vollkommen selbstverständlich und unkritisch über die nicht medizinisch indizierte Beschneidung von Jungen berichtet wird. So machen einige Ärzte unverblümt Werbung für die Beschneidung von Jungen. Auf der Homepage des Ärztehauses Kornwestheim ist bspw. folgendes zu lesen:"Neben der möglichen HPV Impfung für Jugendliche ab 13 Jahren, stellt die Zirkumzision eine sinnvolle Möglichkeit dar, das Infektionsrisiko durch HPV –Viren deutlich zu verringern. Die Zirkumzision kann als eine „chirurgische Impfung“ angesehen werden. Angesichts der Gesamtproblematik, welche durch HIV- und HPV Infektionen in den Ländern ausgelöst wird, ist es derzeit nicht abschätzbar, welche Verringerung an menschlichem Leid und Folgekosten eine flächendeckende Zirkumzision bewirken würde. Aus unserer Sicht ist die Zirkumzision im 21. Jahrhundert ein biomedizinischer Imperativ!"[1] Tanja Becker, Oberärztin und stellvertretende Leiterin der Kinderurologie im Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern in Linz wird in Nachrichten.at wie folgt zitiert: „Viele Eltern sind der Operation [Beschneidung] gegenüber wesentlich aufgeschlossener, vor allem was die Indikation aus hygienischen und präventiven Gründen [bezieht sich hier auf die Infektion mit HIV bzw. HPV nach Information von WHO und dem US-amerikanischen Center for Disease Control (CDC)] betrifft."[2] Das die von diesen Ärzten gemachten Behauptungen so überhaupt nicht stimmen, ansonsten würden wohl fast alle nationalen Gesundheitsorganisationen die routinemäßige Beschneidung von männlichen Neugeborenen bzw. Jungen empfehlen, wird nicht erwähnt, genau so wenig, dass diese Ärzte an den massenhaften Beschneidungen gut verdienen und die Kosten der nicht medizinisch indizierten Beschneidung wohl ziemlich häufig illegalerweise über die Krankenkassen abgerechnet werden. Das Ärztehaus Kornwestheim beruft sich auf die Aussagen von Prof. Brian J. Morris[3], ein im Internet bekannter Befürworter der routinemäßigen Beschneidung aller männlichen Neugeborener. Prof. Brian J. Morris ist dabei noch nicht einmal Arzt, sondern nur Mikrobiologe! Die Oberärztin Tanja Becker hingegen verschweigt, dass weder die WHO noch das CDC die routinemäßige Beschneidung von Jungen empfehlen.
(Alle Hervorhebungen von mir)

Neben derartigen Ärzten gibt es darüber hinaus etliche Eltern – hauptsächlich Mütter – die wie selbstverständlich über die nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihrer Söhne berichten. Wenn Sie einfach mal nach 'straffe bzw. stramme Beschneidung' googeln, werden Sie zahlreiche solcher Einträge finden. Dabei erzählen zahlreiche Mütter gänzlich unbefangen über die Gründe warum sie ihre Söhne haben beschneiden lassen. Neben religiösen Gründen werden zusätzlich hygienische, ästhetische sowie sexuelle Gründe angeführt! Für manche Mütter stellt die Beschneidung ihrer Söhne sogar ein geeignetes Mittel zu Eindämmung der unerwünschten Masturbation dar. Im folgenden zwei einfache Beispiele:

1.Ich habe meinen Sohn Luca vor vier Jahren beschneiden lassen, als ich noch mit meinem damaligen Partner zusammenlebte. Mein Partner ist seit früher Kindheit beschnitten, und hat nur gute Erfahrungen damit gemacht. Und ich muß sagen, daß mit das sehr gut gefallen hat. Sowohl optisch, als auch sexuell. Als mein Partner das Thema angeschnitten hat, war ich einverstanden, Luca beschneiden zu lassen. Ich habe diese Entscheidung nie angezweifelt, oder bereut.[4]

2.Bin da völlig deiner Meinung. Allerdings finde ich es am besten, wenn der Junge im Alter zwischen 8-11 beschnitten wird, also noch unbedingt vor der Pubertät.Er ist aber alt genug, um ihm zu erklären, warum die Mama das gerne möchte. Als Eltern müssen wir so viele Entscheidungen für unsere Kinder treffen, sodass ich das schon entscheiden kann. Es hat so viel Vorteile vor allem die Hygiene. Meinen Jungen habe ich jedenfalls mit 10 sehr stramm und komplett beschneiden lassen. Heute fast 2 Jahre später, bin ich sehr zufrieden damit und auch der Junge hat sich inzwischen gut daran gewöhnt. Am Anfang nach der Beschneidung hatte er zwar ein paar kleine Unannehmlichkeiten, weil seine nun immer nackte Eichel sehr berührungsempfindlich war. Das hat sich aber nach einigen Wochen gegeben. Nun genießt er und seine spätere Partnerin die lebenslangen Vorteile.[5]

Aber nicht nur in Foren wird über die nicht medizinisch indizierte Beschneidung von Jungen offenherzig 'diskutiert', auch zahlreiche Videos zu diesem Thema werden im Internet angeboten. Dabei reicht die Palette angefangen bei der Beschneidung von Säuglingen bis hin zu erwachsenen Männern, mit oder gar ohne Betäubung. Sie brauchen einfach nur bei youtube nach dem Stichwort 'circumcision' suchen und schon finden Sie ein breites Angebot an entsprechenden Videos. Ist es nicht unglaublich entsetzlich, wie offenkundig über den sexuellen Missbrauch von Jungen berichtet wird und die Politik hier keinen Handlungsbedarf sieht?

Aus Ihrer Mail entnehme ich, dass für Sie die Beschneidung von männlichen Minderjährigen aus religiösen Gründen grundsätzlich straffrei ist und Sie dies für ethisch vertretbar halten. Da die Religionsmündigkeit in Deutschland erst mit Vollendung des 14 Lebensjahres eintritt, führt dies dazu, dass sämtliche Jungen unter 14 Jahren auf Wunsch der Eltern straffrei beschnitten werden dürfen. Eltern brauchen nur anzugeben, es sei eine Beschneidung aus religiösen Gründen. Kein Arzt ist verpflichtet dies zu überprüfen bzw. ist dazu überhaupt in der Lage. Ohne die genaue Zahl dieser Jungen herauszusuchen, müsste es sich hierbei um ein paar Millionen Jungen in Deutschland handeln, die von einer Beschneidung einzig auf Wunsch der Eltern bedroht sind, wobei keiner dieser Jungen sich gegen die Beschneidung auf Wunsch der Eltern rechtlich wehren kann. Demnach haben also Millionen von Jungen in Deutschland kein Anrecht auf intakte Genitalien, wodurch faktisch in Deutschland eine Beschneidungspflicht für alle Jungen unter 14 Jahren besteht! Ohne die Widerwärtigkeit der weiblichen Beschneidung in Abrede stellen zu wollen, verblasst nicht Angesicht von Millionen von Jungen, die keinerlei Anrecht auf intakte Genitalien haben, die Zahl von 30.000 Mädchen/Frauen, die schon beschnitten sind bzw. von einer Beschneidung bedroht sind? Oder stellt Ihrer Meinung nach die männliche Beschneidung ein derart geringes Übel dar, so dass es vollkommen ausreichend ist, sich voll und ganz auf den Schutz von Mädchen und Frauen zu konzentrieren, während Millionen von Jungen weiterhin ihrem Schicksal überlassen bleiben?

Weiter schreiben Sie, dass die weibliche Beschneidung die Sexualität der Frau unweigerlich zerstört, wohingegen dies bei der männlichen Beschneidung nicht der Fall sein soll. Es stellt sich doch die Frage, ob es nicht auch Formen der weiblichen Beschneidung gibt, die vergleichbar mit der männlichen Beschneidung sind. Wenn beispielsweise die vollständige Entfernung der männlichen Vorhaut keinerlei gravierenden Konsequenzen nach sich ziehen soll, dann müsste doch auch die Entfernung der Klitorisvorhaut nicht zur Zerstörung der weiblichen Sexualität führen? Warum also darf die männliche Vorhaut vollständig entfernt werden, währenddessen die Klitorisvorhaut im Gegenzug nicht entfernt werden darf. Werden hier nicht Jungen/Männer in eklatanter Art und Weise im Vergleich zu Mädchen/Frauen benachteiligt?

Als Anlage übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Royal Dutch Medical Association (KNMG) zum Thema nicht medizinisch indizierte Beschneidung von Jungen, wobei die KNMG auch einen Vergleich zwischen der männlichen und weiblichen Beschneidung macht. Dabei sprechen sich die niederländischen Ärzte gegen die nicht medizinisch indizierte Beschneidung von Jungen – natürlich auch von Mädchen – aus und betonen dabei sehr wohl, dass es keine objektiven Gründe dafür gibt, die männliche Beschneidung zu tolerieren, während die weibliche Beschneidung kategorisch geächtet werden soll. Sowohl die männliche als auch die weibliche Beschneidung wird von den niederländischen Ärzten als unethisch angesehen, sofern derartigen Genitaloperationen keine medizinische Notwendigkeit zu Grunde liegt.

Ich hoffe, Sie finden die Zeit alle meine Fragen zu beantworten, wofür ich mich im voraus bei Ihnen bedanke.

Mit freundlichen Grüßen


Anlage
KNMG-Viewpoint-Non-therapeutic-circumcision-of-male-minors

Quellennachweis:
[1] http://www.aerztehaus-kornwestheim.de/uro/index.php?action=therapie09_h4
[2] http://www.nachrichten.at/ratgeber/gesundheit/art114,452033
[3] http://www.circinfo.net/
[4] http://beschneidung.3158299.n2.nabble.com/Luca-td3158373.html
[5] Forum Romanum


[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 14.01.2011 um 22:21.]
Dateianhang

KNMG-Viewpoint-Non-therapeutic-circumcision-of-male-minors.pdf (Typ: application/pdf, Größe: 506.21 Kilobyte) — 103 mal heruntergeladen
Verfasst am: 02. 02. 2011 [09:42]
Tobias
Themenersteller
Dabei seit: 15.08.2010
Beiträge: 17
Antwortschreiben vom Bundesministerium der Justiz
zu meinem Schreiben vom 06.01.2011

vielen Dank für Ihre E-Mails vom 29. Dezember 2010 und 06. Januar 2011, um
deren Beantwortung ich gebeten wurde.

Die Beschneidung männlicher Personen stellt nach ganz herrschender Meinung
einen körperlichen Eingriff dar, der grundsätzlich in den Anwendungsbereich
der Körperverletzungsdelikte, §§ 223ff. StGB, fällt.

Abhängig von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls kann die in der
Beschneidung der Penisvorhaut liegende Körperverletzung durch Einwilligung
gerechtfertigt sein, was die Strafbarkeit ausschließt. Die Einwilligung ist
allerdings unbeachtlich, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten
Sitten verstößt, § 228 StGB. Bei der Abwägung zum Sittenverstoß finden alle
die Tat begleitenden Umstände Berücksichtigung. Zu diesen Umständen gehören
bei der religiösen Beschneidung männlicher Personen die religiöse Motivation
und Bedeutung des Vorgangs, die ihrerseits vor dem Hintergrund der
verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit, insbesondere der
ungestörten Religionsausübung, Artikel 4 Absatz 2 GG, bewertet werden
müssen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Handlung durch religiöse
Gebote zwingend vorgeschrieben ist. Der Staat hat sich in Fragen des
religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses neutral zu verhalten und
dessen Inhalt nicht zu bewerten.

Bei der Beschneidung männlicher Personen muss von einem Verstoß gegen die
guten Sitten nicht ausgegangen werden, weil die Beschneidung der
Penisvorhaut keine schwerwiegenden körperlichen Folgen nach sich zieht. Bei
sachgerechter Handhabung durch einen Arzt oder einen speziell ausgebildeten
Beschneider werden körperliche Funktionen nicht auf Dauer beeinträchtigt.
Insbesondere können beschnittene Männer uneingeschränkt sexuelle Lust
empfinden und werden in ihrem Sexualleben nicht behindert.

Gerade diese Voraussetzungen sind bei der Beschneidung weiblicher Genitalien
schon grundsätzlich nicht gegeben. Praktiziert werden das Wegschneiden der
Klitoris, der Schamlippen oder der Klitorisvorhaut; bei der so genannten
"pharaonischen" Beschneidung werden die Klitoris und die Schamlippen
entfernt und die Restvulva vernäht oder mit Dornen verschlossen. Alle diese
Eingriffe haben lebenslanges Leiden zur Folge. Unbeschwertes sexuelles
Lustempfinden und schmerzfreies Sexualleben sind in aller Regel nicht mehr
möglich; das ist auch Ziel und Zweck der Beschneidung.

Aufgrund dieser gewollten schwerwiegenden körperlichen Beeinträchtigungen
kann die Beschneidung weiblicher Genitalien selbst dort nicht gerechtfertigt
werden, wo sie religiös motiviert ist oder als religiöse Handlung verstanden
wird.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Arbes
REF
____________________________________
Referat IV A 1/ Abteilung IV
Bundesministerium der Justiz

Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 580-9539
Fax: 030 18 10 580-9525
E-Mail: arbes-mi(at)bmj.bund[dot]de <mailto:nachname-vo@bmj.bund.de>
Internet: www.bmj.de

Verfasst am: 02. 02. 2011 [09:56]
Tobias
Themenersteller
Dabei seit: 15.08.2010
Beiträge: 17
Antwortschreiben auf das Schreiben des Bundesministerium der Justiz vom 25.01.2011

Sehr geehrte Frau Michaela Arbes,

erst einmal bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Mail. Wie auch die bisherigen Antwortschreiben des Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist auch das Ihrige voller Widersprüche sowie Logikbrüche versehen.

Sie schrieben:

"vielen Dank für Ihre E-Mails vom 29. Dezember 2010 und 06. Januar 2011, um deren Beantwortung ich gebeten wurde."

Welcher meiner Fragen, die ich mit meinen Schreiben vom 29.12.2010 bzw. vom 06.01.2011 aufgeworfen haben, wollen Sie eigentliche beantwortet haben? Sie haben doch lediglich die Stellungnahme des BMJ inhaltlich erneut wiedergegeben!

Sie schrieben:

"Der Staat hat sich in Fragen des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses neutral zu verhalten und dessen Inhalt nicht zu bewerten. [...] Aufgrund dieser gewollten schwerwiegenden körperlichen Beeinträchtigungen kann die Beschneidung weiblicher Genitalien selbst dort
nicht gerechtfertigt werden, wo sie religiös motiviert ist oder als religiöse Handlung verstanden wird."

Das ist doch ein Widerspruch! Wenn der Staat sich in Fragen des religiösen sowie welt-anschaulichen Bekenntnisses neutral zu verhalten hat und dessen Inhalt nicht zu bewerten hat, wie kann der Staat dann die weibliche Beschneidung verbieten? Entweder verhält sich der Staat neutral und bewertet nicht, dann muss er die weibliche wie auch männliche Beschneidung erlauben oder aber der Staat verhält sich nicht neutral und bewertet, dann muss der Staat aber die weibliche wie männliche Beschneidung verbieten!

Sie schrieben:

"Die Beschneidung männlicher Personen stellt nach ganz herrschender Meinung einen körperlichen Eingriff dar, der grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Körperverletzungsdelikte, §§ 223ff. StGB, fällt. [...] Bei der Beschneidung männlicher Personen muss von einem Verstoß gegen die guten Sitten nicht ausgegangen werden, weil die Beschneidung der Penisvorhaut keine schwerwiegenden körperlichen Folgen nach sich zieht. Bei sachgerechter
Handhabung durch einen Arzt oder einen speziell ausgebildeten Beschneider werden körperliche Funktionen nicht auf Dauer beeinträchtigt. Insbesondere können beschnittene Männer uneingeschränkt sexuelle Lust empfinden und werden in ihrem Sexualleben nicht behindert."

Eine ziemlich merkwürdige Rechtsauffassung seitens des BMJ. Gem. Ihren Ausführungen muss demnach eine strafbare Handlung erst dann strafrechtlich sanktioniert werden, falls die aus der strafrechtlichen Handlung resultierenden Konsequenzen eine bestimmte Schwelle überschreiten! Eine strafrechtliche Handlung muss doch immer dann geahndet werden, sobald sie
ausgeführt worden ist. Die sich aus der strafrechtlichen Handlung ergebenen Konsequenzen sind hierbei doch vollkommen irrelevant. Sie sind jedoch bei der Festsetzung des Strafmaßes sowie bei der Ermittlung eines Schadenersatzes von Bedeutung. Mit Ihrer Argumentation ließe sich (fast)
jede Art von Straftat straffrei durchführen lassen! Beispiel: Vergewaltigung einer Frau

Ein Mann vergewaltigt eine Frau in einen trockenen beheizten Raum. Die eigentliche Vergewaltigung findet in einem warmen kuscheligen Bett statt. Der Mann bietet der Frau ein ausgiebiges Vorspiel, zieht sich ein Kondom über und penetriert die Frau langsam und rhythmisch. Muss diese
Vergewaltigung eigentlich strafrechtlich geahndet werden? Gem. Ihren Aussagen natürlich nicht! Welcher dauerhafte Schaden soll denn der Frau hierbei entstanden sein? Die Vergewaltigung fand in einen warmen und trockenen Raum statt, aufgrund der "einfühlsamen" Penetration kam es auch
nicht zu irgendwelchen Verletzungen der weiblichen Geschlechtsteile; durch die Benutzung eines Kondoms wurde auch einer Infektion sexuell übertragbarer Krankheiten effektiv vorgebeugt. Somit ist der Frau auch kein langfristiger Schaden entstanden, womit gem. Ihren Ausführungen die Vergewaltigung einer Frau unter diesen Bedingungen straffrei bleiben müsste!

Sie schrieben:

"Die Einwilligung [zur Beschneidung] ist allerdings unbeachtlich, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt, § 228 StGB."

Das ist doch hier vollkommen ohne Belang! Machen Sie doch bitte den zweiten Schritt nicht vor dem ersten! Die Frage ist doch nicht, ob die Einwilligungserklärung gegen die guten Sitten verstößt! Die entscheidende Frage lautet doch: "Können Erziehungsberechtigte im Rahmen ihrer religiösen
sowie weltanschaulichen Kindererziehung eine wirksame Einwilligungserklärung zur nicht medizinisch indizierten Beschneidung ihres minderjährigen Sohnes abgeben?" Erst wenn diese Frage mit Ja beantwortet werden kann, ist zu überprüfen, ob hier ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt. In meinem Schreiben vom 29.12.2010 habe ich unter Berufung auf Art. 140 Grundgesetz (GG) iVm Art. 136 WRV Abs. 1 sowie kollidierendes Verfassungsrecht ausgiebig erörtert, dass sich aus Art. 4 GG keine hinreichende Begründung für eine derartige Einwilligungserklärung ableiten lässt. Auch für Art. 6 GG kam ich zu derselben Schlussfolgerung und berief mich damals zur Begründung u.a. auf ein Urteil des LGs Frankenthal.

Sie schrieben:

"Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Handlung durch religiöse Gebote zwingend vorgeschrieben ist."

Das sieht das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aber schon etwas anders. Wenn es darum geht, ob religiöse Handlungen verfassungskonform sind, überprüft das BVerfG durchaus wie essentiell die zu überprüfende Handlung für den/die Gläubigen ist (vgl. BVerfG 104, 337).

Sie schrieben:

"Bei sachgerechter Handhabung durch einen Arzt oder einen speziell ausgebildeten Beschneider werden körperliche Funktionen nicht auf Dauer beeinträchtigt."

Mit meiner Mail vom 06.01.2011 zitierte ich ein paar Zeilen aus Paul Spiegels Buch 'Was ist koscher? Jüdischer Glaube, jüdisches Leben' und informierte das BMJ sowie die Kinderkommission des deutschen Bundestages darüber, dass die jüdische Beschneidungszeremonie bzw. Brit Milah
grundsätzlich ohne Betäubungsmittel durchgeführt wird. Nachdem das BMJ die Beschneidung von Neugeborenen/Jungen ohne Narkose ruhigen Gewissens stillschweigend duldet, braucht es nunmehr auch keinen ausgebildeten Arzt mehr für die Beschneidung von Neugeborenen/Jungen! Ein speziell
ausgebildeter Beschneider, was 'speziell ausgebildet' auch immer bedeuten mag, ist demnach für das BMJ vollkommen ausreichend! Wie kann ein solches Vorgehen eigentlich mit den guten Sitten sowie der verpflichtenden Einhaltung medizinischer Standards (siehe Stellungnahme des BMJ vom
08.12.2010) vereinbar sein?

Sie schrieben:

"Gerade diese Voraussetzungen sind bei der Beschneidung weiblicher Genitalien schon grundsätzlich nicht gegeben. Praktiziert werden das Wegschneiden der Klitoris, der Schamlippen oder der Klitorisvorhaut; bei der so genannten "pharaonischen" Beschneidung werden die Klitoris und die
Schamlippen entfernt und die Restvulva vernäht oder mit Dornen verschlossen. Alle diese Eingriffe haben lebenslanges Leiden zur Folge. Unbeschwertes sexuelles Lustempfinden und schmerzfreies Sexualleben sind in aller Regel nicht mehr möglich; das ist auch Ziel und Zweck der Beschneidung."

Mit meinem Schreiben vom 29.12.2010 habe ich dargelegt, dass es verschiedene Formen der weiblichen Beschneidung gibt und bezog mich dabei auf die Aussagen der Weltgesundheits-Organisation (WHO). Dies wird von Ihnen geflissentlich ignoriert. Mit meinem Schreiben vom 29.12.2010 habe ich
dargelegt, dass manche Formen der weiblichen Beschneidung weniger invasiv sind als die der männlichen Beschneidung und berief mich dabei auf die Richtlinie zur weiblichen Beschneidung der Vereinigung der us-amerikanischen
Kinderärzte. Dies wird von Ihnen geflissentlich ignoriert. Mit meinem Schreiben vom 29.12.2010 habe ich dargelegt, dass es wenigstens eine Klinik für Plastische Chirurgie in Deutschland gibt, die bei erwachsenen Frauen eine Schamlippenverkleinerung sowie die Entfernung der Klitorisvorhaut vornimmt. Auch dies wird von Ihnen geflissentlich ignoriert. Wie kann denn bitte schön, die Verkleinerung der Schamlippen sowie die Entfernung der
Klitorisvorhaut eine Genitalverstümmelung sein, wenn Frauen sich aus freien Stücken zu solchen Eingriffen entscheiden. Wenn bei einem Jungen die Vorhaut entfernt werden darf, so muss auch die Entfernung der Klitorisvorhaut erlaubt sein. Wenn einem Jungen das Vorhautbändchen aus der Eichel
herausgeschnitten werden darf, so muss auch das Anschneiden/Anritzen der Klitoris erlaubt sein. Diese beiden Eingriffe bei der Frau können daher nicht als Genitalverstümmelung gelten und müssen deshalb vom Gesetzgeber grundsätzlich erlaubt werden, sofern die vergleichbaren Eingriffe beim Jungen gestattet werden! Sie beurteilen die männliche sowie weibliche Beschneidung nicht anhand von Fakten, sondern einzig und allein von einem
ideologischen Standpunkt aus.

Da Sie, Frau Arbes, mir keine meiner Fragen beantwortet haben, nachfolgend eine Auflistung meiner noch offenen Fragen an das BMJ:

1.. Wenn die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen verfassungskonform sein soll, welche weiteren physischen Modifikationen an Jungen und/oder Mädchen hält das BMJ noch für verfassungskonform?

2.. Die Beschneidung von Jungen stellt zweifelsohne eine Körperverletzung gem. §223 StGB dar, ist aber laut BMJ im Rahmen der freien Religionsausübung straffrei. Welche weiteren Gesetzesübertretungen sind im Rahmen der freien
Religionsausübung für das BMJ noch straffrei? Bitte geben Sie mir die entsprechenden Paragraphen mitsamt eines kurzen aber prägnanten Beispiels an.

3.. Für das BMJ werden jegliche nicht medizinisch indizierte Genitaloperationen an Mädchen/Frauen als Genitalverstümmelung angesehen. Die Vereinigung der us-amerikanischen Kinderärzte ist da durchaus anderer
Meinung (Stichwort 'ritual nick'). Wie erklärt sich das BMJ diesen Unterschied? Warum soll selbst ein 'ritual nick' als Form der weiblichen Beschneidung nicht erlaubt sein/werden, obwohl ein derartiger 'ritual nick' weitaus weniger invasiv ist als die Beschneidung bei Jungen?

4.. Welche Konsequenzen/Einschränkungen auf die freie Religionsausübung gem. Art. 4 GG ergeben sich für das BMJ durch den Art. 140 GG iVm Art. 136 WRV Abs.1?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst am: 02. 02. 2011 [09:58]
Tobias
Themenersteller
Dabei seit: 15.08.2010
Beiträge: 17
Schreiben der Kinderkommission zu meinem Schreiben vom 06.01.2011

für Ihr Schreiben vom 6. Januar 2011 danke ich Ihnen.

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass die Kinderkommission Entscheidungen nach dem Einstimmigkeitsprinzip trifft. Für einen Beschluss der Kinderkommission, sich gegen die Beschneidung von Jungen auszusprechen, ist demnach die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Diese ist nicht zu erwarten. In der Konsequenz bedeutet dies, dass eine weitere Befassung der Kinderkommission mit diesem Thema nicht stattfinden wird.

Ich bedauere, dass Sie auch künftig keine anderslautende Antwort von uns erhalten können.

Mit freundlichen Grüßen


Verfasst am: 02. 02. 2011 [10:01]
Tobias
Themenersteller
Dabei seit: 15.08.2010
Beiträge: 17
Mein Antwortschreiben auf das Schreiben der Kinderkommission vom 25.01.2011

Sehr geehrter Herr M.,

erst einmal vielen Dank für die ehrliche Mail von Ihnen. Es gibt also Mitglieder in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, die sich gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit für Jungen aussprechen! Also geht
es beim Thema Beschneidung von Jungen nicht darum 'Warum haben Jungen kein Recht auf körperliche Unversehrtheit?' sondern vielmehr "Warum sollen Jungen kein Anrecht auf körperliche Unversehrtheit bekommen?'. Wären sie gänzlich
ehrlich gewesen, hätten Sie die Begriffe 'Antisemitismus' sowie 'Islamfeindlichkeit' erwähnt. Nur weil sich die Kinderkommission des Deutschen Bundestages derartigen Vorwürfen nicht aussetzen möchte, wird sämtlichen Jungen in Deutschland das Menschenrecht auf körperliche
Unversehrtheit abgesprochen! Das ist nichts anderes als die Kapitulation eines Rechtsstaates sowie die staatliche Tolerierung des sexuellen Missbrauchs an Jungen!

Dass die Belange von Jungen in Deutschland hinreichend Berücksichtigung finden sollen, indem ihnen faktisch eine Grundpflicht zur Beschneidung auferlegt wird, ist nicht nur unethisch, sondern vielmehr menschen- bzw. 'jungenverachtend'.

Wer sich so aktiv für die Entrechtung von Jungen stark macht, hat jeglichen moralischen Anspruch verloren, überhaupt das Wort Kinderrechte in den Mund nehmen zu dürfen.

Um allen Kindern in Deutschland zu ihrem Recht verhelfen zu können, muss die allererste Forderung daher lauten: Weg mit der Kinderkommission des Deutschen Bundestages!

Mit freundlichen Grüßen




Home / Forum / Forum